514: 3. Buch. Das Aufleben des gelehrten Richterthums etc.
cus heisst 1668 „Oberschultheis" und führt als solcher das
damals begonnene „Oberschultheisenamtsprotocoll."
Da der Stiftssyndicus seit etwa 1623 zugleich die Special-
gerichtsbarkeit des bisherigen Fulder Hospitalgerichts ver-
waltet,27 so haben wir hier ein klares Beispiel vor uns, wie
zwei Volksgerichte — das Stadtgericht und das Hospital-
gericht Fulda — mit dem dreissigjährigen Kriege in der
Person ein und desselben gelehrten Einzelrichters sich con-
centriren.
27 S. §. 35.
cus heisst 1668 „Oberschultheis" und führt als solcher das
damals begonnene „Oberschultheisenamtsprotocoll."
Da der Stiftssyndicus seit etwa 1623 zugleich die Special-
gerichtsbarkeit des bisherigen Fulder Hospitalgerichts ver-
waltet,27 so haben wir hier ein klares Beispiel vor uns, wie
zwei Volksgerichte — das Stadtgericht und das Hospital-
gericht Fulda — mit dem dreissigjährigen Kriege in der
Person ein und desselben gelehrten Einzelrichters sich con-
centriren.
27 S. §. 35.