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2..
Daß auch rää es in der Thar und Warhcit ein Marggräfliches zurGraf-
schafft Edelstein gehöriges Amt seye / solches bekennet >m- o,c Avorissin selbucii ur
shreNproceii-SacheNUNdpeoilu«siirlub>^V. 90. Zoü-alleASQz, i0daNNliib> dio.i^v. Zb-
rcio erkennen und bekennen solches die Frauenalber - Bemmen lub, K o. - z,.
L11.L2Z. 242.247.2.5 z. 26 z. und so weiters re.
;r^ die Frauenalber Amts-Unterchanm 5ub 137- sodann 5ub ^0.18O.
'^wlrd sE^ Amt gehalten von de¬
nen Marggrafen und deren Bedienten ; massen dann mcht allem m denen
Baadsschen Landschreil^erey-Rechnungen von uhralten Jenen her die Kubnc:
Emnahm von dem Arne Frauena!b gesührt wird / wie solches sul) d^0.2Z H. zu sehen/
sondern es rhut auch der Marggras die Unterrhanen dieses Amts m»jereUEch§-
nentn denen an Addtissm erlassenen ^6iven nennen / wie dieses luk) d^o. 82.8z.äcc.
zu finden ist.
Z.
Was aber die Grösse dieses Amts anbetrifft / ist selbige ansehnlich / und
Macht mehr dann den ztcl der Grasschafft Eberstcin aus / wie dann auch dasselbe
so wohl in oräinari-als exrrLorclmsn - Anlagen den zrenTheilvonuncrdenchlichen
Jahren her beygctragcn / und sich hierzu schuldig crkanc har: dann obschon die
AbbllffiN in jüngeren Seiten ex dlsrckioiium Lcmmvcnria le Lolnikc Lkeriteincnil
conrrLcilÄL, ürsach genoinmen/ zu i .ncir der Amts r Untcrlhancn die t-oncur.
renriam pro quarrr zu afferiren/ so mag doch solches der Sachen skibsicn Nichts prL'
juciiciren / wovon zu seiner Zeit wird geredet werden.
4,
Was aber die uhralle und jüngere dieses Amts anbelanget/
da isi zu wissen / daß das Closier zu Verwaltung obangezogener seiner Kevc-E
zwar einen solchen Schaffner gehabt / welcher ihnen von gnädigster Hcrrschafft auf
Begehren vergünstiget worden; es hat aber dieser mit der lurirchSioo und ^6-
miniürLtion der Policen und Vogteylichkeit/ sodann des Oominii cmincnr. Nichts
zu schaffen gehabt / massen auch die Abbtissmen btt) der prLlöutÄkioii ihrer Schaff,
ner auf die sür das Clostcr gehörige , wie neinlich dieselbe mil Achcr-uud
Feldbau / mit der tzaußhallung wohl umzugchcn wüsten / reüeAirr haben / wie
diests sich hierncchst lub .v. 140. weisen wird / sondern es haben die Marggrafen
daselbst in denen uhralten Zeiten einen besonderen Amtmann pro ^clmlmstrLcio-
ne besagter Policen und der Vogteylichkeit / sodann zu Besorgung der Ternchaffc-
l ichcn Kevcnüc; gehalten / wie dann solches aus dem offc angczogcncn Schirin-
Bries klar erhellet / Krafft dessen Marggraf kernarrl und Graf zu Ebcrstein ver,
sprechen/ undigcqen einander sich verbinden / daß sic die zwischen dem Clostcr und
dessen Leuten / oder zwischen der Schirmherren Leuten und dem Clostcr sich hcr-
vormuendc Streit und Irrungen von ihren Beamten (das ist / vondemMarg-
gramchcn Beamten des Amts Fraucnalb) entweder in der Güte, oder nach dem
Inhalt des Burgfriedcnswoltcn richten lasten.
hevnechff dev parricuiLr - gerlreknsckaffklicht Baadiicbk Arvks
mann um Erfahrung der Sofien von deeden Kerrftbassren nicht conünmrt wor«»
^n / sondern es haben dieselbe ihres Nutzens zu seyn erachtet / dem Scka^ner des
Ciofievs zum getneinfihasstliehen Amtmann und zu ^ämEürArion der Ovü - iu-
I L r^äiÄion
2..
Daß auch rää es in der Thar und Warhcit ein Marggräfliches zurGraf-
schafft Edelstein gehöriges Amt seye / solches bekennet >m- o,c Avorissin selbucii ur
shreNproceii-SacheNUNdpeoilu«siirlub>^V. 90. Zoü-alleASQz, i0daNNliib> dio.i^v. Zb-
rcio erkennen und bekennen solches die Frauenalber - Bemmen lub, K o. - z,.
L11.L2Z. 242.247.2.5 z. 26 z. und so weiters re.
;r^ die Frauenalber Amts-Unterchanm 5ub 137- sodann 5ub ^0.18O.
'^wlrd sE^ Amt gehalten von de¬
nen Marggrafen und deren Bedienten ; massen dann mcht allem m denen
Baadsschen Landschreil^erey-Rechnungen von uhralten Jenen her die Kubnc:
Emnahm von dem Arne Frauena!b gesührt wird / wie solches sul) d^0.2Z H. zu sehen/
sondern es rhut auch der Marggras die Unterrhanen dieses Amts m»jereUEch§-
nentn denen an Addtissm erlassenen ^6iven nennen / wie dieses luk) d^o. 82.8z.äcc.
zu finden ist.
Z.
Was aber die Grösse dieses Amts anbetrifft / ist selbige ansehnlich / und
Macht mehr dann den ztcl der Grasschafft Eberstcin aus / wie dann auch dasselbe
so wohl in oräinari-als exrrLorclmsn - Anlagen den zrenTheilvonuncrdenchlichen
Jahren her beygctragcn / und sich hierzu schuldig crkanc har: dann obschon die
AbbllffiN in jüngeren Seiten ex dlsrckioiium Lcmmvcnria le Lolnikc Lkeriteincnil
conrrLcilÄL, ürsach genoinmen/ zu i .ncir der Amts r Untcrlhancn die t-oncur.
renriam pro quarrr zu afferiren/ so mag doch solches der Sachen skibsicn Nichts prL'
juciiciren / wovon zu seiner Zeit wird geredet werden.
4,
Was aber die uhralle und jüngere dieses Amts anbelanget/
da isi zu wissen / daß das Closier zu Verwaltung obangezogener seiner Kevc-E
zwar einen solchen Schaffner gehabt / welcher ihnen von gnädigster Hcrrschafft auf
Begehren vergünstiget worden; es hat aber dieser mit der lurirchSioo und ^6-
miniürLtion der Policen und Vogteylichkeit/ sodann des Oominii cmincnr. Nichts
zu schaffen gehabt / massen auch die Abbtissmen btt) der prLlöutÄkioii ihrer Schaff,
ner auf die sür das Clostcr gehörige , wie neinlich dieselbe mil Achcr-uud
Feldbau / mit der tzaußhallung wohl umzugchcn wüsten / reüeAirr haben / wie
diests sich hierncchst lub .v. 140. weisen wird / sondern es haben die Marggrafen
daselbst in denen uhralten Zeiten einen besonderen Amtmann pro ^clmlmstrLcio-
ne besagter Policen und der Vogteylichkeit / sodann zu Besorgung der Ternchaffc-
l ichcn Kevcnüc; gehalten / wie dann solches aus dem offc angczogcncn Schirin-
Bries klar erhellet / Krafft dessen Marggraf kernarrl und Graf zu Ebcrstein ver,
sprechen/ undigcqen einander sich verbinden / daß sic die zwischen dem Clostcr und
dessen Leuten / oder zwischen der Schirmherren Leuten und dem Clostcr sich hcr-
vormuendc Streit und Irrungen von ihren Beamten (das ist / vondemMarg-
gramchcn Beamten des Amts Fraucnalb) entweder in der Güte, oder nach dem
Inhalt des Burgfriedcnswoltcn richten lasten.
hevnechff dev parricuiLr - gerlreknsckaffklicht Baadiicbk Arvks
mann um Erfahrung der Sofien von deeden Kerrftbassren nicht conünmrt wor«»
^n / sondern es haben dieselbe ihres Nutzens zu seyn erachtet / dem Scka^ner des
Ciofievs zum getneinfihasstliehen Amtmann und zu ^ämEürArion der Ovü - iu-
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