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Dresdener städtebauliche Fragen.

Einwohner gefunden haben, die hohe Summen für wohltätige Zwecke spen-
dieren wollten, wenn der Laubengang nicht genehmigt werde, und daß im
Verwaltungsstreitverfahren das Eecht der Durchführbarkeit der Lauben-
gangerrichtung — Gott sei Dank vergeblich — angefochten wurde. Der
Euhe und Einsicht des Eates und seiner Berater, sowie der Mehrheit des
Stadtverordnetenkollegiums, der Mithilfe zahlreicher hiesiger Künstler und
guter Freunde, der gutachtlichen Fürsprache der Kommission für Erhaltung
der Kunstdenkmäler unter ihrem erlauchten Ehrenvorsitzenden Sr. Kgl.
Hoheit Prinz Johann Georg, und nicht zuletzt dem zielbewußten und er-
freulichen Vorgehen unserer Staatsregierung ist es zu danken, daß das Projekt
seiner Durchführung ohne Hindernis entgegensieht. (Abb. 8.) Die treffliche
Ministerialentsehließung, welche diese Genehmigung ausgesprochen hat,
verdient es, Ihnen wörtlich mitgeteilt zu werden, weil sie nicht bloß ein

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Abb. 6. Löwenapotheke. Lageplan.

Eingehen auf den einzelnen Fall enthält, sondern eine programmatische
Kundgebung ist, die beweist, das gerade die sächsischen Behörden für künst-
lerische und kunsthistorische Bestrebungen im Sinne unserer Tagung ein
Verständnis zeigen, auf das wir stolz sein dürfen, und das man allen Ee-
gierungen der Welt wünschen ka.nn.

In dieser Entscheidung vom 15. Februar 1913 heißt es u. a.:

„Das Ministerium des Innem würde seine Aufgabe verkennen, wenn
es nicht berechtigten und in dem Gesetze gegen die Verunstaltung von
Stadt und Land vom 10. März 1909 ausdrücklich zur Änerkennung gelangten
neueren Anschauungen, auch soweit sie von seinen eigenen früheren An-
schauungen abweichen, Eechnung tragen und wenn es nicht bei der Auf-
stellung oder Änderung von Bebauungsplänen den auf die Erhaltung und
Schaffung guter Straßen- und Platzbilder gerichteten Bestrebungen gegen-
über den vormals ausschließlich maßgebend gewesenen Verkehrsinteressen
mehr als bisher Geltung verschaffen wollte.
 
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