-V c 4»)
den Ungehorsamen in den Thurn zu steckt» / Hauk ist. -94. welches dann auch der dl. >94-
Ainrmann befolgt / Hauk 195. ist., 9;.
z6.
Iimä^noo 1^77. als Kanß Müschelbach Müller zu Ersingen sich styuricn-
Sachen bei) sein Marggrafcn beschwchrek / wie daß er bey dein Amtmann zu
Frauenalb seine Klag erliche mahl vorgerragen / es hätte aber sein Gegenthcil zu
erscheinen gewiesen / init dein Berinelden/ daß er solches zu lhun nicht gedcncke/
es wäre ihine dann von Baaden als seiner hoben Obrigkeit auferlegt und befoh-
len ; daher» den Marggrafcn gebettcn / dein Ainrmann zu befehlen / daß er den
Beklagten durch gebührende Mittel zum Rechten anhaltcn solle / v,ci. ist., 96. 14. ,<>§,
Und ist der gcbcttene Marggräfliche Befehl darauf erkank/ und des Amt-
manns Gehörsinn erfolgt.
;7»
, -rmu, ferncrs/ als ^nnS ,589. die Hothringlsche Dolchen (eine sichere
Muntz-Sorre) in der Marggraffchaffc abgcwürdigcr und verrussen wurden /
ist auch nebcns anderen dem Aincmann zu Fraucnalb unter der gewöhnlichen An-
rede UNd Inscriprion : Lieber Getreuer ; Unstrm Amtmann/ diese Fürst!. Vkrord-
nung zugcschickr und befohlen worden / daß er solche in seinem Amt pubiiciren
solle; mit dem weiteren Anhang/ daß der Marggraf in denen Fürstlichen Gefäl-
len ihine keine mehr wolle p-Kren lassen; jedoch aber wurde denen Unterrhancn/
welche dergleichen Müntz-Sorcen vorrächig hätten / zur Gnad 8. Täg vergönnet/
in welcher Zeit solche annoch bey Fürstlicher Handschreiberey angenommen wer-
densolten. viü.197. 14.197.
Der Amtmann gehorsamet dem Befehl / und corrcsponüiret init dein
Marqgräflichen Dogren zu Ettlingen / von welchem er angewiesen wurde / diese
Müntz-dorren aussen iztcn 1489. auf Baaden in die Handschreiberey zu
lieferen, viü.^.198. „
, Welches dann auch derselbe verrichtet/und 9;. Gulden an solchen dorren ge- '
lieferet hat. si.>99.
Weiters ^nnS exegniret der Amtmann zu Frauenalb auf der Un-
terthanen kuppiiciren den stik .v. 1 zo. üecrcrirten M arggräslichen Bestich / und nen-
net sich sechsten einen Gemeins-Amtmann zu Frauenalb. r,ci. ist. roo. ist.rco.
H/S/o z8.
i z tens - 617- wird dem Amtmann des Amts Frauenalb gleichwie
anderen Marggräflichcn Beamten besohlen / daß keiner aus denen Unterthanen
nach Straßburg negon-ren / reisen / oder handlcn solle / von wegen der dainals
dorten grMxten Kranckhcit. 8ut> ist. 101. Endlichen
Z9.
i4tens/ so osst und vielfältig der Amtmann aufdieBaadifcheCantzley ci-
riret worsm/ so osst ist derselbe erschienen / und hat den dahin schuldigen Gehor-
sam zu erweisen sich schuldig erkannt, dub /V. rar.
4-ik/o 40.
i stens/ wann der Amtmann zu Frauenalb in civii -und koiicey-Sachen
einen Anstand gefunden / und nicht gewusi/ wie er proccckren und urtheilen solle;
har er sich an leine gnädigsteHands-Kerrschaffl nach Baasen init Bericht gewendet /
und sich Bescheid ausgebeuen. 8rck Az 20;.
M Mehr
dl-aoz.
den Ungehorsamen in den Thurn zu steckt» / Hauk ist. -94. welches dann auch der dl. >94-
Ainrmann befolgt / Hauk 195. ist., 9;.
z6.
Iimä^noo 1^77. als Kanß Müschelbach Müller zu Ersingen sich styuricn-
Sachen bei) sein Marggrafcn beschwchrek / wie daß er bey dein Amtmann zu
Frauenalb seine Klag erliche mahl vorgerragen / es hätte aber sein Gegenthcil zu
erscheinen gewiesen / init dein Berinelden/ daß er solches zu lhun nicht gedcncke/
es wäre ihine dann von Baaden als seiner hoben Obrigkeit auferlegt und befoh-
len ; daher» den Marggrafcn gebettcn / dein Ainrmann zu befehlen / daß er den
Beklagten durch gebührende Mittel zum Rechten anhaltcn solle / v,ci. ist., 96. 14. ,<>§,
Und ist der gcbcttene Marggräfliche Befehl darauf erkank/ und des Amt-
manns Gehörsinn erfolgt.
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, -rmu, ferncrs/ als ^nnS ,589. die Hothringlsche Dolchen (eine sichere
Muntz-Sorre) in der Marggraffchaffc abgcwürdigcr und verrussen wurden /
ist auch nebcns anderen dem Aincmann zu Fraucnalb unter der gewöhnlichen An-
rede UNd Inscriprion : Lieber Getreuer ; Unstrm Amtmann/ diese Fürst!. Vkrord-
nung zugcschickr und befohlen worden / daß er solche in seinem Amt pubiiciren
solle; mit dem weiteren Anhang/ daß der Marggraf in denen Fürstlichen Gefäl-
len ihine keine mehr wolle p-Kren lassen; jedoch aber wurde denen Unterrhancn/
welche dergleichen Müntz-Sorcen vorrächig hätten / zur Gnad 8. Täg vergönnet/
in welcher Zeit solche annoch bey Fürstlicher Handschreiberey angenommen wer-
densolten. viü.197. 14.197.
Der Amtmann gehorsamet dem Befehl / und corrcsponüiret init dein
Marqgräflichen Dogren zu Ettlingen / von welchem er angewiesen wurde / diese
Müntz-dorren aussen iztcn 1489. auf Baaden in die Handschreiberey zu
lieferen, viü.^.198. „
, Welches dann auch derselbe verrichtet/und 9;. Gulden an solchen dorren ge- '
lieferet hat. si.>99.
Weiters ^nnS exegniret der Amtmann zu Frauenalb auf der Un-
terthanen kuppiiciren den stik .v. 1 zo. üecrcrirten M arggräslichen Bestich / und nen-
net sich sechsten einen Gemeins-Amtmann zu Frauenalb. r,ci. ist. roo. ist.rco.
H/S/o z8.
i z tens - 617- wird dem Amtmann des Amts Frauenalb gleichwie
anderen Marggräflichcn Beamten besohlen / daß keiner aus denen Unterthanen
nach Straßburg negon-ren / reisen / oder handlcn solle / von wegen der dainals
dorten grMxten Kranckhcit. 8ut> ist. 101. Endlichen
Z9.
i4tens/ so osst und vielfältig der Amtmann aufdieBaadifcheCantzley ci-
riret worsm/ so osst ist derselbe erschienen / und hat den dahin schuldigen Gehor-
sam zu erweisen sich schuldig erkannt, dub /V. rar.
4-ik/o 40.
i stens/ wann der Amtmann zu Frauenalb in civii -und koiicey-Sachen
einen Anstand gefunden / und nicht gewusi/ wie er proccckren und urtheilen solle;
har er sich an leine gnädigsteHands-Kerrschaffl nach Baasen init Bericht gewendet /
und sich Bescheid ausgebeuen. 8rck Az 20;.
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