Seite 10
Samstag, den 7. Oktober 1SZ8
Wie wird der 33er Wein?
Dr. Meyer-Zeltingen in Bad Neuenahr.
Wenn im September, wie im gegenwärti-
gen Jahre noch solch lachende spätsommerliche
Sonnenstrahlen verschwenderisch das deutsche
Nebland umkosen, wenn milde und feuchtwarme
Nebel sich nächtlich über die Weintäler schüt-
zend lagern, dann schwellen die Trauben saft-
strotzend und entwickeln bei dünnen Häuten
eine fruchtige Süße, die auf einen fabelhaften
Jahrgang schließen läßt.
Der alte Weinkenner in der Großstadt
nörgelt hinter seinem Dämmerschoppen, daß
bald wieder ein rechter Götkerwein reifen
dürfe, weil der 29 er und 32 er, der ihm am
besten mundet, bald vergriffen sei. Wie wird
der neue Jahrgang, heißt dann die Frage. And
dann wird von guten und schlechten Jahrgän-
gen beim Wein philosophiert. Der eine hat
eine alte Wein-Chronik studiert und berichtet
über diesen und jenen merkwürdigen Jahrgang.
Damit nun aber die Weintrinker nicht zu kurz
kommen bei der Skammtischunkerhaltung, die
nicht im beneidenswerten Besitz solcher mittel-
alterlichen önalogischer Aufzeichnungen sind,
wollen wir hier, in vergilbten Klosterakten
blätternd, über Gutes und Böses des Jahr-
ganges 33 im Laufe der Jahrhunderte berich-
ten.
Ob Noahs Wein ein 33er Jahrgang war,
berichtet uns die Bibel nicht, selbst vom Jahr-
gang des Hochzeiksweines in Kanaa wird nichts
gemeldet.
In Griechenland und Nom verschweigt man
manch gute Jahrgänge. Man vergaß bei wein-
fröhlichem Bachanal Jahrgang und Prädikat
in Wachs zu ritzen. Der Klostermönch nahm's
schon genauer, er zeichnet auf, der Trauben-
zehnte mußte registriert und ausgezeichnet wer-
den.
So meldet unvergilbte Haut von Schweins-
leder:
Im Jahre 733 wuchs ein sehr guter Wein.
833 war ein kleiner Herbst.
Bon 933 berichtet die Chronik gar nichts,
da 930 „große Not an Wein" war, wegen des
strengen Winters im Jahre 928, der alle Neb.
stöcke vernichtete.
Auch 1033 fehlen alle Angaben.
Im Jahre 1133 steht geschrieben: „pluvia-
rum inundakio", denn 1133 war eine solch
große Hitze, daß der Rhein im Elsaß austrock-
neke. Noch größer war die Hitze im Jahre
1133, wo fast alle Flüsse austrockneten und
die Wälder sich entzündeten, sodaß ein aus-
gezeichneter guter Wein in Mengen wuchs.
Aber 1233 hakten wir einen regnerischen
Zerbst. Es gab zwar viel, aber schlechten Wein.
Es folgte ein strenger Winter, der viele Ne-
ben seibst in Italien vernichtete.
Hundert Jahre später pachte das Jahr 1333
einen reichen Herbst Mit lehr gutem und sehr
wohlfeilem Wein. Aus Faßmangel blieben
viele Trauben hängen.
In Januar 1433 ließ eine starke Kälte alles
erfrieren, der nasse Sommer brachte wenig
Wein.
Wenig und sauren Wein gab es im Jahre
1533, da der Mai sehr naß war.
Das neue Bauernrecht
Don Dr. Wolfgang Clauß, Berlin. Regierungsrak im Reichsministerium für
Ernährung und Landwirtschaft.
NSK Am gleichen Tage, an dem die Na-
tion ein einmütiges Bekenntnis zum deutschen
Bauerntum als dem Träger der Kraft und der
Zukunft unseres Volkes ablegte, erschien im
Reichsgesetzblatt, infolge der Festesfreude zu-
nächst kaum beachtet, ein Gesetz von weltge-
schichtlicher Bedeutung, das Aeichserbhofgesetz.
Der erste Satz dieses neuen Gesetzes bringt in
schlichter und klarer Form den entscheidenden
Grundgedanken zum Ausdruck: „Die Reichs-
regierung will unter Sicherung alter deutscher
Erbsitte das Bauerntum als Blutquelle des
deutschen Volkes erhalten." Der Führer hat
diesen Willen, für das deutsche Bauerntum
einzutreten, in seiner großen Rede auf dem
Bückeberg noch stärker gekennzeichnet. Es sei
die Aufgabe der Skaatssührung, zuvörderst die-
ses Element, von dessen Leben Fortdauer oder
Vernichtung unseres Volkes abhängen, unter
allen Umständen und mit allen Mitteln zu er-
halten. Er sagte wörtlich: „And wir kennen
hier keine Kompromisse und keine Halbhei-
ten!"
Diesen Geist atmet voll und ganz das neue
Reichserbhosgesetz. Ohne Kompromiß und ohne
Halbheit bestimmt es ohne Rücksicht auf ur-
alte, falsche oder blutsfremde Rechtsgrundsätze
das, was zur Erhaltung des deutschen Bauern-
tums auf der deutschen Scholle notwendig ist.
Alle Bauernhöfe, die mindestens die Größe
einer Ackernahrung haben und nicht größer
sind als 125 Hektar, werden, soweit sie sich im
Alleineigentum einer bauernfähigsn Person
befinden, von amtswegen in die Erbhöferolle
eingetragen. Jeder Erbhof wird grundsätzlich
unveräußerlich und unbelastbar. Nur der Ei-
gentümer eines Erbhofes heißt künftig in
Deutschland „Bauer". Der Eigentümer oder
Besitzer anderen land- oder fortwirtschaftlich
genutzten Grundeigentums ist Landwirt und
darf sich nicht Bauer nennen. Bauer und Erb.
Hofbesitzer kann selbstverständlich nur der wer-
den, der deutschen Blutes ist. Aus diesem
Grunde werden im Erbhofgesetz strenge Be-
stimmungen über die Abstammung des Bauern
festgelegk. Deutschen oder stammesgleichen Blu-
tes ist danach nicht, wer unter seinen Vorsatz,
ren väterlicher, oder mütterlicherseits jüdisches
oder farbiges Blut hat.
Das Work Bauer wird durch das Gesetz
wieder zu einem Ehrentitel. Dies zeigen vor
allem zwei Bestimmungen. Menn ein um das
Gesamkwohl des deutschen Volkes besonders
verdienter Deutscher in eigener Person oder
in seinen Nachkommen geehrt werden soll,
kann der Reichsminister für Ernährung und
Landwirtschaft nach Anhörung des Kreis- und
Landesbauernführers auch solche landwirt-
schaftlichen Betriebe zum Erbhof erklären, die
größer als 125 Hektar sind. In bestimmten
Fällen, insbesondere wenn kein Anerbe vor-
handen ist und der vom Erblasser bestimmte
Anerbe nicht bauernfähig ist, kann der Reichs,
bauernführer den Anerben bestimmen.
Dis volle Bedeutung des Reichserbhofge-
setzes wird man vielleicht erst nach Jahren,
Jahrzehnten oder sogar erst nach Generationen
ermessen können. Dann wird sich er-
weisen, daß durch das neue Gesetz
dieBlulquelledes deutschen Vol-
kes, das deutsche Bauerntum,
wirklich erhallen worden ist. Es
wird sich Herausstellen, daß dis Bauernhöfe
vor Aeberschuldung und Zersplitterung im Erb-
gang geschützt worden sind und sie dauernd als
Erbe der Sippe in der Hand freier Bauern
blieben. Für das heutige tägliche Leben ist
vielleicht die Bestimmung über den Vollstrek-
Der liberälistische Staat betrachtete sich als
Sachverwalter der innerhalb seiner Grenzen
wohnenden Menschen, ohne Rücksicht auf de-
ren völkische Abstammung. Seine Tätigkeit
im Innern beschränkte sich im wesentlichen auf
die Durchführung der Rechtsordnung: seine
Weisheit darauf, sich aller Eingriffe in das
Leben der Zufallsbürger möglichst zu enthal-
ten. Das Endergebnis war ein Wirtschafts-
kampf Aker gegen Alle, aus dem sich schließ-
lich die Wirtschafksklassen als Gemeinschaften
eines rücksichtslosen Kampfes gegeneinander
entwickelten. Nach außen fand die liberalisli-
sche Idee ihren Ausdruck im Freihandel und
wirtschaftlicher Ausbeutung schwächerer Völ-
ker durch eins fälschlich sogenannte Kolonisa-
tion und durch ihre imperialistische Unter-
jochung.
Diese liberal-materialistische Staaksidee der
Weltwirtschaft und des Imperialismus wurde
durch den Weltkrieg und die ihm folgende
Weltkrise gründlich widerlegt. And es ist kein
Zufall» daß die schärfste und folgerichtigste Wi-
derlegung von dem deutschen Volke als dem-
jenigen ausging, das am schwersten unter dem
Zusammenbruch der alten Welk zu leiden halte.
Die neue Zeit stellt dem liberalistischen,
materialistischen Staaksgedanken den der völ-
kischen Bluts- und Schickfalsverbundenheit,
der Einzelwillkür das Wohl der Allgemein-
heit, der Weltwirtschaft die Nationalwirtschaft,
dem Imperialismus den völkischen Staat ge-
genüber: das Gesetz von Blut und Boden, wie
der deutsche Bauernführer R. Walter Darre
die Gesamtheit dieser Ziele geprägt hat.
Der völkische Staat ist die zur Behauptung
kungsschutz besonders wichtig, wonach in den
Erbhof gegen eins Eeldforderung nicht voll-
streckt werden kann. Auch in die auf dem Erb-
Hof gewonnenen landwirtschaftlichen Erzeug-
nisse kann von nun an wegen einer Geldfor-
derung grundsätzlich in Zukunft nicht mehr
vollstreckt werden. Eins gewisse Ausnahme ist
hierfür lediglich bei öffentlich-rechtlichen Geld-
forderungen und für eins Aebergangszeit auch
bei bestimmten privalrechklichen Geldforderun-
gen gemacht worden. Allerdings können auch
solche noch zugelassenen Vollstreckungen in dis
auf dem Erbhof gewonnenen landwirtschaft-
lichen Erzeugnisse nur durchgeführt werden,
soweit die Erzeugnisse nicht zum Zubehör des
Hofes gehören und nicht zum Unterhalt des
Bauern oder seiner Familie bis zur nächsten
Ernte erforderlich sind. Danach besieht
kein Zweifel mehr, durch das Erb-
hofgesetz ist der Bauer seiner ge-
schichtlichen Aufgabe wiedergege-
ben worden, Ernährer und Erhal-
ter des deutschen BolkeS zu sein.
und Erfüllung des wirtschaftlichen und kultu-
rellen Lebens organisierte Einheit und Kraft
der Blutsgemeinschaft des Gesamtvolkes auf
dem Boden der Heimat.
Die Nationalwirtschaft umfaßt und schätzt
alle Berufe und Gewerbe als eine wirtschaft-
liche Einheit ausgehend von dem bäuerlichen
Argewerbe als der Nährmutter des ganzen
Volkes: dies nicht nur in wirtschaftlicher, son-
dern auch in biologischer Hinsicht. Der Bau-
ernstand ist die ursprüngliche und dauernde
Kraftquelle des Gesamtvolkes.
Der liberälistische Staat mit seinem Welt-
handel und seiner Ausfuhrindustrie führte zu
einer Zusammenballung immer größerer Volks-
keile in Großstädten und Induskriebezirken, wo
sie im Laufe weniger Geschlechterfolgen Krank.
Heiken und wachsendem Geburtenrückgang ex-
lagen. Das Land aber entvölkerte sich infolge
dieses fortgesetzten Blutverlustes, der seine
wirtschaftliche Arsache in der freihändlerischen,
ungehemmten Einfuhr landwirtschaftlicher Er-
zeugnisse und der hieraus folgenden Zerstörung
des wirtschaftlichen Lebensfähigkeit des Bau-
ern hakte.
Diese überindustrialisierke Entwicklung war
letzten Endes verursacht durch den Mangel an
Lebensraum für unseren normalen Bevölke-
rungszuwachs. Kehren wir nun zur National-
wirtschaft, d. h. zu dem möglichst geschlossenen
Mirtschaftsstaat zurück, der sein Bolk auf
eigener Scholle innerhalb der Staats-
grenzen ernähren soll, so bedürfen wir eines
erweiterten Lebensraumes, den wir vor
allem im deutschen Osten suchen müssen. Die
Lebensmöglichkeit und Zukunft des völkischen
Zum deutschen Vauernstaat!
Von Friedrich Wilhelm Runge.
Ein unglückliches Jahr für den Winzer
war auch der Jahrgang 1633. Vom 6.—20.
Ianuax war immer Sturm, Regen und Was-
serflut. Frost am 17. Mai, der Sommer brachte
viel Hagel, der Herbst Frühfrost, daher wenig
und sauren Wein.
Frühjahrsfrost brachte das Jahr 1733 ne-
ben starker Kälte im September, sodaß nur
wenig Mein mittlerer Güte geerntet werden
konnte.
Aber 1833 brachte einen reichen und vol-
len Herbst. Die erste Aebblüte war schon am
20. Mai: sehr warm war der Mai und Juni.
Die Pfalz hatte viel und guten Wein, jedoch
der. Rheingau brachte wegen der naßkalten
Witterung zwar viel Wein, aber die Güte
fand wenig Beifall. Der Wein war meist hark,
mittelmäßig und schmeckte wegen des feuchten
Wetters nach Erde und Anreife, wie von Bas-
sermann-Iordan berichtet. Im August setzte
plötzlich eine große Kälte ein, die Folge war
gelbes und schwarzes Laub und mittelmäßiger
Wein.
Aber 19"" mbt's ein Weinchen, das läßt
den Kenner e schon die Zunge schnalzen.
Zwar fiel > besten Lagen die Blüte in
etwas Kühle. etter, jedoch in den Neben-
und Seikenlagen blühten die Trauben bei herr-
lichstem Sonnenschein. Datier' ist der Behang
in besten Lagen nicht so schwer, jedoch sind
reichbeladen wie Weihnachtsbäumchen in den
Seitenlagen die Rebstöcke. Der Winzer
schmunzelt endlich mal wieder, er f?euk sich be-
sonders, daß kein Sauerwurm, Pilz und An-
rat in den Trauben ist, daß sie gesund, edel
und saftig wonniger Süße entgegenreifeN.
Man erwartet einen 15 er oder 17 er Jahr-
.- »D
Reiches hängt «8 von 8er Neuverronrzelung
des deutschen Bauerntums. Diese weltanschau-
lichen und staakspolitischen Grundlagen aufzu-
bauen und ihre Erkenntnis zum Gemeingut
des zu neuem Lebenswillen erwachten Deut-
schen Volkes zu machen, ist die dringende Auf-
gabe der nächsten Zukunft. Ihr berufener
Sachwalter und Führer ist der Reichsbauern-
führer und Reichsernährungsminister Darrö.
Vom Gartenbau
OktoberarSeiten im Garte«.
Das Abernten des Obstes geschehe mit Sorg«
falt! Man verwende zum Pflücken mit Holz-
wolle und Sackleinen gepolsterte Pflückkörbe. Die
Früchte müssen mit den Stilen geerntet werden.
Die Wunden, welche durch das Ausreitzen der
Stile an den Früchten entstehen, gehen bald
in Fäulnis über. Auch sind geschüttelte Planmen
und Zwetschen zum Konservieren nicht geeignet.
Aus dem Fallobst kann Sühmost herge-
stellt werden. Am besten eignen sich Aepfel dazu.
Birnen sind nur beschränkt verwendbar. Di«
Früchte werden gewaschen, gemahlen und abge-
preßt. Den Apfelsaft füllt man in Flaschen, welch«
mit Eummikappen verschlossen werden. 8m Mn«
kochapparat oder Waschkessel, welcher zuvor noch
einen Holzboden erhalten mutz, werde» hie ge-
füllten Flaschen auf 75 Grad Celsius erhitzt Die-
ser Süßmost ist unbegrenzt haltbar.
Werden Obstbäume gepflanzt, dann ist e, im
steinigen, tonigen Boden mitunter nötig, de«
Untergrund durch Sprengen zu lockern. Ganz be-
sonders gilt das für die Pflanzgruben. Die OLst-
baumbestellungen werden zweckmäßig schon jetzt
an die Baumschulen gegeben.
Unkräuter, welche Samen tragen» sollen nicht
auf den Komposthaufen wandern, auch nicht
kranke Pflanzen, wie kohlherniekranke Kohl-
strünke und Kartoffelkraut von Stauden mit
Krautfäule. Die Unkrautbekämpfung ist fortzu-
setzen. Einige Unkrautsamenfplanzen können da-
für sorgen, daß das Land stark verunkrautet.
Feldsalat und Winterspinat können noch aus-
gesät werden. Bei starkem Rosenkohl können di«
Köpfe ausgeschnitten werden, damit sich die Rös-
chen schneller entwickeln.
Die Krauternt«.
Bei uns in Deutschland ist das Sauerkraut,
das jetzt bald wieder geerntet wird, eine» der
volkstümlichsten Nahrungsmittel. Vom gesund-
heitlichen Standpunkt aus konnte Pfarrer Kneipp
das Sauerkraut nicht genug IrEem In Süd«
bayern beschäftigen sich ganze Gemeinden mit dem
Anbau, dem Einmachen und dem Verkauf de»
Sauerkrautes, so Ismaning bei München, Weich»
bei Regensburg u. a. Für die Schmackhaftigkeit
und die Bekömmlichkeit des Krautes ist das rich«
tige Einmachen von besonderer Bedeutung. Zu-
nächst werden die Krautköpfe von äußeren Blät-
tern gereinigt, dann werden sie auf dem Kraut-
hobel geschnitten. Sodann geht es unter Beigabe
von Salz, Wacholderbeeren, Kümmel, vielleicht
auch von grünen Weintrauben und von gelben
sind bis jetzt fast dieselben. Alls Winzer an
der Mosel wenigstens sind einstimmig der An-
sicht, daß dieses Jahr alles natur gelegt wer-
den kann. Viel und gut wird das Prädikat
des Jahrganges 1933 werden.
„Drum putzt die Gläser bliheblank.
Es kommt, ein guter Tropfen!"
Der große Gedanke der deutschen Volksge-
meinschaft verpflichtet alle national denkenden
Deutschen, sich auch des Winzers anzunehmen,
und den schönen deutschen Wein, die sonnigen
Meine von Rhein, Nahe, Mosel, Saar und
Ahr zu trinken, damit sie sich begeistern lassen
zu edler Tat, wie es im Deutschland-Lied heißt,
denn Bismarck hakte recht, wenn er sagte:
„Wenn sich der Deutsche seiner ganzen
Kraft bewußt werden will, muß er erst eine
halbe Flasche Wein im Leibe haben, besser
noch eine ganze."
Drum laßt uns trinken, laßt uns trinken,
wenn die Heckenrosen blühn, wenn im Lenz di«
jungen Finken,
wenn das Weinlaub frühlingsgrün, aber laßt
uns doppelt trinken,
wenn der Frühling längst vorbei, daß wir in
den Mahn versinken:
„50 Wochen hak der Mai."
„Wollt Ihr, daß ewig die Sonne Euch scheine,
So trinket, Ihr Freunde, den Wein aller
Weine,
Soll er die Wonnen des Lebens Euch mehren,
Soll er den Sorgen, dem Herzeleid wehren,
C"-.er vermag's, der soll es sein, Freunde, ich
sag's:
„Trinkt deutsch«« Wein!"
Samstag, den 7. Oktober 1SZ8
Wie wird der 33er Wein?
Dr. Meyer-Zeltingen in Bad Neuenahr.
Wenn im September, wie im gegenwärti-
gen Jahre noch solch lachende spätsommerliche
Sonnenstrahlen verschwenderisch das deutsche
Nebland umkosen, wenn milde und feuchtwarme
Nebel sich nächtlich über die Weintäler schüt-
zend lagern, dann schwellen die Trauben saft-
strotzend und entwickeln bei dünnen Häuten
eine fruchtige Süße, die auf einen fabelhaften
Jahrgang schließen läßt.
Der alte Weinkenner in der Großstadt
nörgelt hinter seinem Dämmerschoppen, daß
bald wieder ein rechter Götkerwein reifen
dürfe, weil der 29 er und 32 er, der ihm am
besten mundet, bald vergriffen sei. Wie wird
der neue Jahrgang, heißt dann die Frage. And
dann wird von guten und schlechten Jahrgän-
gen beim Wein philosophiert. Der eine hat
eine alte Wein-Chronik studiert und berichtet
über diesen und jenen merkwürdigen Jahrgang.
Damit nun aber die Weintrinker nicht zu kurz
kommen bei der Skammtischunkerhaltung, die
nicht im beneidenswerten Besitz solcher mittel-
alterlichen önalogischer Aufzeichnungen sind,
wollen wir hier, in vergilbten Klosterakten
blätternd, über Gutes und Böses des Jahr-
ganges 33 im Laufe der Jahrhunderte berich-
ten.
Ob Noahs Wein ein 33er Jahrgang war,
berichtet uns die Bibel nicht, selbst vom Jahr-
gang des Hochzeiksweines in Kanaa wird nichts
gemeldet.
In Griechenland und Nom verschweigt man
manch gute Jahrgänge. Man vergaß bei wein-
fröhlichem Bachanal Jahrgang und Prädikat
in Wachs zu ritzen. Der Klostermönch nahm's
schon genauer, er zeichnet auf, der Trauben-
zehnte mußte registriert und ausgezeichnet wer-
den.
So meldet unvergilbte Haut von Schweins-
leder:
Im Jahre 733 wuchs ein sehr guter Wein.
833 war ein kleiner Herbst.
Bon 933 berichtet die Chronik gar nichts,
da 930 „große Not an Wein" war, wegen des
strengen Winters im Jahre 928, der alle Neb.
stöcke vernichtete.
Auch 1033 fehlen alle Angaben.
Im Jahre 1133 steht geschrieben: „pluvia-
rum inundakio", denn 1133 war eine solch
große Hitze, daß der Rhein im Elsaß austrock-
neke. Noch größer war die Hitze im Jahre
1133, wo fast alle Flüsse austrockneten und
die Wälder sich entzündeten, sodaß ein aus-
gezeichneter guter Wein in Mengen wuchs.
Aber 1233 hakten wir einen regnerischen
Zerbst. Es gab zwar viel, aber schlechten Wein.
Es folgte ein strenger Winter, der viele Ne-
ben seibst in Italien vernichtete.
Hundert Jahre später pachte das Jahr 1333
einen reichen Herbst Mit lehr gutem und sehr
wohlfeilem Wein. Aus Faßmangel blieben
viele Trauben hängen.
In Januar 1433 ließ eine starke Kälte alles
erfrieren, der nasse Sommer brachte wenig
Wein.
Wenig und sauren Wein gab es im Jahre
1533, da der Mai sehr naß war.
Das neue Bauernrecht
Don Dr. Wolfgang Clauß, Berlin. Regierungsrak im Reichsministerium für
Ernährung und Landwirtschaft.
NSK Am gleichen Tage, an dem die Na-
tion ein einmütiges Bekenntnis zum deutschen
Bauerntum als dem Träger der Kraft und der
Zukunft unseres Volkes ablegte, erschien im
Reichsgesetzblatt, infolge der Festesfreude zu-
nächst kaum beachtet, ein Gesetz von weltge-
schichtlicher Bedeutung, das Aeichserbhofgesetz.
Der erste Satz dieses neuen Gesetzes bringt in
schlichter und klarer Form den entscheidenden
Grundgedanken zum Ausdruck: „Die Reichs-
regierung will unter Sicherung alter deutscher
Erbsitte das Bauerntum als Blutquelle des
deutschen Volkes erhalten." Der Führer hat
diesen Willen, für das deutsche Bauerntum
einzutreten, in seiner großen Rede auf dem
Bückeberg noch stärker gekennzeichnet. Es sei
die Aufgabe der Skaatssührung, zuvörderst die-
ses Element, von dessen Leben Fortdauer oder
Vernichtung unseres Volkes abhängen, unter
allen Umständen und mit allen Mitteln zu er-
halten. Er sagte wörtlich: „And wir kennen
hier keine Kompromisse und keine Halbhei-
ten!"
Diesen Geist atmet voll und ganz das neue
Reichserbhosgesetz. Ohne Kompromiß und ohne
Halbheit bestimmt es ohne Rücksicht auf ur-
alte, falsche oder blutsfremde Rechtsgrundsätze
das, was zur Erhaltung des deutschen Bauern-
tums auf der deutschen Scholle notwendig ist.
Alle Bauernhöfe, die mindestens die Größe
einer Ackernahrung haben und nicht größer
sind als 125 Hektar, werden, soweit sie sich im
Alleineigentum einer bauernfähigsn Person
befinden, von amtswegen in die Erbhöferolle
eingetragen. Jeder Erbhof wird grundsätzlich
unveräußerlich und unbelastbar. Nur der Ei-
gentümer eines Erbhofes heißt künftig in
Deutschland „Bauer". Der Eigentümer oder
Besitzer anderen land- oder fortwirtschaftlich
genutzten Grundeigentums ist Landwirt und
darf sich nicht Bauer nennen. Bauer und Erb.
Hofbesitzer kann selbstverständlich nur der wer-
den, der deutschen Blutes ist. Aus diesem
Grunde werden im Erbhofgesetz strenge Be-
stimmungen über die Abstammung des Bauern
festgelegk. Deutschen oder stammesgleichen Blu-
tes ist danach nicht, wer unter seinen Vorsatz,
ren väterlicher, oder mütterlicherseits jüdisches
oder farbiges Blut hat.
Das Work Bauer wird durch das Gesetz
wieder zu einem Ehrentitel. Dies zeigen vor
allem zwei Bestimmungen. Menn ein um das
Gesamkwohl des deutschen Volkes besonders
verdienter Deutscher in eigener Person oder
in seinen Nachkommen geehrt werden soll,
kann der Reichsminister für Ernährung und
Landwirtschaft nach Anhörung des Kreis- und
Landesbauernführers auch solche landwirt-
schaftlichen Betriebe zum Erbhof erklären, die
größer als 125 Hektar sind. In bestimmten
Fällen, insbesondere wenn kein Anerbe vor-
handen ist und der vom Erblasser bestimmte
Anerbe nicht bauernfähig ist, kann der Reichs,
bauernführer den Anerben bestimmen.
Dis volle Bedeutung des Reichserbhofge-
setzes wird man vielleicht erst nach Jahren,
Jahrzehnten oder sogar erst nach Generationen
ermessen können. Dann wird sich er-
weisen, daß durch das neue Gesetz
dieBlulquelledes deutschen Vol-
kes, das deutsche Bauerntum,
wirklich erhallen worden ist. Es
wird sich Herausstellen, daß dis Bauernhöfe
vor Aeberschuldung und Zersplitterung im Erb-
gang geschützt worden sind und sie dauernd als
Erbe der Sippe in der Hand freier Bauern
blieben. Für das heutige tägliche Leben ist
vielleicht die Bestimmung über den Vollstrek-
Der liberälistische Staat betrachtete sich als
Sachverwalter der innerhalb seiner Grenzen
wohnenden Menschen, ohne Rücksicht auf de-
ren völkische Abstammung. Seine Tätigkeit
im Innern beschränkte sich im wesentlichen auf
die Durchführung der Rechtsordnung: seine
Weisheit darauf, sich aller Eingriffe in das
Leben der Zufallsbürger möglichst zu enthal-
ten. Das Endergebnis war ein Wirtschafts-
kampf Aker gegen Alle, aus dem sich schließ-
lich die Wirtschafksklassen als Gemeinschaften
eines rücksichtslosen Kampfes gegeneinander
entwickelten. Nach außen fand die liberalisli-
sche Idee ihren Ausdruck im Freihandel und
wirtschaftlicher Ausbeutung schwächerer Völ-
ker durch eins fälschlich sogenannte Kolonisa-
tion und durch ihre imperialistische Unter-
jochung.
Diese liberal-materialistische Staaksidee der
Weltwirtschaft und des Imperialismus wurde
durch den Weltkrieg und die ihm folgende
Weltkrise gründlich widerlegt. And es ist kein
Zufall» daß die schärfste und folgerichtigste Wi-
derlegung von dem deutschen Volke als dem-
jenigen ausging, das am schwersten unter dem
Zusammenbruch der alten Welk zu leiden halte.
Die neue Zeit stellt dem liberalistischen,
materialistischen Staaksgedanken den der völ-
kischen Bluts- und Schickfalsverbundenheit,
der Einzelwillkür das Wohl der Allgemein-
heit, der Weltwirtschaft die Nationalwirtschaft,
dem Imperialismus den völkischen Staat ge-
genüber: das Gesetz von Blut und Boden, wie
der deutsche Bauernführer R. Walter Darre
die Gesamtheit dieser Ziele geprägt hat.
Der völkische Staat ist die zur Behauptung
kungsschutz besonders wichtig, wonach in den
Erbhof gegen eins Eeldforderung nicht voll-
streckt werden kann. Auch in die auf dem Erb-
Hof gewonnenen landwirtschaftlichen Erzeug-
nisse kann von nun an wegen einer Geldfor-
derung grundsätzlich in Zukunft nicht mehr
vollstreckt werden. Eins gewisse Ausnahme ist
hierfür lediglich bei öffentlich-rechtlichen Geld-
forderungen und für eins Aebergangszeit auch
bei bestimmten privalrechklichen Geldforderun-
gen gemacht worden. Allerdings können auch
solche noch zugelassenen Vollstreckungen in dis
auf dem Erbhof gewonnenen landwirtschaft-
lichen Erzeugnisse nur durchgeführt werden,
soweit die Erzeugnisse nicht zum Zubehör des
Hofes gehören und nicht zum Unterhalt des
Bauern oder seiner Familie bis zur nächsten
Ernte erforderlich sind. Danach besieht
kein Zweifel mehr, durch das Erb-
hofgesetz ist der Bauer seiner ge-
schichtlichen Aufgabe wiedergege-
ben worden, Ernährer und Erhal-
ter des deutschen BolkeS zu sein.
und Erfüllung des wirtschaftlichen und kultu-
rellen Lebens organisierte Einheit und Kraft
der Blutsgemeinschaft des Gesamtvolkes auf
dem Boden der Heimat.
Die Nationalwirtschaft umfaßt und schätzt
alle Berufe und Gewerbe als eine wirtschaft-
liche Einheit ausgehend von dem bäuerlichen
Argewerbe als der Nährmutter des ganzen
Volkes: dies nicht nur in wirtschaftlicher, son-
dern auch in biologischer Hinsicht. Der Bau-
ernstand ist die ursprüngliche und dauernde
Kraftquelle des Gesamtvolkes.
Der liberälistische Staat mit seinem Welt-
handel und seiner Ausfuhrindustrie führte zu
einer Zusammenballung immer größerer Volks-
keile in Großstädten und Induskriebezirken, wo
sie im Laufe weniger Geschlechterfolgen Krank.
Heiken und wachsendem Geburtenrückgang ex-
lagen. Das Land aber entvölkerte sich infolge
dieses fortgesetzten Blutverlustes, der seine
wirtschaftliche Arsache in der freihändlerischen,
ungehemmten Einfuhr landwirtschaftlicher Er-
zeugnisse und der hieraus folgenden Zerstörung
des wirtschaftlichen Lebensfähigkeit des Bau-
ern hakte.
Diese überindustrialisierke Entwicklung war
letzten Endes verursacht durch den Mangel an
Lebensraum für unseren normalen Bevölke-
rungszuwachs. Kehren wir nun zur National-
wirtschaft, d. h. zu dem möglichst geschlossenen
Mirtschaftsstaat zurück, der sein Bolk auf
eigener Scholle innerhalb der Staats-
grenzen ernähren soll, so bedürfen wir eines
erweiterten Lebensraumes, den wir vor
allem im deutschen Osten suchen müssen. Die
Lebensmöglichkeit und Zukunft des völkischen
Zum deutschen Vauernstaat!
Von Friedrich Wilhelm Runge.
Ein unglückliches Jahr für den Winzer
war auch der Jahrgang 1633. Vom 6.—20.
Ianuax war immer Sturm, Regen und Was-
serflut. Frost am 17. Mai, der Sommer brachte
viel Hagel, der Herbst Frühfrost, daher wenig
und sauren Wein.
Frühjahrsfrost brachte das Jahr 1733 ne-
ben starker Kälte im September, sodaß nur
wenig Mein mittlerer Güte geerntet werden
konnte.
Aber 1833 brachte einen reichen und vol-
len Herbst. Die erste Aebblüte war schon am
20. Mai: sehr warm war der Mai und Juni.
Die Pfalz hatte viel und guten Wein, jedoch
der. Rheingau brachte wegen der naßkalten
Witterung zwar viel Wein, aber die Güte
fand wenig Beifall. Der Wein war meist hark,
mittelmäßig und schmeckte wegen des feuchten
Wetters nach Erde und Anreife, wie von Bas-
sermann-Iordan berichtet. Im August setzte
plötzlich eine große Kälte ein, die Folge war
gelbes und schwarzes Laub und mittelmäßiger
Wein.
Aber 19"" mbt's ein Weinchen, das läßt
den Kenner e schon die Zunge schnalzen.
Zwar fiel > besten Lagen die Blüte in
etwas Kühle. etter, jedoch in den Neben-
und Seikenlagen blühten die Trauben bei herr-
lichstem Sonnenschein. Datier' ist der Behang
in besten Lagen nicht so schwer, jedoch sind
reichbeladen wie Weihnachtsbäumchen in den
Seitenlagen die Rebstöcke. Der Winzer
schmunzelt endlich mal wieder, er f?euk sich be-
sonders, daß kein Sauerwurm, Pilz und An-
rat in den Trauben ist, daß sie gesund, edel
und saftig wonniger Süße entgegenreifeN.
Man erwartet einen 15 er oder 17 er Jahr-
.- »D
Reiches hängt «8 von 8er Neuverronrzelung
des deutschen Bauerntums. Diese weltanschau-
lichen und staakspolitischen Grundlagen aufzu-
bauen und ihre Erkenntnis zum Gemeingut
des zu neuem Lebenswillen erwachten Deut-
schen Volkes zu machen, ist die dringende Auf-
gabe der nächsten Zukunft. Ihr berufener
Sachwalter und Führer ist der Reichsbauern-
führer und Reichsernährungsminister Darrö.
Vom Gartenbau
OktoberarSeiten im Garte«.
Das Abernten des Obstes geschehe mit Sorg«
falt! Man verwende zum Pflücken mit Holz-
wolle und Sackleinen gepolsterte Pflückkörbe. Die
Früchte müssen mit den Stilen geerntet werden.
Die Wunden, welche durch das Ausreitzen der
Stile an den Früchten entstehen, gehen bald
in Fäulnis über. Auch sind geschüttelte Planmen
und Zwetschen zum Konservieren nicht geeignet.
Aus dem Fallobst kann Sühmost herge-
stellt werden. Am besten eignen sich Aepfel dazu.
Birnen sind nur beschränkt verwendbar. Di«
Früchte werden gewaschen, gemahlen und abge-
preßt. Den Apfelsaft füllt man in Flaschen, welch«
mit Eummikappen verschlossen werden. 8m Mn«
kochapparat oder Waschkessel, welcher zuvor noch
einen Holzboden erhalten mutz, werde» hie ge-
füllten Flaschen auf 75 Grad Celsius erhitzt Die-
ser Süßmost ist unbegrenzt haltbar.
Werden Obstbäume gepflanzt, dann ist e, im
steinigen, tonigen Boden mitunter nötig, de«
Untergrund durch Sprengen zu lockern. Ganz be-
sonders gilt das für die Pflanzgruben. Die OLst-
baumbestellungen werden zweckmäßig schon jetzt
an die Baumschulen gegeben.
Unkräuter, welche Samen tragen» sollen nicht
auf den Komposthaufen wandern, auch nicht
kranke Pflanzen, wie kohlherniekranke Kohl-
strünke und Kartoffelkraut von Stauden mit
Krautfäule. Die Unkrautbekämpfung ist fortzu-
setzen. Einige Unkrautsamenfplanzen können da-
für sorgen, daß das Land stark verunkrautet.
Feldsalat und Winterspinat können noch aus-
gesät werden. Bei starkem Rosenkohl können di«
Köpfe ausgeschnitten werden, damit sich die Rös-
chen schneller entwickeln.
Die Krauternt«.
Bei uns in Deutschland ist das Sauerkraut,
das jetzt bald wieder geerntet wird, eine» der
volkstümlichsten Nahrungsmittel. Vom gesund-
heitlichen Standpunkt aus konnte Pfarrer Kneipp
das Sauerkraut nicht genug IrEem In Süd«
bayern beschäftigen sich ganze Gemeinden mit dem
Anbau, dem Einmachen und dem Verkauf de»
Sauerkrautes, so Ismaning bei München, Weich»
bei Regensburg u. a. Für die Schmackhaftigkeit
und die Bekömmlichkeit des Krautes ist das rich«
tige Einmachen von besonderer Bedeutung. Zu-
nächst werden die Krautköpfe von äußeren Blät-
tern gereinigt, dann werden sie auf dem Kraut-
hobel geschnitten. Sodann geht es unter Beigabe
von Salz, Wacholderbeeren, Kümmel, vielleicht
auch von grünen Weintrauben und von gelben
sind bis jetzt fast dieselben. Alls Winzer an
der Mosel wenigstens sind einstimmig der An-
sicht, daß dieses Jahr alles natur gelegt wer-
den kann. Viel und gut wird das Prädikat
des Jahrganges 1933 werden.
„Drum putzt die Gläser bliheblank.
Es kommt, ein guter Tropfen!"
Der große Gedanke der deutschen Volksge-
meinschaft verpflichtet alle national denkenden
Deutschen, sich auch des Winzers anzunehmen,
und den schönen deutschen Wein, die sonnigen
Meine von Rhein, Nahe, Mosel, Saar und
Ahr zu trinken, damit sie sich begeistern lassen
zu edler Tat, wie es im Deutschland-Lied heißt,
denn Bismarck hakte recht, wenn er sagte:
„Wenn sich der Deutsche seiner ganzen
Kraft bewußt werden will, muß er erst eine
halbe Flasche Wein im Leibe haben, besser
noch eine ganze."
Drum laßt uns trinken, laßt uns trinken,
wenn die Heckenrosen blühn, wenn im Lenz di«
jungen Finken,
wenn das Weinlaub frühlingsgrün, aber laßt
uns doppelt trinken,
wenn der Frühling längst vorbei, daß wir in
den Mahn versinken:
„50 Wochen hak der Mai."
„Wollt Ihr, daß ewig die Sonne Euch scheine,
So trinket, Ihr Freunde, den Wein aller
Weine,
Soll er die Wonnen des Lebens Euch mehren,
Soll er den Sorgen, dem Herzeleid wehren,
C"-.er vermag's, der soll es sein, Freunde, ich
sag's:
„Trinkt deutsch«« Wein!"