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jährlich vertheilet, das Kupital selbsten aber zn bestündigem Zins
conserviret bleiben. Fernerweite 1000 Thlr. in Gold vermache und
legire ich
Zwolftens auf die sub Nummero 10 allfchon beschriebene
Maaße an die Kirche zu Crlimbach behuf Anfchaffung des etwa noch
nöthigen Kirchenornats und dahiu gehöriger Kirchengeräthschaften. Und
sobald die suk Tvnmmeois 10, 11 und 12 behuf der Kirche zu Crum-
bach und des dafigen Arnienwesens bestimmte IsAutcr ausbezahlt sein
werden, fo vermache ich und legire ich
Dreizehntens aus eben diefer Separatfideieommißkaffe und
in eben der sud Xummeoo 10 allschon besehriebenen Einrichtungen
ein ganzes Kapital von 6000 Dhlr. in Gold behuf des Kirchen-,
Schul- und Armenwesens zu Fr.-Crumbach und übergebe die sorgfäl-
tigste Aufsicht über die Erhalt- und zweekmäßigste Anwendung diesee'
so wichtigen leAuti der Gewifsenhaftigkeit eines jedesmahligen Be-
sitzers des jetzo Gemmingischen Antheils an der Herrfchaft Crumbach.
Nachdem ich nun meiner Ermäßigung nach mich gewiß versichert
halte durch alles dasjenige, was ich sub Nummerüs 10, 11, 12 und
13 bis hieher umständlich verordnet habe, dem Geistlichen Wohlftande
derer Unterthanen zu chü'umbach nach meiner besten Vermögenheit ge-
nugsam vorgesehen zu haben; also achte ich es auch sür unlüugbar,
daß diese Unterthanen in ihren zeitlichen Umstünden um ein sehr großes
würden verbessert werden können, wosern die an diesem einigen Drt
seit vielen Jahren her obgewaltete Verschiedenheit derer Herrschasten,
durch welcher Veranlassung mancherlei gute Einrichtungen bishero er-
schweret oder wohl gar verhindert worden sind, abgestellet, nüthin die
gesammte jetzo vertheilten Unterthanen unter cine einige Herrschaft ge-
bracht werden könnten; Und wie ich dahero zur Erreichung dieser
zwar schwehrcn aber dennoch zu versuchenden Absicht ohnumgünglich
nöthig gesunden habe, daß der jedesmahlige Besitzer des diesseitigen
Antheils der Herrschast Crumbach mit hinlänglichen Geldvorrüthen
versehen seije, wodurch er sich in dem Stande besinde, zu derjenigen
Zeit, da die dasige Mitherrschast gerathen sinden sollte ihren Antheil
an der Herrschast Fr.-Crumbach verkaussweise abzustehen, auch in sol-
ches Knufgeschäst sich einzulassen, also daß auch
Vierzehntens die allendliche und letzte, mithin nach günz-
jährlich vertheilet, das Kupital selbsten aber zn bestündigem Zins
conserviret bleiben. Fernerweite 1000 Thlr. in Gold vermache und
legire ich
Zwolftens auf die sub Nummero 10 allfchon beschriebene
Maaße an die Kirche zu Crlimbach behuf Anfchaffung des etwa noch
nöthigen Kirchenornats und dahiu gehöriger Kirchengeräthschaften. Und
sobald die suk Tvnmmeois 10, 11 und 12 behuf der Kirche zu Crum-
bach und des dafigen Arnienwesens bestimmte IsAutcr ausbezahlt sein
werden, fo vermache ich und legire ich
Dreizehntens aus eben diefer Separatfideieommißkaffe und
in eben der sud Xummeoo 10 allschon besehriebenen Einrichtungen
ein ganzes Kapital von 6000 Dhlr. in Gold behuf des Kirchen-,
Schul- und Armenwesens zu Fr.-Crumbach und übergebe die sorgfäl-
tigste Aufsicht über die Erhalt- und zweekmäßigste Anwendung diesee'
so wichtigen leAuti der Gewifsenhaftigkeit eines jedesmahligen Be-
sitzers des jetzo Gemmingischen Antheils an der Herrfchaft Crumbach.
Nachdem ich nun meiner Ermäßigung nach mich gewiß versichert
halte durch alles dasjenige, was ich sub Nummerüs 10, 11, 12 und
13 bis hieher umständlich verordnet habe, dem Geistlichen Wohlftande
derer Unterthanen zu chü'umbach nach meiner besten Vermögenheit ge-
nugsam vorgesehen zu haben; also achte ich es auch sür unlüugbar,
daß diese Unterthanen in ihren zeitlichen Umstünden um ein sehr großes
würden verbessert werden können, wosern die an diesem einigen Drt
seit vielen Jahren her obgewaltete Verschiedenheit derer Herrschasten,
durch welcher Veranlassung mancherlei gute Einrichtungen bishero er-
schweret oder wohl gar verhindert worden sind, abgestellet, nüthin die
gesammte jetzo vertheilten Unterthanen unter cine einige Herrschaft ge-
bracht werden könnten; Und wie ich dahero zur Erreichung dieser
zwar schwehrcn aber dennoch zu versuchenden Absicht ohnumgünglich
nöthig gesunden habe, daß der jedesmahlige Besitzer des diesseitigen
Antheils der Herrschast Crumbach mit hinlänglichen Geldvorrüthen
versehen seije, wodurch er sich in dem Stande besinde, zu derjenigen
Zeit, da die dasige Mitherrschast gerathen sinden sollte ihren Antheil
an der Herrschast Fr.-Crumbach verkaussweise abzustehen, auch in sol-
ches Knufgeschäst sich einzulassen, also daß auch
Vierzehntens die allendliche und letzte, mithin nach günz-