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Heidelberg, Universitätsarchiv, UAH, H-IV-100/1
Generalakten der Philosophischen Fakultät — Heidelberg, 1817-1933

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Auszug
aus der
Promotionsordninig
der
Philosophischen Facultat
in
HeicLelberg1.
Wer den philosophischen Doctorgrad zu erwerben wunschtt
hat sich zunachst in einer schriftlichen Eingabe an die phi-
losophische Facultat zu wenden. Dieser Eingabe ist ein
curriculum vitae, welches uber den bisherigen Lebens- und
Bildungsgang des Bewerbers und die von ihm gehorten
Vorlesungen genugenden Aufschluss gibt, nebst den Abgangs-
und Sittenzeugnissen der von ihm besuchten Universitaten
oder andern hdhern Lehranstalten, dem Maturitatszeugniss,
wenn er ein solches vorzulegen im Fall ist, und den ubrigen
zur Beglaubigung seiner Angaben etwa erforderlichen Do-
cumenten beizufugen.
Der Doctorgrad soli keinem ertheilt werden, der nicht
zuvor eine mundliche Prufung vor versammelter Facultat
mit befriedigendem Erfolge bestanden hat. Die Einreichung
einer Dissertation ist keine unerlassliche Bedingung der
Promotion. Wird jedoch eine solche hei der Meldung vor-
gelegt und von der Facultat genugend befunden, so wird
 
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