Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Unterthänigste Supplication Pro Mandato Poenali de non amplius denegando Domino suo Territoriali & Advocato Ecclesiastico solitam & ab immemoriali tempore praestitam Obedientiam & Respectum ... In Sachen Frauen Marggräffin zu Baaden-Baaden, als Vormündern. Contra Frauen Mariam Gertrudem von Ichtersheim, Abtissin, so dann Priorin und Convent dero Lands-Insässigen- und dem Fürstlichen Hauß Baaden an- und zugehörigen Jungfrauen-Closters Frauenalb, Ordinis S. Benedicti und Consorten: Mit Beylagen Sub N. 1 und Neben-Anlagen à N. 2. usque ad N. 330. inclus.; [Exhibirt den 17. Julii 1722] — [S.l.], 1722 [VD18 14260999]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.24842#0045
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
-V c 4»)
den Ungehorsamen in den Thurn zu steckt» / Hauk ist. -94. welches dann auch der dl. >94-
Ainrmann befolgt / Hauk 195. ist., 9;.
z6.
Iimä^noo 1^77. als Kanß Müschelbach Müller zu Ersingen sich styuricn-
Sachen bei) sein Marggrafcn beschwchrek / wie daß er bey dein Amtmann zu
Frauenalb seine Klag erliche mahl vorgerragen / es hätte aber sein Gegenthcil zu
erscheinen gewiesen / init dein Berinelden/ daß er solches zu lhun nicht gedcncke/
es wäre ihine dann von Baaden als seiner hoben Obrigkeit auferlegt und befoh-
len ; daher» den Marggrafcn gebettcn / dein Ainrmann zu befehlen / daß er den
Beklagten durch gebührende Mittel zum Rechten anhaltcn solle / v,ci. ist., 96. 14. ,<>§,
Und ist der gcbcttene Marggräfliche Befehl darauf erkank/ und des Amt-
manns Gehörsinn erfolgt.

;7»
, -rmu, ferncrs/ als ^nnS ,589. die Hothringlsche Dolchen (eine sichere
Muntz-Sorre) in der Marggraffchaffc abgcwürdigcr und verrussen wurden /
ist auch nebcns anderen dem Aincmann zu Fraucnalb unter der gewöhnlichen An-
rede UNd Inscriprion : Lieber Getreuer ; Unstrm Amtmann/ diese Fürst!. Vkrord-
nung zugcschickr und befohlen worden / daß er solche in seinem Amt pubiiciren
solle; mit dem weiteren Anhang/ daß der Marggraf in denen Fürstlichen Gefäl-
len ihine keine mehr wolle p-Kren lassen; jedoch aber wurde denen Unterrhancn/
welche dergleichen Müntz-Sorcen vorrächig hätten / zur Gnad 8. Täg vergönnet/
in welcher Zeit solche annoch bey Fürstlicher Handschreiberey angenommen wer-
densolten. viü.197. 14.197.
Der Amtmann gehorsamet dem Befehl / und corrcsponüiret init dein
Marqgräflichen Dogren zu Ettlingen / von welchem er angewiesen wurde / diese
Müntz-dorren aussen iztcn 1489. auf Baaden in die Handschreiberey zu
lieferen, viü.^.198. „
, Welches dann auch derselbe verrichtet/und 9;. Gulden an solchen dorren ge- '
lieferet hat. si.>99.
Weiters ^nnS exegniret der Amtmann zu Frauenalb auf der Un-
terthanen kuppiiciren den stik .v. 1 zo. üecrcrirten M arggräslichen Bestich / und nen-
net sich sechsten einen Gemeins-Amtmann zu Frauenalb. r,ci. ist. roo. ist.rco.
H/S/o z8.

i z tens - 617- wird dem Amtmann des Amts Frauenalb gleichwie
anderen Marggräflichcn Beamten besohlen / daß keiner aus denen Unterthanen
nach Straßburg negon-ren / reisen / oder handlcn solle / von wegen der dainals
dorten grMxten Kranckhcit. 8ut> ist. 101. Endlichen
Z9.
i4tens/ so osst und vielfältig der Amtmann aufdieBaadifcheCantzley ci-
riret worsm/ so osst ist derselbe erschienen / und hat den dahin schuldigen Gehor-
sam zu erweisen sich schuldig erkannt, dub /V. rar.
4-ik/o 40.

i stens/ wann der Amtmann zu Frauenalb in civii -und koiicey-Sachen
einen Anstand gefunden / und nicht gewusi/ wie er proccckren und urtheilen solle;
har er sich an leine gnädigsteHands-Kerrschaffl nach Baasen init Bericht gewendet /
und sich Bescheid ausgebeuen. 8rck Az 20;.
M Mehr

dl-aoz.
 
Annotationen