AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Qoldmark (4,20 Qolcl-
mark == 1 Dollar U.S.A.). Versendung nach außerhalb erfolgt nur unter Nachnahme.
Im Falle späterer Zahlung berechne ich bankmäßige Zinsen.
Das Eigentum geht erst nach dem vollständigen Eingang des Kaufpreises bei
mir, die Gefahr jedoch sogleich nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Das Mindestgebot beträgt RM. 1.—. Bis RM. 100.— wird um mindestens
RM. 1.—, von RM. 100.— ab um mindestens RM. 5.—, von RM. 500.— ab um
mindestens RM. 10.— gesteigert.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufschlag von 15 % zu entrichten.
Ich behalte mir das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu ver-
steigern, zu trennen, zusammenzuziehen oder auszulassen.
Versteigerte Stücke werden nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt. In
Groß-Berlin wohnhafte Käufer haben für die Abholung der von ihnen ersteigerten
Stücke selbst Sorge zu tragen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter
Nummern übernehme ich nicht.
Geben zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab und bleibt
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so entscheidet das
Los. Können Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag nicht sogleich erledigt
werden, so wird die Nummer nochmals versteigert.
Ich verbürge mich für die Echtheit der zur Versteigerung gelangenden Auto-
graphen. Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist jedem
Käufer Gelegenheit geboten, sich vom Zustande der Stücke zu überzeugen. Ebenso
wird schriftliche Auskunft darüber vor der Auktion gern erteilt.
Reklamationen anwesender Käufer können deshalb nach erfolgtem Zuschlag
keine Berücksichtigung mehr finden. Reklamationen auswärtiger Ersteigerer müssen
spätestens 10 Tage nach Erhalt der Stücke in meinen Händen sein.
Aufträge erbitte ich in eingeschriebenem Brief, telegraphische und telephonische
Aufträge mit brieflicher Bestätigung. Für die richtige Ausführung von Aufträgen,
die nicht am Vortage der Auktion in meinen Händen sind, übernehme ich keine
Garantie.
Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur meinen Auftraggebern.
Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
Bei Nichteingang von Zahlungen spätestens 14 Tage nach der Auktion behalte
ich mir Annullierung des Verkaufes ohne Fristsetzung und Geltendmachung vollen
Schadenersatzes wegen Nichterfüllung vor.
Zur Übernahme von Aufträgen für die Auktion bin ich gern bereit. Doch lehne
ich eine Verpflichtung zur Übernahme solcher Aufträge ab.
Mir unbekannte Auftraggeber wollen ihrem Schreiben einen auf Berlin ge-
zogenen Scheck in Höhe der Summe ihrer Limite beifügen.
J. A. STARGARDT
UB Heidelberg
llllllllllllll Tmi-Z-
05509148 , 6
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Qoldmark (4,20 Qolcl-
mark == 1 Dollar U.S.A.). Versendung nach außerhalb erfolgt nur unter Nachnahme.
Im Falle späterer Zahlung berechne ich bankmäßige Zinsen.
Das Eigentum geht erst nach dem vollständigen Eingang des Kaufpreises bei
mir, die Gefahr jedoch sogleich nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Das Mindestgebot beträgt RM. 1.—. Bis RM. 100.— wird um mindestens
RM. 1.—, von RM. 100.— ab um mindestens RM. 5.—, von RM. 500.— ab um
mindestens RM. 10.— gesteigert.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufschlag von 15 % zu entrichten.
Ich behalte mir das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu ver-
steigern, zu trennen, zusammenzuziehen oder auszulassen.
Versteigerte Stücke werden nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt. In
Groß-Berlin wohnhafte Käufer haben für die Abholung der von ihnen ersteigerten
Stücke selbst Sorge zu tragen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter
Nummern übernehme ich nicht.
Geben zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab und bleibt
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so entscheidet das
Los. Können Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag nicht sogleich erledigt
werden, so wird die Nummer nochmals versteigert.
Ich verbürge mich für die Echtheit der zur Versteigerung gelangenden Auto-
graphen. Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist jedem
Käufer Gelegenheit geboten, sich vom Zustande der Stücke zu überzeugen. Ebenso
wird schriftliche Auskunft darüber vor der Auktion gern erteilt.
Reklamationen anwesender Käufer können deshalb nach erfolgtem Zuschlag
keine Berücksichtigung mehr finden. Reklamationen auswärtiger Ersteigerer müssen
spätestens 10 Tage nach Erhalt der Stücke in meinen Händen sein.
Aufträge erbitte ich in eingeschriebenem Brief, telegraphische und telephonische
Aufträge mit brieflicher Bestätigung. Für die richtige Ausführung von Aufträgen,
die nicht am Vortage der Auktion in meinen Händen sind, übernehme ich keine
Garantie.
Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur meinen Auftraggebern.
Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
Bei Nichteingang von Zahlungen spätestens 14 Tage nach der Auktion behalte
ich mir Annullierung des Verkaufes ohne Fristsetzung und Geltendmachung vollen
Schadenersatzes wegen Nichterfüllung vor.
Zur Übernahme von Aufträgen für die Auktion bin ich gern bereit. Doch lehne
ich eine Verpflichtung zur Übernahme solcher Aufträge ab.
Mir unbekannte Auftraggeber wollen ihrem Schreiben einen auf Berlin ge-
zogenen Scheck in Höhe der Summe ihrer Limite beifügen.
J. A. STARGARDT
UB Heidelberg
llllllllllllll Tmi-Z-
05509148 , 6