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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0530

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514: 3. Buch. Das Aufleben des gelehrten Richterthums etc.

cus heisst 1668 „Oberschultheis" und führt als solcher das
damals begonnene „Oberschultheisenamtsprotocoll."
Da der Stiftssyndicus seit etwa 1623 zugleich die Special-
gerichtsbarkeit des bisherigen Fulder Hospitalgerichts ver-
waltet,27 so haben wir hier ein klares Beispiel vor uns, wie
zwei Volksgerichte — das Stadtgericht und das Hospital-
gericht Fulda — mit dem dreissigjährigen Kriege in der
Person ein und desselben gelehrten Einzelrichters sich con-
centriren.

27 S. §. 35.
 
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