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Wagner, Daniel E.; Weidmanns Erben und Reich [Hrsg.]; Weidmannische Buchhandlung [Hrsg.]
Geschichte des Europäischen Nordens: das ist der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, wie auch des russischen Staats (Vierter Theil): ..., welcher die neuere Geschichte des schwedischen Reichs von gänzlicher Aufhebung der kalmarischen Vereinigung bis zur letzten Erweiterung seiner Gränzen in dem Zeitraume von 1521 bis 1632 enthält — Leipzig: bey M. G. Weidmanns Erben und Reich, 1781 [VD18 90792130]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49544#0711
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von Schweden. 70;
schen Kriegsmacht in dem Hafen Gröneborg, um dort
die Anlangung des Königs abzuwarten, sowohl ihn
als die Flotte an Befolgung seines Entwurfs. Denn
diese nöchigks ihn, alle seins Kräfte auf Entfernung
derselben zu verwenden, und sie zu Lande durch einige
tausend uplandische Bauern, welche zween Professoren
von Upsal, M. tTIicolausBothnlenfrs undM. Ja-
cobus Erici anführten, zu Wajser hingegen durch
die Flotte augreifen zu lassen. Die Überlegenheit
zwang die Finnen, den Rückweg nach Hause zu neh-
men, wobev die, welche das Unglück hatten, singe-
Holk zu werden, nach der in diesem innerlichen Kriege
herrschenden Erbitterung mit mancherlei) gewaltsamen
Todesarten belegt-wurden, und vereitelte ihre vorge-
nommene Vereinigung mit dem Könige.
Allein dagegen fand der König zu Kalmar keine Bey Ankunft
Hinderung, weil der Herzog sich noch zu Stockholm ^mt"es § um
mit den nökhigen Anstalten zur Erhaltung dieser Haupt-innerlichen
siadt beschäftigte, indem er vermeynte, dort so viele K^ge.
Gegyer zu haben, daß er nicht nur alle Gefängnisse
damit anfüllete, sondern auch viele in der Schloßka-
pelle versperrte, die Flotte hingegen wegen des widri-
gen Windes von Aland nicht wegkommen konnte.
Die Kriegsflotte des Königs war eben so unbedeutend
als das Landheer, und bestand außer den gemietheken
Kaufschiffen zur Ueberbringung aus einem einzigen
Kriegsschiffe, einer schottischen Gallion und vier Pin-
ken, worüber Sten Baner Admiral, und Tommis
Maedel Uukeradmiral hießen. Unter solchen Um-
ständen hielten sich Jöran Sriernskoid und Dlaf
Hard in Kalmar unvermögend, die vom Herzoge am
16 May überkommenen Verhaftungsbefehle zu be-
haupten , sondern öffneten nach einer zweyrägigen Wei-
gerung am r August auf eine denselben sehr ungemäße
schriftliche Versicherung des Königs demselben die
Allg. weltg. X VI B. IV Abch. Vy Thore.
 
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