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Wagner, Daniel E.; Weidmanns Erben und Reich [Editor]; Weidmannische Buchhandlung [Editor]
Geschichte des Europäischen Nordens: das ist der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, wie auch des russischen Staats (Erster Theil): ..., welcher die ältesten Nachrichten vom europäischen Norden überhaupt und die Geschichte von Dänemark und Norwegen bis zur calmarschen Vereinigung enthält — Leipzig: bey M. G. Weidmanns Erben und Reich, 1778 [VD18 90792106]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49541#0319
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der chriftl. Könige von Dänemark -e. ; i;
selben zusammenkamen. Doch obwohl auf dieser Zu-
sammenkunft sie sich mit einander vereinigten, b) dauer-
ten doch die Seeraubereyen fort. Etwas, aber nicht
viel, Halses, daß Absalon alle Seeräuber, welche
in seine Gewalt kamen, enthaupten, und ihre Köpfe
vor der Stadtmauer seines Kopenhagens aufste-
cken ließ.
In einem folgenden Seezuge nach Pommern wagte
der König nicht eine einzige befestigte Stadt anzu-
greifen, und begnügte sich mit Verheerungen des plat-
ten Landes und Abbrennung des unhaltbaren und da-
her verlaßenen Julins. Doch kam bald darauf
prisclav, (welcher nach aller Wahrfcheinlichkeit dec
obotritifche Fürst jJribislav ist,) und erkaufte einen
zweyjahrigen Waffenstillstand, c)
Alle Plagen aber, welche Dänemark von einigem Entdeckung
auswärtigen Feinde zugefügt werden konnten, wären D^rbm-
mit dem Verluste, den es durch den Tod eines solchen Waldemars
Königs, wie es an waldemarn hatte, bey noch ^ben.
fortdaurender Gefahr von den wenden, und durch
die aus demselben erfolgenden Uebel eines innerlichen
Krieges erlitten haben würde, in keine Vergleichung
zu stellen gewesen. Und dieses Unglück war ihm sehr
nahe.
U 5 E6
b) Ganz sicher sind diese Verheerungen von Oldenburg
und Pommern und das darauf erfolgte Gespräch des
Königs mit dem Herzoge eben dieselben Begebenheiten,
welche ich oben aus dem Helmold unter dem Jahre
i,69 und 1170 erzählt bade. So sehr stimmen alle
Kleinigkeiten überein. Saxon ist es auch nichts un-
gewöhnliches, sowohl die Zeitordnung zu verletzen, als
auch eine einzige Begebenheit an mehrern Orten zu er-
zählen, daß man nicht wissen kann, ob sie wirklich von
einander unterschieden seyn, und in welche Zeit sie ei-
gentlich gehören.
c) -§6X0 p. Z2H- Z49.
 
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