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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0028

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Literatur, Quellen und Plan.

Ein ziemlich ansehnlicher Theil der benutzten Archi-
valien wurde erst auf Veranlassung des Verfassers neuer-
dings von den Gerichtsreposituren des Landes zum Staats-
archiv eingezogen. Derselbe ist noch nicht repertorisirt, es
muss sich daher bei den betreffenden Citaten auf die An-
gabe beschränkt werden, dass das betreffende Archivale sich
„im Staatsarchive" befindet,

B. Das Regierungsarchiv; enthält ebenfalls eine soge-
nannte Schubladen-, eine Adels- und eine Aemterrepositur
und besteht der Hauptsache nach aus den Acten der ehe-
maligen Regierung, früheren Canzlei zu Cassel. Urkunden
sind darin nicht enthalten; die Schubladenrepositur wird
von einzelnen Actenblättern gefüllt. Es existirt über das
Ganze ein (sehr summarisch gehaltenes) Repertorium in
einigen Folianten.7

C. Das Kammerarchiv; enthält die Acten der ehe-
maligen Rentkammer; für uns von Interesse wegen der
darin aufbewahrten Reihe hessischer Salbücher.

D. Die an Kurhessen im Jahre 1853 von Wetzlar ab-
gegebenen Reichskammergerichtsacten, in einem Repositur-
zimmer des Appellationsgerichts aufbewahrt,8 nach den
Buchstaben geordnet, in einem exacten Repertorium nach
Buchstaben und Jahren verzeichnet. Den einzelnen Acten
sind die Nummern des reichskammergerichtlichen Gesammt-
repertoriums aufgeklebt.9

E. Das Archiv der. Stadt Cassel; nur in Fragmen-
ten, welche einen grossen Actenschrank füllen, vorhanden,
wohlgeordnet und fascikelweis nach Gegenständen reper-
torisirt. 10

7 Citirmethode: „1520 R, A. Löwenstein IV, 3" = Actenstüek von
1520 in der Aemterrepositur des Reg.-Archivs, Th. IV. der Abtheilung
Löwensteiner Grund, Nr. 3.

8 Inmittelst gleichfalls nach Marburg abgegeben.

9 Citirmethode: „Reichs-Kammergerichts-Acten S. 14 (212)" = Acten
des Buchstabens S, Nr. 14 des hessischen und Nr. 212 des Gesammt-
Repertoriums.

10 Citirmethode: „1416 St. VI. 1" = Urkunde von 1416 in vol. 6
Nr. 1 des Stadtarchivs.
 
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