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Auktions-Haus Union Leo Spik <Berlin> [Hrsg.]
Versteigerung aus verschied. Privatbesitz wegen Verkleinerungen, Auflösungen etc.: Berlin W 35, Tiergartenstrasse 6 ; antike Möbel, Tapisserien, Aubusson-Teppiche, Savonnerie-Teppich des 18. Jahrh., Fayencen, Antiquitäten ; modernes Mobiliar, kompl. Zimmer ... ; [Versteigerung: 27. und 28. Februar] — Berlin, [1935]

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https://doi.org/10.11588/diglit.15459#0004
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN:

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und
des Versteigerers für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit gegen
sofortige Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines
Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages
kann der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten
oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach
dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so ent-
scheidet das Los über den Zuschlag,

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages
gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittel-
bar auf den Ersteher über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 15 % Aufgeld so-
fort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen,

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sachen verweigert, so findet die Übergabe des
Gegenstandes an den Verkäufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr
seiner Rechte aus dem Zuschlage verlustig und der Gegenstand wird auf
seine Kosten noch einmal versteigert, In diesem Falle haftet der
Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen An-
spruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen,

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Ver-
steigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen, der Sitz des Ge-
werbebetriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Ver-
pflichtungen der Käufer.

8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht mehr berücksich-
tigt werden.

9. Die Feststellung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen
nach sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen der
Gegenstände nicht gewährleistet.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die
Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände
innerhalb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sach-
gemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen
Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer, Der
Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschä-
digungen,

11. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen.

12. Kommissionären u. sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für
andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Be-
sichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Versteigerers gestattet.

AUKTIONS-HAUS „UNION" LEO SPIK

2

ruksbure.au voor
kunsthistorische
en ikonografische

DOCUMENTATiE.
 
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