Vorbemerkungen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in der Regel gegen sofortige
Bezahlung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 5% eingehoben.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge der Katalogsnummern zur Auktion;
das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden, und
kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschlage keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die
sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben beruhen auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung;
die unbedingte Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbstverständlich nicht statt.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufaufträge von Reflektanten, welche der Auktion nicht persönlich beizuwohnen
beabsichtigen, übernehmen die vom Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Aufträge
nimmt die Zentraldirektion entgegen und läßt sie durch einen Sensal ausführen. Dem Amte
nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes beifügen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in der Regel gegen sofortige
Bezahlung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 5% eingehoben.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge der Katalogsnummern zur Auktion;
das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden, und
kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschlage keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die
sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben beruhen auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung;
die unbedingte Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbstverständlich nicht statt.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung
erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Kaufaufträge von Reflektanten, welche der Auktion nicht persönlich beizuwohnen
beabsichtigen, übernehmen die vom Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Aufträge
nimmt die Zentraldirektion entgegen und läßt sie durch einen Sensal ausführen. Dem Amte
nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes beifügen.