Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Stadelmann, ... von [Editor]
Kurtze Gegen-Beleuchtung, Einiger Vor wenig Zeit erschienenen und ohngefähr zu Gesicht gekommenen Nassauischen Impressorum, Den Streit super Moratorio Zwischen Baaden-Durlach Und Nassau-Saarbrücken betreffend: Worinn nicht allein die Cammer-Gerichtliche in Causa Lahrensi seit 70. Jahren ergangene Rechts-kräfftige Judicata, sondern auch die in puncto Moratorii erhaltene Reichs-Hof-Räthliche Verordnungen von Nassauischer Seithe durch die Hechel gezogen, und auf das schändlichste verdrähet worden ; Mit Beylagen Lit. A. usque G. inclusivè — [S.l.], [1723] [VD18 14260778]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.24747#0015
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Hoffnung dem Hause Nassau verhoffentlich fehl schlagen / und insonder-
heit auch
ii.) es bey dem durch so viele Kayserl. Reicripta und Reichs-Hof-
Näthl. )uciicatL angewiesenen ^1o6oI)etiraLii0rii8 der 19. jährigen Zinn-
ftn/ nemlich vor der Cammer-Gericht!. I.igui6aLi0N8-(i:ommitIl0n, sein
Verbleiben haben/ ohne daß man zu besorgen hätte / als ob die Kayserl.
^utdorität und kslervata, welche gewißlich bey Verfassung angeregter
Kayserl. Verordnungen nicht äusser Augen gesetzt worden/ dardurch Ein-
trag leyden. Dann so wenig man von einer einem Crcyß außschreibenden
Fürsten von Kayserl. Majestät anbefohlenen Lxecution eines Reichs-
Hof-Rath!, sagen kan/ der Creyßaußschreibende Fürst mässe sich
einer Lxecurion in Reichs-Hof-Räthl. an/ und trette dadurch
der Kayserl allerhöchsten Gerichtbarkeit und ^uckorität zu nahe; Eben
so wenig ulld noch viel weniger kan man von der auf Kayserl. Majestät
eigenen allerhöchsten Befehl aus genügsamen hochwichtigen und ex ipta
rerum natura herfliessenden Ursachen/ an das Cammer-Gericht/und die
daselbst anhängige Iäc^ui6atjon verwiesenen Befolgung des Abzugs der
catMten 19. jährigen Zinnsen sagen / als ob dardurch der Kayserl. aller-
höchsten ^uckorität Eintrag geschehe. Jmmassen es ja das Cammer-
G richt nicht propria autkoritate, sondern in Gehorsam des Kayserl.
Befehls thut/ und wann dergleichen von Kayserl. Majestät anbefohlene
Lxecutione8 geschehen / es allemahl die Kayserl. Majestät sind/ welche
Dero ^uclicata exegwren / es mag geschehen auf was Weiße es will.
Was nun endlich
,2.) die schwehrelmputationesbetrifft/ wordurch dernHoch-Fürstl.
Hauß Baaden-Durlach die Verfälschung der Rechnungen und geflissent-
liche üble Haußhaltung beygemessen werden will / so behalt man sich zu
forderist townuilHms die gehörige Ahndung dargegen vor/ und könte
zwar/ wann nicht der Ihre Kayserl. Majestät gebührende alleruntcrthä-
nigste respeÄ es verbietete/ mit Nachdruck darauf geantwortet und re-
toi-^uiret werden. Es machen aber alle dergleichen Vergehungen einer
Parthey/als toticlern InäiLia malse caulae, die Sache nicht aus/ indem kein
vernünfftiger Mensch es vor einen genügsamen Bewerß halt/ wann ein an-
derer nur in Tag hinein schmähet und lästert/ sondtrn es muß durch bes-
seren Beweiß wahr gemacht werden. Die würckliche I^uiäaelon ist der
einige Weg / diese Unwarheiten zu erweisen; Man lasse es Nassauischer
seits daraufankommen/ und verspahre allen seinen Eyffer biß dahin: Finden
sich dergleichen äolole Unrichtigkeiten / so stehet es alsdann dem Gegen-
theil frey / darüber gehöriger Orthen zu klagen/ und bruic zu machen/ so
viel er dazu befugt seyn kan. Mit Schanden und Schmähen/welches ohne
diß unter vornehmen Reichs-Ständen etwas unanständiges ist/ wird der
Streit luper kiorawrio nicht außgemacht; Sondern es kommt daraufan/
ob nach der zum öfftern äsclarirten Baaden-Durlachischen parition ratio-
De der callirten 19. jährigen Zinnsen die Befolgung der Kayserl.^uäicato-
rum durch reellen Abzug ermelter Zinnsen in den Rechnungen nunmehr vor
der wiederum in Gang gebrachten Cammer Gericht!. lüguiäarions-Oom-
mMonz denen so vielfältig ergangenen Kayserl. Verordnungen gemäß/ be-,
DL würckt
 
Annotationen