Verzeichnis der Vorlesungen
. im Winterhalbjahr 1934/35.
Beginn des Semesters: 15. Oktober
Beginn der Vorlesungen: 30. Oktober
Erste Immatrikulation: 3. November
Letzte Immatrikulation: 15. November
Mitteilungen
für die Studierenden der Universität Heidelberg.
Zur Immatrikulation ist die persönliche Anwesenheit erforderlich. Näheres über das
toimatrikulationsverfahren usw. wird durch Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben.
Anmeldungen zur Immatrikulation werden abl5. Okt., jeweils Montag bis mit Donners-
tag von 9—12 Uhr im Universitäts-Sekretariat 3 entgegengenommen. Dabei ist
vorzulegen: 1 Paßbild, das Reifezeugnis (bei Reifezeugnissen, die ab Ostern 1934 aus-
stellt werden, mit dem Berechtigungsschein für das Hochschulstudium) und die Abgangs-
zeugnisse der bereits besuchten Hochschulen. Bei unterbrochenem Studium oder wenn das
Studium nicht alsbald nach Erwerb des Reifezeugnisses begonnen wird, ist auch ein polizei-
liches Führungszeugnis über die betr. Zeit vorzulegen. Dem letzteren wird der entsprechende
Vermerk der Lagerleitung im Pflichtenheft bei Teilnahme am Arbeitsdienst, Wehr- oder
^eländesport gleichgeachtet. Ausländer müssen ferner den Reisepaß oder Heimatschein
"'nterlegen.
Hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung wird von Reichsangehörigen der
~esitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, eines deutschen Realgymnasiums
iner deutschen Oberrealschule oder einer anderen deutschen zur Hochschulreife führenden
Jjöheren Lehranstalt verlangt. Bezüglich der ausländischen Reifezeugnisse bestehen beson-
ne Bestimmungen.
Ausländer werden an der Universität in jederzeit widerruflicher Weise zum Studium
^gelassen, soweit die Verhältnisse der Universität es gestatten und Deutschen im Heimat-
staate des ausländischen Studierenden Gegenseitigkeit verbürgt ist.
, Dem an den Herrn Rektor der Universität vor dem 15. September 1934 zu richten-
en Zulassungsgesuche sind beizufügen:
1. Ein deutsches Reifezeugnis oder ein Zeugnis in Urschrift oder in beglaubigter Ab-
schrift (erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher Übersetzung), das eine aus-
reichende einer deutschen neunstufigen höheren Lehranstalt entsprechende Vor-
bildung nachweist;
2. der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, der tunlichst durch
eine von deutscher fachmännischer Seite ausgestellte Bescheinigung zu erbringen ist;
3. der Nachweis darüber, daß der Studierende die erforderlichen Mittel zum Studium
besitzt;
4. ein selbstgeschriebener Lebenslauf nebst einem Paßbild;
5. der Betrag von 5 RM. für die Prüfung des Gesuches und das für die Antwort erforder-
liche Porto.
6. ein Hinweis darüber, ob der Gesuchsteller arischer oder nichtarischer Ab-
stammung ist.
ein öffentlich beglaubigtes Zeugnis der heimatlichen Hpchschulbehörde, daß der
Gesuchsteller in seinem Heimatstaat zum Studium des erstrebten Faches und zur
Ablegung von Prüfungen in diesem Fach berechtigt ist.
v Verspätet eingereichte Gesuche werden nur ausnahmsweise berücksichtigt, wenn
sondere Gründe die Verspätung entschuldigen.
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. im Winterhalbjahr 1934/35.
Beginn des Semesters: 15. Oktober
Beginn der Vorlesungen: 30. Oktober
Erste Immatrikulation: 3. November
Letzte Immatrikulation: 15. November
Mitteilungen
für die Studierenden der Universität Heidelberg.
Zur Immatrikulation ist die persönliche Anwesenheit erforderlich. Näheres über das
toimatrikulationsverfahren usw. wird durch Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben.
Anmeldungen zur Immatrikulation werden abl5. Okt., jeweils Montag bis mit Donners-
tag von 9—12 Uhr im Universitäts-Sekretariat 3 entgegengenommen. Dabei ist
vorzulegen: 1 Paßbild, das Reifezeugnis (bei Reifezeugnissen, die ab Ostern 1934 aus-
stellt werden, mit dem Berechtigungsschein für das Hochschulstudium) und die Abgangs-
zeugnisse der bereits besuchten Hochschulen. Bei unterbrochenem Studium oder wenn das
Studium nicht alsbald nach Erwerb des Reifezeugnisses begonnen wird, ist auch ein polizei-
liches Führungszeugnis über die betr. Zeit vorzulegen. Dem letzteren wird der entsprechende
Vermerk der Lagerleitung im Pflichtenheft bei Teilnahme am Arbeitsdienst, Wehr- oder
^eländesport gleichgeachtet. Ausländer müssen ferner den Reisepaß oder Heimatschein
"'nterlegen.
Hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung wird von Reichsangehörigen der
~esitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, eines deutschen Realgymnasiums
iner deutschen Oberrealschule oder einer anderen deutschen zur Hochschulreife führenden
Jjöheren Lehranstalt verlangt. Bezüglich der ausländischen Reifezeugnisse bestehen beson-
ne Bestimmungen.
Ausländer werden an der Universität in jederzeit widerruflicher Weise zum Studium
^gelassen, soweit die Verhältnisse der Universität es gestatten und Deutschen im Heimat-
staate des ausländischen Studierenden Gegenseitigkeit verbürgt ist.
, Dem an den Herrn Rektor der Universität vor dem 15. September 1934 zu richten-
en Zulassungsgesuche sind beizufügen:
1. Ein deutsches Reifezeugnis oder ein Zeugnis in Urschrift oder in beglaubigter Ab-
schrift (erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher Übersetzung), das eine aus-
reichende einer deutschen neunstufigen höheren Lehranstalt entsprechende Vor-
bildung nachweist;
2. der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, der tunlichst durch
eine von deutscher fachmännischer Seite ausgestellte Bescheinigung zu erbringen ist;
3. der Nachweis darüber, daß der Studierende die erforderlichen Mittel zum Studium
besitzt;
4. ein selbstgeschriebener Lebenslauf nebst einem Paßbild;
5. der Betrag von 5 RM. für die Prüfung des Gesuches und das für die Antwort erforder-
liche Porto.
6. ein Hinweis darüber, ob der Gesuchsteller arischer oder nichtarischer Ab-
stammung ist.
ein öffentlich beglaubigtes Zeugnis der heimatlichen Hpchschulbehörde, daß der
Gesuchsteller in seinem Heimatstaat zum Studium des erstrebten Faches und zur
Ablegung von Prüfungen in diesem Fach berechtigt ist.
v Verspätet eingereichte Gesuche werden nur ausnahmsweise berücksichtigt, wenn
sondere Gründe die Verspätung entschuldigen.
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