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Siebmacher, Johann [Bibliogr. antecedent]; Seyler, Gustav A. [Oth.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 1,5,1,2): Bisthümer — Nürnberg, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.24714#0083
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B1STHÜMER UND KLÖSTER, i. reihe: bisthümer.

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deren Tuch nach links abfliegt und einen halben fl
Adler zeigt, dessen Brust mit einem r. Stern belegt ist.
(Taf 240).

Endlich: Official in Prag.

Eine geharnischte, mit dem Fürstenhnte bedeckte

Erzbisthum

Wappen der; Dompropstei.

Balthasar, dei gratia praepositus et archidiaconus
ecclesiae Salczbvrgensis 1520.

Propst Balthasar stammte aus der Familie V. Bam-
berg. Sein Wappen mit obiger Ueberschrift ist 1529 von
einem unbekannten Künstler gestochen. (Taf. 241). Das-

Mannsfigur, in der rechten einen Spiess haltend mit der
linken das Schwert fassend. Neben der Figur stehen
zwei Schildchen rechts Prag: g. Querbalken in fl; links
Olmütz: quergetheilt, oben drei, unten zwei s. Spitzen in
R (Taf. 240).

Stilzbiirg.

selbe zeigt zwei Schilde: 1) auf einem Fussgestelle ein
an den Enden lilienartig ornamentirtes Kreuz. (Dom-
propstei). 2) das Wappen Lamberg: quadrirt a. u. d. in
G ein aufspringender fl: Hund mit g. Halsband, b. u. c.
von S. u. B. vierfach quergetheilt. Ueber den Schilden
schwebt die Inful, durch welche der Krummstab gesteckt
ist. (Taf. 241.)

Fürstbisthum Trient.

Es ist vielleicht nicht überflüssig, wenn ich in die-
ser Schlusslieferung — im Hinblick auf die s. Z. im
„Herold“ erschienene Recension — auf das Bestimmteste
erkläre, dass ich von meiner Deduction über die Entsteh-
ung des Wappens des Hochstifts Trient auf S. 15 dieses WTerkes
absolut nichts zurücknehme. Das aber muss ich ein-
räumen, dass der Adler von Trient, von Rechtswegen
genau wie der von Altböhmen in Flammen stehen
muss Aber die späteren Wappen und die von mir be-
nutzten Quellen zeigen einfach den fl: ungeflammten

Adler, und insoferne sind auch meine weiteren Angaben
nicht unrichtig. Heroldsrecht und heraldische Praxis
decken sich nicht immer. Ich will nun Taf. 241 aus
Warnecke’s heraldischen Kunstblättern das Wappen des
Cardinal-Fürstbischofs Bernhard v. Cless (1414—39)
nach einer Zeichnung reproduciren, welche die Flammen
auf dem Adler deutlich erkennen lässt.

Wegen der Figuren und Farben bitte ich im Uebrigen
S. 15 zu vergleichen.

(W lener-) IST eiist :idt, Bisthum.

Die seit 1452 zwischen Kaiser Friedrich III. und
Papst Nicolaus Y. verabredete Errichtung des Bisthums
Neustadt wurde erst am 18. Januar 1468 von Papst
Paul III. ausgesprochen, die Collegiatkirche zu U. L. F.
in Neustadt zur Kathedrale, die Chorherren mit Propst
und Dechant zum Domkapitel erhoben Das Ernennungs-
recht für alle Präbenden, und für den bischöflichen Stuhl
wurde dem Kaiser zugesprochen. Das Bisthum wurde
von der Metropolitan-Gerichtsbarkeit des Erzbischofs von
Salzburg befreit. Der erste Bischof wurde, wohl der
mangelnden Dotation halber erst 1476 ernannt. In der-
selben Lage befand sich eine andere Schöpfung des Kai-
sers, nämlich der St. Georgsorden in Kärnthen. Der Kai-
ser suchte nun das Bisthum und den Orden zu uniren.
Durch eine Bulle vom J. 1479 bestimmte der Papst, dass
der Bischof den ersten Rang einnehroen und nebst den
Pontificalien die Oberleitung in den seelsorgerlichen und
gottesdienstlichen Angelegenheiten erhalten soll. Dagegen
sollte er die Jurisdictionsgewalt und die Verleihung der
Beneficien mit dem Hochmeister des St. Georgsordens
theilen. Als sich der Orden weigerte, unter diesen Be-
dingungen mit dem Bisthum in Union zu treten, wurde
durch eine neue Bulle vom J. 1480 dem Hochmeister der
erste, dem Bischof der zweite Rang im Orden angewiesen.
Nun weigerten sich natürlich Bischof und Capitel.

Nach der Eroberung von Neustadt durch den König
Matthias Corvinus von Ungarn (1487) hatte sich das
Domkapitel aufgelöst Als der erste Bischof gestorben
war, wurde nun der Plan erneuert, das regulirte Chor-
herrenstift St. Ulrich, dessen Kloster der Vertheidigung
halber abgetragen worden war, mit dem Bisthum und
dem Orden in Verbindung zu bringen. Der Bischof, der
Propst und die Chorherren sollten nach der Regel des
heil. Augustin leben, aber auch den St. Georgsorden an-
nehmen Der Bischof sollte aus dem Convente der Chor-
herren, der Hochmeister aus dem Ritterconvente gewählt
werden. Am 20. Juni 1491 wurde die Union der Canonie
von St. Ulrich mit dem Bisthum vollzogen, der Convent

I. 5.

nahm von den Domstift Besitz Aber nun verweigerten
Bischof und das neue Domcapitel die Union mit dem Or-
den, darüber starb der Bischof und die Sache zog in lan-
ger Sedisvakanz bis Ende des J. 1507 hin. Da folgte
Kaiser Max dem Drängen des Ordens, übergab ihm die
Kathedrale und liess dem Kapitel die Wahl, das Dom-
stift zu verlassen oder das Ordenskleid anzuziehen. Das
Kapitel entschied sich für das erstere und bezog im Ja-
nuar 1507 das wiederhergestellte Kloster von St. Ulrich.
Ein neues Kapitel wurde aus Priestern des Ordens zu-
sammengesetzt, die Verwesung des ßisthums übernahm
der Ordens-Senior. Erst 1519 wurde auf Betreiben des
Hochmeisters Johann Geuman, Dietrich Kämmerer zum
Bischof ernannt; derselbe leistete 1521 das Versprechen
in den Orden zu treten. Am 6. Nov. 1522 kam eine Gü-
tertheilung zu Stande, wonach dem Bisthum die Herrschaft
Lichtenwörth, Schloss Wartenstein, Grimmenstein die
Pfarre Pürgg und die Maut zu Lieserhofen verblieben.
Doch erst auf wiederholten Befehl von Wien aus, nahm
der Bischof am Weihnachtstag 1528 das Ordenskreuz.
Sein Coadjutor Johann Faber, der auch für den nächsten
Bischof administrirte, bewirkte endlich die Entscheidung
des Königs Ferdinand d. 9. Nov. 1534, dass der neue
Bischof nicht gehalten sei, in den Orden zu treten. Bald
darauf ging der Orden ohnehin zu Grunde.

Das Territorium des Bischofs erstreckte sich ursprüng-
lich nur über das Weichbild der Stadt Neustadt. Im J.
1769 kam dazu die neue Gemeinde Theresienfeld. ' End-
lich trat das Erzbisthum Salzburg im J. 1783 an Neu-
stadt 43 Pfarreien ab, aus welchen die Dekanate Neu-
stadt, Neunkirchen und Kirschlag gebildet wurden. Dem-
nächst wurde im J. 1784 der Sitz des Bisthums nach St.
Pölten verlegt.

Wappen.

Das Schrot’sche Wappenbuch giebt dem Bisthum
„Newstat“ ein nicht ganz richtiges Wappen, nämlich:

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