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desselben gedenken.. Erst am 30. November gab die Oberkuratel der Hochschule
offizielle Kenntnis, daß der Einführung der neuen Gesetze nichts mehr im Wege
stehe; am 2. Dezember veröffentlichte diese die neue Ordnung62), ohne sich
durch die bald auch von der Kegierung energisch zunickgewiesene Einsprache63)
der Lehrer der katholischen Theologie zu kümmern. Die Reformation vom Jahre
1786 schließt weder eine lange Entwicklung ab, noch bedeutet sie den ent-
scheidenden Sieg einer bestimmten Partei am Ende eines lang geführten Kampfes;
auch eine neue Epoche im Leben der Hochschule wird durch sie nicht ein-
geführt. Ihr Verdienst beruht darin, daß sie der schon vorhandenen Anschauung
einen rechtlichen und gesetzmäßigen Ausdruck gab, daß sie die vielfachen Er-
lasse und Verfügungen inhaltlich zusammenfaßte und so Ordnung an die Stelle
der Verwirrung setzte, daß sie trotz mancher im Lande und am Hofe vorhandenen
Gegenströmungen die Wirkung der Aufklärung nicht abwies, die Forderung eines
bestimmten Glaubensbekenntnisses der Lehrer ausschloß, der Duldung der Re-
ligionsparteien das Wrort sprach. So war sie bei energischem Wollen und Einig-
keit der Lehrer wohl imstande, die oft behandelte Frage, wie man der Universität
„emporhelfen" könne, zu lösen. Aber bevor ihre gute Wirkung eine allseitige
Besserung herbeiführen konnte, brachen die Stürme des Revolutionskrieges über
die Pfalz herein und entzogen der Hochschule mit der Wegnahme des linken
Rheinufers, auf welchem ihre Güter lagen, die materiellen Bedingungen ihres
Daseins. Kaum gelang es dem milden Sinne der Kurfürsten, den Zentner, der
in die Regierung nach München berufen worden war, wach zu halten wußte, die
Mittel aufzutreiben, welche sie vor völligem Untergang bewahrten und ihr Leben
kümmerlich fristeten, bis sie mit dem Übergang des Landes an Baden (1803)
Karl Friedrich in seinen väterlichen Schutz nahm und ihr die Grundlage
eines neuen Lebens, eines neuen Aufschwungs verbürgte.

II. Die Handschriften.

I. Die Handschriften der Reformation Otto Heinrichs.

A = Codex Heidelbergensis 389, 14, jetzt Universitätsarchiv I, 10, 3. Diese
Papierhandschrift (20 X 31 cm) ist nicht eine Abschrift, wie Hautz 1J, 14 Anm. 24
anzunehmen schien, sondern das offizielle Original, welches der Universität am
19. Dezember 1558 vom Kurfürsten übergeben wurde; das beweisen die Löcher
für die Siegelschnüre, welche ebenso wie die Siegel verloren sind (s. Winkel-
mann II, 118 Nr. 1049). Der ursprüngliche rote Lederband, der mit dem
pfälzischen Wappen geziert war (s. A. u. VII, 318 *>: libro subrufto coreo
obdueto et illigato atque sigillo palatinatus obsignato) und samt dem großen
Siegel noch im Jahre 1651 bei der Aufzählung der von Peter de Spina zurück-,
gegebenen Handschriften unter Nr. 24 erwähnt wird (s. Cod. Heid. 358, 68, jetzt
Univ.-Arch. I, 1, 1 f. 27), ist durch einen unscheinbaren Einband unserer Zeit
ersetzt worden. Die Handschrift enthält 268 Blätter, von welchen 257 beschrieben
sind; die alte Zählung, rechts unten auf der Seite, beginnt mit dem eigentlichen

02) A. u. 93, 422.

63) A. u. 93, 425 fgde.; G-L-A Karlsr. a. a. O. 776.
 
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