Die innere Stadt des Peiraieus
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raieus selbst wird der grösste Theil eben auch zu den
Industriellen gehört haben1).
Dann trug vieles dazu bei auch fremde Ansiedler nach
dem Peiraieus zu ziehen: die aufblühende Bedeutung des
Emporions selbst, welche durch des Staates seebeherrschende
Macht und glänzende hegemonische Stellung wesentlich ge-
fördert wurde, die nicht minder glänzende Führerschaft, die
Athen jetzt im raschen Aufschwung auf dem Gebiete der
Kunst und Wissenschaft, wie dem des Handels und der In-
dustrie errang, die kluge Politik, die den Metoiken im
attischen Staat eine besonders günstige Stellung gewährte.
So lebten nicht bloss Freigelassene, die irgend ein Geschäft
oder Handwerk trieben, besonders gern an diesem Ort, wie
zahlreiche Inschriften uns noch jetzt vor Augen stellen,
darunter z. B. ein Kaufmann, zwei Höker, ein Schmied, eine
Schuhmacherin und zwei Weberinnen2), sondern es strömten
hier bald aus allen hellenischen Landen die geschicktesten
Werkleute und Industriellen zusammen. Und wie die Zahl der
1) Vgl. z. B. C. i. Att. II N. 834b A 64, wo eine Frau aus dem
Peiraieus Rohr (das in den sumpfigen Niederungen beim Peiraieus viel
wuchs) verkauft, ebd. N. 834b B 10, wo ein Schlosser, ebd. 14 und 24,
wo ein Schreiner eben daher erwähnt wird.
2) Das erweisen die Verzeichnisse der von Freigelassenen der
Stadtgöttin geweihten silbernen Schaalen (der qptdX.ai eHeXeuGeptKcu),
die jetzt von Köhler in C. i. Att. II N. 768—776 mit Add. S. 512
N. 776b zusammengestellt sind; dazu noch AeXr. dpx. 1888 S. 175 und
Amerlc. joum. of archaeöl. IV N. 2. Die Bedeutung dieser Verzeichnisse
hat Köhler im Wesentlichen richtig schon Mitth. d. Inst. III S. 172 ff.
erkannt; hinsichtlich des Einzelnen, insbesondere betreffs des Aus-
drucks caroqpuYuüv u. s. w. haben Schenkl in Wiener Studien II S. 213 ff.
und Zeitschr. f. österr. Gymn. XXXII S. 167 ff. und Lipsius im Att.
Process S. 622 eine richtigere Auffassung geltend gemacht, die ich
nur dahin modificiren möchte, dass es sich um Freilassung durch
Loskauf handelt, die vor Gericht (ev öiKacrnpiuj [Isai. fr. 2, 3]) in Form
einer b\KY\ d-irocradou erfolgte; dadurch erklärt sich auch der auf-
fällige Accusativ in N. 772 Kol. II. (Anders, aber gewiss nicht richtig,
Wilamowitz, Hermes XXII S. 110 Anm. 1.) Hier ist als Wohnort der
Freigelassenen der Peiraieus N. 768 Kol. I Z. 11. 19; N. 770 Z. 4. 7. 10;
N. 772 A Kol. II Z. 1, B Kol. I Z. 18; N. 773 A Kol. II Z. 18. 22, B Kol. I
Z. 4. 8; N. 774 Z. 13. 15. 17. 19; N. 775 B Z. 7; N. 776 Kol. I Z. 3;
joum. a. a. 0. I Kol. 1 Z. 8. 12. 30; III Kol. 1 Z. 9. 13 angegeben.
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raieus selbst wird der grösste Theil eben auch zu den
Industriellen gehört haben1).
Dann trug vieles dazu bei auch fremde Ansiedler nach
dem Peiraieus zu ziehen: die aufblühende Bedeutung des
Emporions selbst, welche durch des Staates seebeherrschende
Macht und glänzende hegemonische Stellung wesentlich ge-
fördert wurde, die nicht minder glänzende Führerschaft, die
Athen jetzt im raschen Aufschwung auf dem Gebiete der
Kunst und Wissenschaft, wie dem des Handels und der In-
dustrie errang, die kluge Politik, die den Metoiken im
attischen Staat eine besonders günstige Stellung gewährte.
So lebten nicht bloss Freigelassene, die irgend ein Geschäft
oder Handwerk trieben, besonders gern an diesem Ort, wie
zahlreiche Inschriften uns noch jetzt vor Augen stellen,
darunter z. B. ein Kaufmann, zwei Höker, ein Schmied, eine
Schuhmacherin und zwei Weberinnen2), sondern es strömten
hier bald aus allen hellenischen Landen die geschicktesten
Werkleute und Industriellen zusammen. Und wie die Zahl der
1) Vgl. z. B. C. i. Att. II N. 834b A 64, wo eine Frau aus dem
Peiraieus Rohr (das in den sumpfigen Niederungen beim Peiraieus viel
wuchs) verkauft, ebd. N. 834b B 10, wo ein Schlosser, ebd. 14 und 24,
wo ein Schreiner eben daher erwähnt wird.
2) Das erweisen die Verzeichnisse der von Freigelassenen der
Stadtgöttin geweihten silbernen Schaalen (der qptdX.ai eHeXeuGeptKcu),
die jetzt von Köhler in C. i. Att. II N. 768—776 mit Add. S. 512
N. 776b zusammengestellt sind; dazu noch AeXr. dpx. 1888 S. 175 und
Amerlc. joum. of archaeöl. IV N. 2. Die Bedeutung dieser Verzeichnisse
hat Köhler im Wesentlichen richtig schon Mitth. d. Inst. III S. 172 ff.
erkannt; hinsichtlich des Einzelnen, insbesondere betreffs des Aus-
drucks caroqpuYuüv u. s. w. haben Schenkl in Wiener Studien II S. 213 ff.
und Zeitschr. f. österr. Gymn. XXXII S. 167 ff. und Lipsius im Att.
Process S. 622 eine richtigere Auffassung geltend gemacht, die ich
nur dahin modificiren möchte, dass es sich um Freilassung durch
Loskauf handelt, die vor Gericht (ev öiKacrnpiuj [Isai. fr. 2, 3]) in Form
einer b\KY\ d-irocradou erfolgte; dadurch erklärt sich auch der auf-
fällige Accusativ in N. 772 Kol. II. (Anders, aber gewiss nicht richtig,
Wilamowitz, Hermes XXII S. 110 Anm. 1.) Hier ist als Wohnort der
Freigelassenen der Peiraieus N. 768 Kol. I Z. 11. 19; N. 770 Z. 4. 7. 10;
N. 772 A Kol. II Z. 1, B Kol. I Z. 18; N. 773 A Kol. II Z. 18. 22, B Kol. I
Z. 4. 8; N. 774 Z. 13. 15. 17. 19; N. 775 B Z. 7; N. 776 Kol. I Z. 3;
joum. a. a. 0. I Kol. 1 Z. 8. 12. 30; III Kol. 1 Z. 9. 13 angegeben.