Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0027

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Literatur, Quellen und Plan.

hassiaca, Estor"s kleine Schriften und desselben Mar-
burgische Beiträge, JustTs Vorzeit, Falckenheiner's
Geschichte hessischer Städte und Stifter 3 u. a.

Von den kurhessischen Archiven (aus denen Urkunden-
oder sonstige Materialiensammlungen überhaupt noch nicht
veröffentlicht sind), wurden benutzt:
I. zu Cassel:4

A. Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in seinen drei Ab-
theilungen: Urkunden-, Aemter- und Adelsrepositur. Die
Urkunden allein sind repertorisirt. Das Repertorium füllt
einen Schrank von Folianten und ist der Hauptsache nach
territoriell abgetheilt. Die Urkunden werden in grossen
Schubfächern (Cellen) aufbewahrt, oft zu hundert und mehr
in einem solchen Gefach und nach den Ortschaften in ein
Paket von beliebiger Stärke zusammengeschnürt, dessen Um-
schlag die einzelnen Jahre bezeichnet, aus denen die ein-
geschlossenen Urkunden herrühren. Bei dieser Einrichtung
kann nicht anders citirt werden als durch Angabe der Celle,
des Ortes und des Jahres.5

Die Aemterrepositur enthält Actenfascikel, alphabetisch
nach den einzelnen Städten und Aemtern aufgestellt.6

Die Adelsrepositur zerfällt in ebensolche gleiche, nach
dem Familiennamen alphabetisch geordnete Fascikel.

Getrennt von diesen Reposituren sind einige wenige
Sal- und Gerichtsbücher aufgestellt.

3 Die „Literatur des gesammten kurhess. Rechtes" ist bis zum J. 184H
von Kulenkamp vollständig zusammengestellt. Aus dieser Schrift lassen
sich alle die Geschichte des Gerichtswesens betreffenden Werke mit
Leichtigkeit ersehen.

i Die Archive I. A u. B. sind vor Schluss dieser Arbeit nach Mar-
burg übergesiedelt 5 auch werden dort voraussichtlich die andern Staats-
archive vereinigt werden.

5 „1420 A. 50. Ritte" heisst demnach Urkunde von 1420 im (Staats-)
Archiv, Celle 50, Ortschaft Ritte. — Wenn in der betreffenden Note
keine Jahreszahl, sondern nur die Cellennummer und der Ort angegeben
ist, so ist das Jahr gemeint, vvelches der zur Note gehörige Text nam-
haft macht.

6 Dadurch erläutern sich Citate, wie „A. Aemterrepositur, Stadt-
und Amt Rotenburg 1584" (= Actenstück von 1584 im Fascikel Stadt und
Amt Rotenburg der Aemterrepositur des Staatsarchivs).
 
Annotationen