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Stutz, Ulrich
Das Münster zu Freiburg i. Br. im Lichte rechtsgeschichtlicher Betrachtung: Rede gehalten am 24. September 1901 im Kornhaussaal zu Freiburg i. Br. vor der Hauptversammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine — Tübingen, Leipzig, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.11874#0013
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schon im Jahrc 1187 ein Hugo, Leutpriester von Freiburg und
zugleich Erzpriester im Brcisgau, urkundlich bezeugt ist, so kauu
man dreist weiter zurückgeheu.

Denu daß dieser Hugo au einer andern als au der Lieb-
frauenkirche gewirkt hat, daran ist gar uicht zu denken. St. Ni-
kolaus, eiue vom Müuster stets abhängige Tochterkirche in der
uördlicheu Vorstadt Neuburg gelegen, der jetzigeu Ludwigskirche
ungefähr gegeuüber, kommt überhaupt uicht in Betracht. Aber auch
St. Martin, noch 1245/46 abwechselnd soolssia und oaxslla
geheißen, währeud das Münster schon 1239 eoolssia inaior,
d. h. Hauptkirche, genanut wird, auch St. Martin kanu niemals
Pfarrkirche geweseu seiu. Mau müßte sonst annehmen, daß dies
St. Martin binuen weniger als 100 Jahren das Pfarrrecht er-
halteu und au das Müuster wieder verloren habe, was sür jeden,
der die damaligeu kirchlicheu Verhältnisse einigermaßeu kcnut,
eiusach ein Ding der Uumöglichkeit ist').

') Herr Architekt Kempf hat in einem interessanten Vortrag, den
er am 23. September vor dem Denkmalspflegetag über die Baugeschichte
des Münsters hielt, eine zuerst von Poinsignon aufgestellte Hppothese
aufgenommen und iveiter ausgeführt, die dahin geht, es sei St. Martin
die älteste Pfarrkirche der Stadt geivesen. Denn daran könne doch nicht
gedacht werden, daß äuf demselben Platz zuerst ein Bethaus aus Holz,
hierauf eine Steinkirche, dann der zum Teil noch erhaltene romanische
Bau und endlich das gotische Münster errichtet worden seien. Jch stelle
zunächst fest, dap auch nicht die Spur eines Schrift- oder Baudenkinals
diese Ansicht unterstützt, daß sie sich vielmehr auf lauter Verniutungen
aufbaut, deren erste die Annahme ist, der Franziskanerplatz sei ur-
sprünglich der Markt gewesen. Diese bloßen Hppothesen niüssen vor
den Thatsachen der Rechtsgeschichte iveichen. Wie die Baugeschichte mit
diesen in Einklang zu bringen iväre, das zu zeigen, ist nicht meine Auf-
gabe. Doch sei es mir gestattet, darauf hinzuweisen, wie leicht alle
Schwierigkeiten sich heben, ivenu man annimmt, es sei, während ein
Notbau, mit dem aber noch keine Pfarrrechte verbunden ivaren, einige
Jahre das erste Bedürfnis befriedigte, an der Stelle des jetzigen Lang-
hanses des Münsters eine soole8ii>, die erste, steinerne Pfarrkirche errichtet
worden, der gegenüber die jetzigen romanischeii Teile nur als Eriveite-
ruugsbau erschienen, uud die ca. 50 Jahre nach des letzteren Vollendung,
 
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