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Hochwürdigsten Fürsten und Henn / Herrn Marquarden / Bischoffen/
und des Heil. Röm. Reichs Fürsten zu Eychstatt / Domb-Probsten zu
Mayntz/ Hoch-Fürstliche Gnaden / geruhen ab denen eingekommenen/
Gräfll. Nassau-Saarbrückischen / weniger nicht Fürst!. Baaden-Durla-
chischen/ sämtlichen lud Xnm. i. 2, z. 4. 5. 6.ör/. in Abschrifft hiebey
liegenden ^lemoriaiien undBeylagen/ mit mehreren zu vernehmen/was
im Nahmen gedachten Hauses Nassau/ wegen Lxtenüon des^n. 1666.
demselben allergnädigst ertheilten ^lorarorij, bey allhiesiger Reichs-Ver-
sammlung vorgebracht/ und innstandigst gebetten / auch was an Seiten
hoch-ermeldter Ihrer Durch!, zu Baaden / wegen der Herrschafft Lahr/
x>ro Ilwereile angezeigt/ und verlanget worden. Gleichwie man nun
nicht ermangelt/ solches alles in denen dreyen Reichs-(-oUeZus in or-
dentliche veliberation zu stellen/ also hat man geschlossen / Ihrer Kay-
ser!. Majestät bemeldtes Grast. Nassauische Oeiiäerium, aus vorgebrach-
ten beweglichen Ursachen/ jedoch der in dem Reichs-Abschied / vom Jahr
1654. dieser unserer rc. gemachten Disposition unabbrüchig/ wiehie-
mit beschiehet / allerunterthänigst zurecommanäiren / auf daß sothane
Lxteniio^loratorji zu 8ubwvir-und Rettung jetzt-gedachter Grafschafft/
und der äusserst ruinirten Unterthanen / auf gewisse zulängliche Jahr
gebettener masten allergnädigst bewilliget / und darinnen / wie bißhero/
ferner verfahren werden möchte. Und nachdeme zwischen hochgedachtem
Fürst!. HaußBaaden/ und mehrerwehnten Herrn Grafen zu Nassau/
dcrLahrischen Schuld-Sache halben / ein OommüHo aä liguiäanäuln
am Kayseri.- und des Heil. R. Reichs Cammer-Gericht im Jahr 1670.
zwar erkannt/ noch zur Zeit aber nicht vollzogen worden / als wird eben-
falsda^ - - - ^te Ihro Kayserl. Majestät aller-
gehörst^^ l allergnädigst zu befehlen / damit
berühr
<^omn
voneim
iret / durch die darzu verordnete
> mithin beyde Theile dermahleins
)en möchten / gestalten man dann
a ebenmäßig allerunterthänigst re-
Rathe
ernpfeh
hen Herrn krincipal-OommillÄrij.
Fürsten und Standen anwesende
sich besten Fleißes / und geziemend
en 15. ^an. ^nno 1680.
Lhur-Mayntzische Cantzley.
2) c: 01
P >,
an das Kammer-Gericht/
°S
ch nicht bergen/ was gestalten Wir
id Bitten / der Ur. Johann Lud-
L 2 wig/
Hochwürdigsten Fürsten und Henn / Herrn Marquarden / Bischoffen/
und des Heil. Röm. Reichs Fürsten zu Eychstatt / Domb-Probsten zu
Mayntz/ Hoch-Fürstliche Gnaden / geruhen ab denen eingekommenen/
Gräfll. Nassau-Saarbrückischen / weniger nicht Fürst!. Baaden-Durla-
chischen/ sämtlichen lud Xnm. i. 2, z. 4. 5. 6.ör/. in Abschrifft hiebey
liegenden ^lemoriaiien undBeylagen/ mit mehreren zu vernehmen/was
im Nahmen gedachten Hauses Nassau/ wegen Lxtenüon des^n. 1666.
demselben allergnädigst ertheilten ^lorarorij, bey allhiesiger Reichs-Ver-
sammlung vorgebracht/ und innstandigst gebetten / auch was an Seiten
hoch-ermeldter Ihrer Durch!, zu Baaden / wegen der Herrschafft Lahr/
x>ro Ilwereile angezeigt/ und verlanget worden. Gleichwie man nun
nicht ermangelt/ solches alles in denen dreyen Reichs-(-oUeZus in or-
dentliche veliberation zu stellen/ also hat man geschlossen / Ihrer Kay-
ser!. Majestät bemeldtes Grast. Nassauische Oeiiäerium, aus vorgebrach-
ten beweglichen Ursachen/ jedoch der in dem Reichs-Abschied / vom Jahr
1654. dieser unserer rc. gemachten Disposition unabbrüchig/ wiehie-
mit beschiehet / allerunterthänigst zurecommanäiren / auf daß sothane
Lxteniio^loratorji zu 8ubwvir-und Rettung jetzt-gedachter Grafschafft/
und der äusserst ruinirten Unterthanen / auf gewisse zulängliche Jahr
gebettener masten allergnädigst bewilliget / und darinnen / wie bißhero/
ferner verfahren werden möchte. Und nachdeme zwischen hochgedachtem
Fürst!. HaußBaaden/ und mehrerwehnten Herrn Grafen zu Nassau/
dcrLahrischen Schuld-Sache halben / ein OommüHo aä liguiäanäuln
am Kayseri.- und des Heil. R. Reichs Cammer-Gericht im Jahr 1670.
zwar erkannt/ noch zur Zeit aber nicht vollzogen worden / als wird eben-
falsda^ - - - ^te Ihro Kayserl. Majestät aller-
gehörst^^ l allergnädigst zu befehlen / damit
berühr
<^omn
voneim
iret / durch die darzu verordnete
> mithin beyde Theile dermahleins
)en möchten / gestalten man dann
a ebenmäßig allerunterthänigst re-
Rathe
ernpfeh
hen Herrn krincipal-OommillÄrij.
Fürsten und Standen anwesende
sich besten Fleißes / und geziemend
en 15. ^an. ^nno 1680.
Lhur-Mayntzische Cantzley.
2) c: 01
P >,
an das Kammer-Gericht/
°S
ch nicht bergen/ was gestalten Wir
id Bitten / der Ur. Johann Lud-
L 2 wig/