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Valentin, Veit
Politisches, geistiges und wirtschaftliches Leben in Frankfurt am Main vor dem Beginn der Revolution von 1848/49 — Stuttgart: Union dt. Verlagsges., 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.71759#0075
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Das Prinzip des Nahrungsschutzes

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Schrift: Frankfurt wie es istch, ein aufgeklärter Leipziger, er-
zählt, ist doch ein allerdings tendenziös pointierter Einzelfall
einer geduldeten Gewohnheit. Um den in die Stadt kommenden
Gesellen die Arbeit zu vermitteln, bestand bei den Schreinern und
einigen anderen Gewerben das sogenannte Zuschickeamt. In
der Gesellenherberge, die für jedes Gewerbe von den Geschworenen
bestimmt wurde, lag das Eintragungsbuch auf. Hier mußten sich
die neuangekommenen Gesellen einzeichnen, nachdem sie am Tor
die strenge Prüfung von Paß und Wanderbuch überstanden Hatten.
Dann kam allabendlich der von den Meistern der Zunft jeweils
für eine vierwöchentliche Periode erwählte Zuschickemeister und
wies jedem der Gesellen einen Meister zu — falls Bedarf war.
Hatte sich ein Geselle vier Tage lang in der Herberge aufgehalten
ohne Arbeit zu finden, so mußte er auf ein Vierteljahr die Stadt
verlassen, ausgerüstet mit einem Zehrgeld?). Zugewanderten
Gesellen, also Stadtfremden, war die Erlangung des Meister-
rechtes sehr erschwert. Bei den Schreinern mußten sie sechs Jahre
lang muten, das heißt warten, um die Befähigung zu bekommen,
und dann mußten natürlich noch die gewöhnlichen Formalitäten
und Vermögensnachweisungen der Verbürgerung stattfinden. Die
Zunft, von deren Zustimmung die Operation abhing, zog immer
die Einheimischen vor, und unter ihnen genossen noch die Meister-
söhne, deren Gesellen- und Mutzeit verkürzt bezw. aufgehoben
war, den Vorrang.
Die Frankfurter Handwerkschaft beanspruchte nicht nur in der
Stadt, sondern auch auf den zugehörigen Dörfern das Arbeits-
Privileg. Das wurde ihnen aber nicht zugestanden. Auf dem Lande
war schon eine nicht zünftige, den städtischen Handwerkern oft in
die Arbeit „Hereinschwärzende" Schicht von Handwerkern in der
Bildung begriffen. Gesetzlich wurden sie nie als ebenbürtig an-
erkannt. Es ist sehr interessant, daß der 1816 auf dem Lande auf-
getauchte Plan, eine allgemeine Zunft der Landhandwerker zu
errichten — was also eine Legitimierung ihrer Tätigkeit involviert
Haben würde — vom Senat zurückgewiesen wurde. Andererseits
konnte und wollte dieser aber nicht diese Existenzen vernichten oder
aus dem Frankfurter Gebiet vertreiben. Der 1819 erhobene An-
spruch der städtischen Handwerker, diese Fremden — es waren
9 (Karl Andreas Wild) Frankfurt am Main wie es ist. In historisch-
statistisch und artistischer, spekulativer und volkstümlich charakteristischer Beleuchtung
und Darstellung ernst und humoristisch gehalten, freisinnig bearbeitet. Leipzig 1831.
9 Aufhebung des Zuschickeamts: Amtsblatt 1837.
 
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