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Stadelmann, ... von [Hrsg.]
Kurtze Gegen-Beleuchtung, Einiger Vor wenig Zeit erschienenen und ohngefähr zu Gesicht gekommenen Nassauischen Impressorum, Den Streit super Moratorio Zwischen Baaden-Durlach Und Nassau-Saarbrücken betreffend: Worinn nicht allein die Cammer-Gerichtliche in Causa Lahrensi seit 70. Jahren ergangene Rechts-kräfftige Judicata, sondern auch die in puncto Moratorii erhaltene Reichs-Hof-Räthliche Verordnungen von Nassauischer Seithe durch die Hechel gezogen, und auf das schändlichste verdrähet worden ; Mit Beylagen Lit. A. usque G. inclusivè — [S.l.], [1723] [VD18 14260778]

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https://doi.org/10.11588/diglit.24747#0003
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Achdem eö in dem seit Anno 166-7. vor ei-
nem Hoch-preyßl. Reichs-Hof-Rath obgeschweb-
ten krvceiz, die Lxtenlion eines Nassauischen
^loratorii auf die durch Cammer-Gerichtliche
Immilllon in die halbe Herrschafft Lahr langst
vorher exequirte Baaden-Durlachische Schuld-
Forderung betreffend/ so weit gekommen/ daß des
Herrn Marg-Grafens Hof-Fürstl Durchlaucht
Anno 1722. und 172z an den beyden höchsten
Reichs-Gerichten die eventuale Erklärung einer
vollkommenen karition, in PUNÄ0 der durch eine Reichs-Hof-Näthl che
Declaration 6e^.nno 1670. Krafft eines zwölff jährigen ^oratorii cas«
Litten 19- jährigen Zinnsen anzeigen lassen; Nachdem man ferner von fei-
ten des Hoch-Fürst!. Hauses Baaden-Durlach die schon vor langen Jah-
ren von dem Cammer-Gericht angesetzt gewesene/ hernach aber interrum-
pirte l.iquiclAtion8-OornmiiIi0n wieder dergestalt befördert/daß sie den
I. Deccmbr. letzt verwichenen 172z. Jahres wiederum aufs neue ihren
Anfang genommen; Nachdem auch noch weiter ein Hoch-Löbl Cammer-
Gericht ermeldte (^ommillion allbereits dahin inKruiret hat/ daß solche bey
vorzunehmender läguiäation sich gedachter Reichs-HofRäthl. Declara-
rorilL ^oratorii gemäß Verhalten/ und die caMrte 19. jährige Zinnsen in
den Baaden Durlachischen Rechnungen außstreichen solle; Witkin durch
dieses alles die Sachen in den Stand gerathen find / daß nunmebro
in einer Zeit von wenig Tagen das Hauß Nassau / wann es nur will/
den der in punAo extenlroni8 ^loratorii zu seinem faveur erhal-
tenen Reichs-Hof-Rächt. Verordnungen geniessen/ und die bißher con-
trovei-tirte 19. jährige Zinnsen aus den Rechnungen außgelöscht und ab-
gezogen vor Augen sehen kan; So hatte man wohl nimmermehr dencken
sollen/daß es nöthig seyn würde/ sich in einen weiteren Streit und Schrift-
Wechsel einzulassen/sondern man hätte geglaubt/daß das Hauß Baaden-'
Durlach nun endlich einmahl mit beschwerlichen Zumuthungen verschont
bleiben würde. Allein die Erfahrung weiset es anjetzo allzusehr/ daß das
Hauß Nassau an diesen erlangten so grossen Vortheilen sich noch nicht
begnüget/ sondern dadurch nur desto kühner worden/ viel wichtigere und
weitaußsehendere Absichten zu fassen / und solche Weitläufigkeiten und
Verwirrungen zu veranlassen/die einen viel langwürigern und intricakern
Streit/als derbißherige luperextenlione ^oratorii gewesen/ nach sich
ziehen könnten/wann denselben nicht zeitlich durch nachdrückliche Verord-
nungen deß allerhöchsten Richters Einhalt gethan würde. Dann die jüngst
an Tag gekommene Nassauische lmprella geben ohne Scheu offenbahr und
deutlich zu erkennen/ daß nachdem das Hauß Nassau es zu der Anfangs-
gedachten Baaden-Durlachischen eventualen karicioQs-Erfahrung ra-
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