Mitteilungen für die Studierenden
Semesterdauer: 17. April 1944 bis 12. August 1944
Vorlesungsdauer: 17. April 1944 bis 12. August 1944
Immatrikulationsfrist: 1. April 1944 bis 22. April 1944.
Beschränkungen des Studiums
Für das Sommersemester 1944 sind folgende Beschränkungen des Studiums
vorgesehen:
Medizinische Fakultät:
Es werden zur Neu Immatrikulation zugelassen 150 erste Semester,
während der Zugang zu allen übrigen Semestern vollständig gesperrt ist.
Die Zulassung zum 1. Semester erfolgt auf Grund eines Zulassungs-
gesuchs, das schon jetzt an den Herrn Dekan der Medizinischen Fakultät
in Heidelberg eingereicht werden kann. Diesem Gesuch sind beizufügen:
Lebenslauf sowie Zeugnisse über abgeleisteten Arbeits- und Kriegshilfsdienst
(in Abschrift). Der Lebenslauf muß enthalten: Geburtsdatum, kurzen Aus-
bildungsgang, Abitur jahrgang, Angaben über RAD. und sonstigen Einsatz
(Nachweis für die Zeit zwischen Abitur und beabsichtigtem Aufnehmen des
.Studiums), Begründung der Studienabsicht und Berufsziel.
Gegebenenfalls muß Berufstätigkeit aus dem Lebenslauf hervorgehen.
Über diese Anträge wird dann laufend entschieden werden, bis der
numerus clausus erreicht ist.
Dolmetscherinstitut:
Um zu verhindern, daß die Anzahl der Studierenden den im Winter-
semester 1943/44 erreichten Stand überschreitet, werden Nichtabiturienten
(-innen) nicht zugelassen.
Ausnahme n:
Von diesen einschränkenden Bestimmungen der Medizinischen Fakultät und
des Dolmetscherinstituts sind ausgenommen:
Wehrmachtsangehörige, Kriegsversehrte, Kriegerwitwen und solche Bomben-
geschädigte, die in Heidelberg oder in dessen näherer Umgebung bereits eine Woh-
nung gefunden haben.
Über Gesuche von Ausländern wird von Fall zu Fall entschieden.
Übrige Fakultäten:
Das Studium in den übrigen Fächern (auch Zahnheilkunde) unterliegt keinen
Beschränkungen.
Wegen der schwierigen Wohnungslage wird jedoch bei der Immatrikulation
der Nachweis verlangt, daß der (die) Studierende in Heidelberg oder in dessen
näherer Umgebung schon eine Wohnung hat.
Immatrikulation von Inländern
Voraussetzung für die Immatrikulation als ordentlicher Studierender ist für
Reichsangehörige der Besitz des Reifezeugnisses einer deutschen zur
Hochschulreife führenden höheren Lehranstalt oder ein als gleichwertig anerkann-
tes Zeugnis. Dies gilt auch für das Studium der Wirtschaftswissenschaften.
Immatrikulationsverfahren
Anmeldungen zur Immatrikulation sind persönlich vorzunehmen; sie werden
innerhalb der Immatrikulationsfrist jeweils in der Zeit von 9—12 Uhr im Univer-
sitäts-Sekretariat (Alte Universität, Zimmer 4) entgegengenommen.
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Semesterdauer: 17. April 1944 bis 12. August 1944
Vorlesungsdauer: 17. April 1944 bis 12. August 1944
Immatrikulationsfrist: 1. April 1944 bis 22. April 1944.
Beschränkungen des Studiums
Für das Sommersemester 1944 sind folgende Beschränkungen des Studiums
vorgesehen:
Medizinische Fakultät:
Es werden zur Neu Immatrikulation zugelassen 150 erste Semester,
während der Zugang zu allen übrigen Semestern vollständig gesperrt ist.
Die Zulassung zum 1. Semester erfolgt auf Grund eines Zulassungs-
gesuchs, das schon jetzt an den Herrn Dekan der Medizinischen Fakultät
in Heidelberg eingereicht werden kann. Diesem Gesuch sind beizufügen:
Lebenslauf sowie Zeugnisse über abgeleisteten Arbeits- und Kriegshilfsdienst
(in Abschrift). Der Lebenslauf muß enthalten: Geburtsdatum, kurzen Aus-
bildungsgang, Abitur jahrgang, Angaben über RAD. und sonstigen Einsatz
(Nachweis für die Zeit zwischen Abitur und beabsichtigtem Aufnehmen des
.Studiums), Begründung der Studienabsicht und Berufsziel.
Gegebenenfalls muß Berufstätigkeit aus dem Lebenslauf hervorgehen.
Über diese Anträge wird dann laufend entschieden werden, bis der
numerus clausus erreicht ist.
Dolmetscherinstitut:
Um zu verhindern, daß die Anzahl der Studierenden den im Winter-
semester 1943/44 erreichten Stand überschreitet, werden Nichtabiturienten
(-innen) nicht zugelassen.
Ausnahme n:
Von diesen einschränkenden Bestimmungen der Medizinischen Fakultät und
des Dolmetscherinstituts sind ausgenommen:
Wehrmachtsangehörige, Kriegsversehrte, Kriegerwitwen und solche Bomben-
geschädigte, die in Heidelberg oder in dessen näherer Umgebung bereits eine Woh-
nung gefunden haben.
Über Gesuche von Ausländern wird von Fall zu Fall entschieden.
Übrige Fakultäten:
Das Studium in den übrigen Fächern (auch Zahnheilkunde) unterliegt keinen
Beschränkungen.
Wegen der schwierigen Wohnungslage wird jedoch bei der Immatrikulation
der Nachweis verlangt, daß der (die) Studierende in Heidelberg oder in dessen
näherer Umgebung schon eine Wohnung hat.
Immatrikulation von Inländern
Voraussetzung für die Immatrikulation als ordentlicher Studierender ist für
Reichsangehörige der Besitz des Reifezeugnisses einer deutschen zur
Hochschulreife führenden höheren Lehranstalt oder ein als gleichwertig anerkann-
tes Zeugnis. Dies gilt auch für das Studium der Wirtschaftswissenschaften.
Immatrikulationsverfahren
Anmeldungen zur Immatrikulation sind persönlich vorzunehmen; sie werden
innerhalb der Immatrikulationsfrist jeweils in der Zeit von 9—12 Uhr im Univer-
sitäts-Sekretariat (Alte Universität, Zimmer 4) entgegengenommen.
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