Einschickung der Herrschaftsgelder» 15
Alö ist deroselben ernstlicher Befehl, daß, inweb
chen Aernbrern künffrig Getrayd, Wein, Hol; oder
anderes zu verkaufen gnädigst erlaubt wird, nicht allein
auf grobe Sorten jedesmahl gehandelt, sondert; die
auch an kleine Münz jährlich eingehende Gelder da-
rauff umbzuscheu gesucht, forderist aber alle Sorten
ü.-parirr urw in besondere Dutten mir Bemerkung des
Ouanri und AmblS gleich nach dein Empfang also ae-
ourar und richtig gezehlt eingeschickt werden sollen,
damit mehr gedachtem CammerZahl- Amt keine weitere
Hinderung oder Einbuß zuwachsen, noch hächstgedachk
stine hochfürstl. Gnaden eines oder andern Beamten
ferner verspührenden Unfleiß und Nachlässigkeit zu
bestrafen Ursach haben möge, gestalten Sie dann den-
jenigen, welcher die eingehende harte Sorten gegen
aeringe verwechslen wird, für das erstemal mit 5a
Thalern , dann so oft die Summa nicht zntresfen, oder
aber falsche Gelder mit untergezehlet werden, jeden
abgängigen Schillinger mit 2 Thalern ohnnachlaßiger
auch besindenden Dingen nach noch weiter- empsindln
cher Straff ausehen lassen wollen, wornach sich dann
jeder zu richten, und vor Schaden zu hüten wissen wird.
Oeererum Schloß Marienberg ob Würzburg den TV.
Januarii 1707.
Kkkkk 4
Alö ist deroselben ernstlicher Befehl, daß, inweb
chen Aernbrern künffrig Getrayd, Wein, Hol; oder
anderes zu verkaufen gnädigst erlaubt wird, nicht allein
auf grobe Sorten jedesmahl gehandelt, sondert; die
auch an kleine Münz jährlich eingehende Gelder da-
rauff umbzuscheu gesucht, forderist aber alle Sorten
ü.-parirr urw in besondere Dutten mir Bemerkung des
Ouanri und AmblS gleich nach dein Empfang also ae-
ourar und richtig gezehlt eingeschickt werden sollen,
damit mehr gedachtem CammerZahl- Amt keine weitere
Hinderung oder Einbuß zuwachsen, noch hächstgedachk
stine hochfürstl. Gnaden eines oder andern Beamten
ferner verspührenden Unfleiß und Nachlässigkeit zu
bestrafen Ursach haben möge, gestalten Sie dann den-
jenigen, welcher die eingehende harte Sorten gegen
aeringe verwechslen wird, für das erstemal mit 5a
Thalern , dann so oft die Summa nicht zntresfen, oder
aber falsche Gelder mit untergezehlet werden, jeden
abgängigen Schillinger mit 2 Thalern ohnnachlaßiger
auch besindenden Dingen nach noch weiter- empsindln
cher Straff ausehen lassen wollen, wornach sich dann
jeder zu richten, und vor Schaden zu hüten wissen wird.
Oeererum Schloß Marienberg ob Würzburg den TV.
Januarii 1707.
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