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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0026

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Literatur, Quellen und Plan.

Ueber die benutzte Literatur gibt das Verzeichniss Nr. 1
der Anlagen Auskunft. Durch dasselbe finden alle künftigen
Citate ihre Erläuterung, bei denen nicht vollständig der
Titel des Werkes angegeben ist, auf welches sie sich be-
ziehen.

Was speciell Kurhessen betrifft, so ist zwar für die
hessische Geschichtschreibung recht viel, verhältnissmässig
wenig aber für die Rechtsgeschichte und noch weniger für
die Geschichte der Entwicklung gelehrter Gerichte gethan.
Eine sehr verdienstliche und viel bekannte Arbeit ist un-
bestreitbar Kopp's „Nachrichten von der hessischen Ge-
richtsverfassung", sie kann jedoch für unsere Aufgabe nur
als Vorarbeit gelten, da sie in ihrem ersten historischen
Theil nur bis zu dem Punkt führt, in welchem die Ent-
stehung gelehrter Gerichte anzunehmen ist, und dann als-
bald im zweiten Theil auf die Zeit des Verfassers (1771)
überspringt, ohne hier auch nur zu erwähnen, wie die Ge-
richte zusammengesetzt sind. Eine zweite brauchbare Vor-
arbeit bildet Engelhardt „Erdbeschreibung der hessen-
casselschen Lande", aus welcher die ältere Eintheilung in
die einzelnen Gerichtssprengel zu ersehen ist. Ausserdem
liefern vereinzeltes Material Rommers hessische Geschichte,
die Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte, Lenn eps
Landsiedelleihe, Strieders Grundlage einer hessischen Ge-
lehrtengeschichte, Kuchenbecke r's analecta hassiaca,
Ledderhose's kleine Schriften, Schmincke's monumenta

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