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Stadelmann, ... von [Editor]
Kurtze Gegen-Beleuchtung, Einiger Vor wenig Zeit erschienenen und ohngefähr zu Gesicht gekommenen Nassauischen Impressorum, Den Streit super Moratorio Zwischen Baaden-Durlach Und Nassau-Saarbrücken betreffend: Worinn nicht allein die Cammer-Gerichtliche in Causa Lahrensi seit 70. Jahren ergangene Rechts-kräfftige Judicata, sondern auch die in puncto Moratorii erhaltene Reichs-Hof-Räthliche Verordnungen von Nassauischer Seithe durch die Hechel gezogen, und auf das schändlichste verdrähet worden ; Mit Beylagen Lit. A. usque G. inclusivè — [S.l.], [1723] [VD18 14260778]

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https://doi.org/10.11588/diglit.24747#0014
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__ -«SMv )( r4 X «SW» ,
hrn seyn/ ehe dieser vorgehen kan. Worbey noch in gegenwärtiger Sa-
che insonderheit zu attenäixen / daß ja der läguiäation8- kunLk lang
snte Oonceilionem ^Loratorii bey dem Cammer- Gericht in irre ver-
fangen gewesen/ deßen unter so vielen andern bekannten Beweißthümem
das Uanäatum Lamerale äe ^.n. 1654. selbst ein unwiedersprcchliches
Zeugnuß ist / als worum mit ausdrücklichen Worten gemeldet wird/
^.n. 1652» seye zwischen beyden Partheyen liguiäiret/ und dem Olculo
und Nassauischer eigener Geständnuß nach befunden worden / daß Ban-
den-Durlachäm )ulio 1652. über bezahltes noch zweymahl hundert und
dreyzehen tausend und zwey hundert Gulden an Nassau zu fordern ge-
habt habe. Wie kan nun der lnciäent- kunck von 19. jährigen Amu-
sen/ der erst 18. Jahr nach erwehntem 1652. zum allererstenmahl
bekannt worden / und nicht eher als von 1659. seinen Anfang nimbt/
ein ?unci3merrt eines so lang vorher schon getriebenen weitläufftigen hi-.
yuiäations-Geschäffrs heissen? Am KWKgsten aber ist zu verwundern/wie
rv )Von gegnerischer Seite daslmmiilion8^antum als völlig liguiä
angegeben/ und in fünss jährige Zinnsen gesetzt werden kan/ da man zu dessen
gäntzlicher Beschämung ja nur die oben aä num. z. aus seinen eigenen ex-
diditi8 Lul) prselentato zo ^sunii öt n. 8efltembri8 1719. angeführte
x>ailu8, und absonderlich die in dem letztem befindliche Beylage sud n. ig.
und daselbst gleich bey dem ersten Posten einer proäucirten Burlachischen
Rechnung Lnnorirten Worte: Vor das (7^/^/ der 100002.fl. ist allein
die /nw/Aon rn Lahr geschehen/ anführen darff/ als wordurch ja deutlich
die übrige in gedachter Rechnung angesetzte Kapitalien bestritten/ folglich
dardurch eo ipso genug an Tag gelegt wird/ daß das Immiilion8 (Z^an-
tum noch ein streitiger und gar nicht liguiä gemachter und verglichener
VunLk sey. Es sind auch oben aä cl. n. z. noch mehr dergleichen Zcug--
nusse angeführet worden/daß man von Seiten des Hauses Nassau niemals
sonst an ein ImMilhon8-(4pantum von 5. jährigen Zmnsen gedacht? jon-
dern allemahl das (Kapital der ioovoo.fi. und was in dem Cammer-Ur-
theil äe Hnno 1671. enthalten ist/darzu gerechnet und mit Baaden-Dur-
lach nur wegen anderer angesetzten Kapitalien und Posten gestritten habe.
Da nun der Nassauische Gegentheil in seinen jetzigen Schrifften diesen sei-
nen eigenen Geständnussen wiederspricht/ und also ratione des Immillions
(Zuanti mit sich selber nicht einig ist/ wie viel weniger wird man glauben
können/ daß er darüber mit Baaden Durlach einig und in liguiäo seye?
Aber weilen man sich er'nmahl die chimärische Hoffnung gemacht/ daß
es nur auf ein kühnes und freches aäeriren ankomme/ um von denen in
Camera verbandelten und anhängigen krocei8 punäken einem hiesigen
hoch preyß! Gericht einen falschen Dunst vorzumachen / und unter dessen
Laveur eine kxmiäion und DejeAjou zu erschnellen und zu erschleichen/so
muß alles was man sonst so vielfältig eingestanden/ wieder gelaugnet/ alte
Iuäicata die man sonst vor Rechts kräfftig und favorabel gehalten / vor
nM und gravirend außgegeben/alle Verordnungen die dem neu vorgesetz-
ten Zweck rm Wege stehen/ verdrehet werden; Sölten auch die Lavillatio-
rw8 noch so palpabel und schändlich seyn. Es wird aber wohl bey einem
so hoch erleuchteten ^uäicio diese gefaste und so artiüciole unterstützte
 
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