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Stutz, Ulrich
Das Münster zu Freiburg i. Br. im Lichte rechtsgeschichtlicher Betrachtung: Rede gehalten am 24. September 1901 im Kornhaussaal zu Freiburg i. Br. vor der Hauptversammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine — Tübingen, Leipzig, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.11874#0038
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zu stande kam und 1827 auch staatlicherseits publiziert wurde.
Auf Grund dieser Bulleu uud eines badischeu Dotativnsiiistrumeutech
das die Bulle iu seiuer zweiten Auflage twm 23. Dezember 1820
acceptierte, führte der vom päpstlichen Stuhl eruaunte Exekutvr,
Bischof Keller, damals von Evara, später vou Nottenburg, die
Errichtuug des Erzbistums nud des Domkapitels durch. Jnfolge
dessen, sowie durch neuere uud ueueste Borgäuge, gcstaltete sich die
Nechtslage des Münsters kurz so:

Die Münsterpfarrei wurde von neuem iukvrporiert, uud
zwar diesmal dem Tomkapitel. Mit Hülse ihrer Mittel sollte
nämlich dcr Aufwand für das erste Kanonikat nnsgebracht werden.
Der jüngste Domherr aber hatte dic Pfarrgeschafte zn besorgen.
Jhre Verbindung mit den Ordinariatsgeschäften crwies sich ans
die Dauer als zu große Last. Als deshalb der bischvsliche Stuhl
durch Ausbezahluug der während der großen Scdisvakanz gcspcrrt
gewesenen Geldcr in den Besitz größerer Barmittel gelaugte, legte
man die Summe von 145 000 Mk. als Pfarrvikariatsfvnds sür
das Münster an. Seithcr, genau seit dem 8. Februar 1894, hält
sich das Domkapitel eiuen ständigen Vikar mit dem Titel Dvm-
pfarrer.

Der Präsenzfonds wird zur Fundieruug der Dvmpräbcudeu
verwendet.

Die städtische Oberpflegschaft über dcn Mttnsterbnu starb
schou unter österreichischer Herrschaft ab, deren Staatsgrundsätze
der korporativen, insbesondere der kommunalen Selbständigkeit
nicht weniger seind waren als der kirchlichen. Jm Jahre 1820
trat die städtische Müiisterpflege mit der Unterzeichnung eines
Münsterinveutars ab, der Fabrikprokurator wurde bald daraus
zum Dvmkustos. Die Oberaufsicht über das Gebäude überuahm
die Grvßherzogliche Kreisregierung, der eine Verschönerungs-
kommission zur Seite stand. Als Fabrikverwaltnngsbehörde fun-
gierte seit 1833 ein Pfarr- nud Kircheustistungsvvrstand, seit dcr
Gesetzgebung von 1860 Stiftungskommissiou, seit 1890 Münster-
 
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