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ii. Abschn. cxiv. S-ü-k.
11. Abschnitt.
exiv. Stück.
Wie die Huldigungsdmchte zu
verfasftn sind.
Vom >8 steil Julii 171s.
L^on Gottes Gnaden Christoph Franz, des Heil»
Rom. Reichs Fürst, Bischof zu Würzburg und
Herzog zu Franeken.
Demnach wir guadigst entschlossen, Unsere euch
anvertraute Ambts- Unterthanen auf einen noch zu be-
nennen seyenden Tag des künsstigen Monarhs Augustr
zu nebst andern dahin beschriebenen
Aembtcrn uird Orthen benanntlich
ir, gewöhnliche CrbhuldigungS - Pstichten auf und an-
zunehmen; als haben wir für nothwendig ermessen,
eine solche Anstalt verfügen zu lassen, damit Wir bey
unserer Ankunft in ein oder anderem weder gehindert,
noch an unseren lind unserö Hoch st isst s hierunter verbi-
reuden Recht und Gerechtigkeiten das wenigste bege-
ben , oder versäumet werden möge; Und, obwohlen
Wir auch von denen Unsern Neben- Stifflern, Ab-
yen, Clöstern, und an-
dern
reyen, Prälaturen, Probste
ii. Abschn. cxiv. S-ü-k.
11. Abschnitt.
exiv. Stück.
Wie die Huldigungsdmchte zu
verfasftn sind.
Vom >8 steil Julii 171s.
L^on Gottes Gnaden Christoph Franz, des Heil»
Rom. Reichs Fürst, Bischof zu Würzburg und
Herzog zu Franeken.
Demnach wir guadigst entschlossen, Unsere euch
anvertraute Ambts- Unterthanen auf einen noch zu be-
nennen seyenden Tag des künsstigen Monarhs Augustr
zu nebst andern dahin beschriebenen
Aembtcrn uird Orthen benanntlich
ir, gewöhnliche CrbhuldigungS - Pstichten auf und an-
zunehmen; als haben wir für nothwendig ermessen,
eine solche Anstalt verfügen zu lassen, damit Wir bey
unserer Ankunft in ein oder anderem weder gehindert,
noch an unseren lind unserö Hoch st isst s hierunter verbi-
reuden Recht und Gerechtigkeiten das wenigste bege-
ben , oder versäumet werden möge; Und, obwohlen
Wir auch von denen Unsern Neben- Stifflern, Ab-
yen, Clöstern, und an-
dern
reyen, Prälaturen, Probste