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Stutz, Ulrich
Das Münster zu Freiburg i. Br. im Lichte rechtsgeschichtlicher Betrachtung: Rede gehalten am 24. September 1901 im Kornhaussaal zu Freiburg i. Br. vor der Hauptversammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine — Tübingen, Leipzig, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.11874#0009
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1

Kochmlschnliche Festversnminlung!

Eeine Kathedrale am Oberrhein blickt auf eine so schlichte
Vergangenheit znrück wie das Liebfrauenmünster zu Freiburg.
Siebeu vou nvch nicht acht Jahrhunderten seines Daseins hat dies
Gotteshaus als eiufache Pfarrkirche verbracht. Mau muß desseu
eingedenk sein, wenn mau den herrlichen Bau richtig beurteileu
ivill; gewisse Eiufachheiten seiner Anlage erklären sich ohne weiteres
aus seiner einst bescheidenen Rechtsstellung uud Bestimmung. Man
muß es sich aber auch vor Augcn halten, um das Verdienst seiner
Erbauer voll zu ermesscn; denn erst die Erinnerung daran, daß
das Münster als bloße Pfarrkirche eutstand, erst sie entfesselt in
uns den ganzen Sturm rückhaltloser Bewunderung sür den hohen
Sinn jcncr, die ihrem Gott diesen Tempel und ihrer Stadt dies
Wahrzeichen errichteten.

Ein dem Recht entnommener Gesichtspunkt gewinnt so sür die
künstlerische und kunstgeschichtliche Betrachtung des Baus grund-
legendc Bedcutung. Aber auch sonst bietet die Geschichte der Rechts-
verhältnisse des Münsters wegen ihres engen Zusammenhangs mit
der Geschichtc der Stadt, der Universität und des Erzbistums des
Jnteressanten die Fülle, ganz abgesehen von dem Reiz, den sie
wegen ihrer seltenen Urknndlichkeit und Geschlossenheit speziell für
den Kirchenrechtshistoriker hat. Da uun gerade jeht zum ersten Mal
dcr gesamte cinschlägige Qnellenschah zugänglich geworden ist, dank
den Fortschritten, die die Ordnung des Universitätsarchivs durch
die Munifizenz unserer hohen Regierung in jüngster Zeit machte,
und dank der Liberalität, mit der die höchste kirchliche Stelle und

das Oberhaupt unserer Stadt mir die kirchlichen und städtischcn
Stutz, Das Munster zu Freiburg i. Br. 1
 
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