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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Künstlerischer Nachlass Franz und Gustav Barbarini: Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Skizzenbücher$dAuktion: 26. u. 27. Oktober 1911 — Wien, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.23359#0007
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fluktionsbedingungen.

Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und gegen
sofortige Bezahlung.

Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 10 Prozent
eingehoben.

Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
einigen, oder die Reihenfolge der Katalogsnummern ausnahmsweise
zu unterbrechen. Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über
100 Kronen um 5 Kronen.

Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Beschaffenheit der Gemälde, Blätter, Aquarelle
u. s. w. zu unterrichten, es können demnach Reklamationen wegen
Beschädigungen oder wegen irrtümlicher Angaben im Katalog nach
erfolgtem Zuschlag keinerlei Berücksichtigung finden.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme
der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des
Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht
lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge übernehmen vor der Auktion
die Zentraldirektion, während der Ausstellung der diensthabende
Beamte und die vom Amte bestellten beeideten Sensale: M. D e c s e y,
H. Melhorn und Th. Doleschall.

Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen
und läßt sie durch einen Sensal ausführen. Dem Amte nicht bekannte
Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte des beabsich-
tigten Meistbotes beifügen.

Der Eintritt zur Auktion ist ausschließlich den mit dem Katalog
versehenen Besuchern Vorbehalten. Preis des Kataloges 50 Heller.
 
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