urch Erlaß dcs Ministeriums
des Großh. Ldauses und
der auswärtigcn Angelegen-
heiten vonr August s8st6
wurde dein neu sestgestellten
Wappen der Atadt Aäann-
henn, das der ötadtrat
nach iDorschlägen des 2llter-
tmnsvereinsacceptierthatte,
die landesherrliche Ge-
nehnngung erteilt, und der
5tadt ^Nannheiin als
Zeichen besonderer Gnade der badischs Greif als Wappcn-
halter verliehen. Die ncne Aeststellung des 5tadtwappens
war aus Veranlassung des Stadtrates dnrch den Vorstand
des IlNannheiiner Altertumsvereins erfolgt aus Grund
eines !)ortrags über das Ltadtwappen und seine künstige
Gestaltung, den der Versasser dieses Aufsatzes ain
3. Dezember s89(s an einem der allmonatlichen Dereins-
abende des Altertumsvereins gchalten hatte. Hrüher hatte
das Ghrenmitglied des Dereins, bserr Aarl Lhrist in
cheidelberg bereits über dasselbe Thema gesprochcn. Diese
!)orarbeiten lieferten das Abaterial zu dem Gutachten,
das der Altertumsverein an den Stadtrat Tnde Dezember
s89^ ergehen ließ. Die hicrin gemachten Dorschläge
inbetrcsf der cndgültigen Hestsetzung des Stadtwappens
fanden die Gcnehmigung des ötadtrates, und die badische
historische Aommission, die um ihre Akeiitungsäußerung
gebeten wurde,2*) schloß sich den Vorschlägen des
Dies Giitachten und der Miiüsterialerlaß sind ain Schluß
dieses ^lufsatzes abgedruckt.
Dic badische bistorischo Aoniinissioii bereitet ciu größeres
tDerk vor, worin die lDapxeu der sämtlicheu badischeu Geineiiiden
revidiert uiid neu scstgestellt, aufgeiioinineii werden sollen. — Liir die
)seststcllung oder Ncuelnsührung von Städtcwapxen ist sür dic
prcußische Monarchie vor Aurzeni cine Derordnung öes Ministcriuins
des Innern erlasscn wordon, wodurch der vorschristsinäßige tDeg
durch die bcteiligten lsnistanzon genau bcstiinint ist. Dcr Minister hat
Altertumsvereins an, nur gegen den Greis als 5childhalter
glaubte sie einige Bedenken äußern zu müssen, die aber
zurücktraten hinter dem Wunsch der ötadtbehörde, die den
schon Zahrzehnte lang gesührten Bchildhalter nicht auf-
geben wollte.
cherr Architekt Thomas IValch lieferte 5kizzen für
das neue Wappen und das neue 5iegel in verschiedener
Ausführung und schuf damit die Vorbilder für die künftigeu
Darstellungen des Akannheimer Ltadtwappens. Als k)err
Walch diese Bkizzen aus dem ^ebruarvereinsabend s8s)6
zur allgemeinen Tinsicht vorlegte, sanden sie eine sehr
beifällige Ausnahme. Iherr Walch arbeitete sodann im
Auftrag des Atadtrats die Vorlagen für das cndgültig
festgestellte Wappen und 5iegel ans.
5chon während der Arbeiten an der Aatalogisierung
der Aiegelsammlung des Altertumsvereins und lange bevor
die Ausforderung zu einem Gutachten über die Tntwicklung
und ^eststellung des städtischen Wappens an den Vereins-
vorstand erging, hatte der Versasser seine Nachsorschungen
über diese Angelegenheit begonnen, soweit ihiu die Nercins-
sammlungen selbst hierzu Alaterial darboten. Allerdings
sörderten diese Nachsorschungen mit der Aeit ein ziemlich
umsangreiches Material zu Tage, das im Holgenden aus-
führlich besprochen werden muß, aber sie wurden namentlich
dadurch sehr erschwert, daß sich weder im Atadtarchiv,
noch in der Registratur des Großh. Bezirksamts, noch im
Großh. General-Landesarchiv zu Aarlsruhe Akten über
angeordnet, daß künftig in allen ^ällen, in deiicn es sich um Fcststcl-
luiig bezw. Nciiciiifülirung eines 5tadtwaxxens handelt, von dcr betr.
5tadtgeineinde oder den vorgesetzten ülussichtsbehördcn cin Lrsuchen
uin sdrüfung des tvaxpciientwurfs nicht direkt an das Agl. köeroldsamt
zu richten ist. Der Lntwurs ist vielmehr, nach seiner Aiinabine seitens
der städt. Aörxerschaften, von der Stadtverwaltung an die vorgesetzte
Aufsichtsbehörde (Regiorungspräsidcnt) und von dieser, wenn keine
Einwendniigcn zu erheben sind, durch das Gbcrxräsidiuin durchlausond,
an den Ministcr dcs Innern niit einem entsxrechenden Berichte cin-
zureichen. Der Ministcr wird sodann das Aönigliche keroldsamt
uin sein Gutachten ersuchen und, se nach dem Ausfalle des lctzteren,
das lveitere veranlassen.
des Großh. Ldauses und
der auswärtigcn Angelegen-
heiten vonr August s8st6
wurde dein neu sestgestellten
Wappen der Atadt Aäann-
henn, das der ötadtrat
nach iDorschlägen des 2llter-
tmnsvereinsacceptierthatte,
die landesherrliche Ge-
nehnngung erteilt, und der
5tadt ^Nannheiin als
Zeichen besonderer Gnade der badischs Greif als Wappcn-
halter verliehen. Die ncne Aeststellung des 5tadtwappens
war aus Veranlassung des Stadtrates dnrch den Vorstand
des IlNannheiiner Altertumsvereins erfolgt aus Grund
eines !)ortrags über das Ltadtwappen und seine künstige
Gestaltung, den der Versasser dieses Aufsatzes ain
3. Dezember s89(s an einem der allmonatlichen Dereins-
abende des Altertumsvereins gchalten hatte. Hrüher hatte
das Ghrenmitglied des Dereins, bserr Aarl Lhrist in
cheidelberg bereits über dasselbe Thema gesprochcn. Diese
!)orarbeiten lieferten das Abaterial zu dem Gutachten,
das der Altertumsverein an den Stadtrat Tnde Dezember
s89^ ergehen ließ. Die hicrin gemachten Dorschläge
inbetrcsf der cndgültigen Hestsetzung des Stadtwappens
fanden die Gcnehmigung des ötadtrates, und die badische
historische Aommission, die um ihre Akeiitungsäußerung
gebeten wurde,2*) schloß sich den Vorschlägen des
Dies Giitachten und der Miiüsterialerlaß sind ain Schluß
dieses ^lufsatzes abgedruckt.
Dic badische bistorischo Aoniinissioii bereitet ciu größeres
tDerk vor, worin die lDapxeu der sämtlicheu badischeu Geineiiiden
revidiert uiid neu scstgestellt, aufgeiioinineii werden sollen. — Liir die
)seststcllung oder Ncuelnsührung von Städtcwapxen ist sür dic
prcußische Monarchie vor Aurzeni cine Derordnung öes Ministcriuins
des Innern erlasscn wordon, wodurch der vorschristsinäßige tDeg
durch die bcteiligten lsnistanzon genau bcstiinint ist. Dcr Minister hat
Altertumsvereins an, nur gegen den Greis als 5childhalter
glaubte sie einige Bedenken äußern zu müssen, die aber
zurücktraten hinter dem Wunsch der ötadtbehörde, die den
schon Zahrzehnte lang gesührten Bchildhalter nicht auf-
geben wollte.
cherr Architekt Thomas IValch lieferte 5kizzen für
das neue Wappen und das neue 5iegel in verschiedener
Ausführung und schuf damit die Vorbilder für die künftigeu
Darstellungen des Akannheimer Ltadtwappens. Als k)err
Walch diese Bkizzen aus dem ^ebruarvereinsabend s8s)6
zur allgemeinen Tinsicht vorlegte, sanden sie eine sehr
beifällige Ausnahme. Iherr Walch arbeitete sodann im
Auftrag des Atadtrats die Vorlagen für das cndgültig
festgestellte Wappen und 5iegel ans.
5chon während der Arbeiten an der Aatalogisierung
der Aiegelsammlung des Altertumsvereins und lange bevor
die Ausforderung zu einem Gutachten über die Tntwicklung
und ^eststellung des städtischen Wappens an den Vereins-
vorstand erging, hatte der Versasser seine Nachsorschungen
über diese Angelegenheit begonnen, soweit ihiu die Nercins-
sammlungen selbst hierzu Alaterial darboten. Allerdings
sörderten diese Nachsorschungen mit der Aeit ein ziemlich
umsangreiches Material zu Tage, das im Holgenden aus-
führlich besprochen werden muß, aber sie wurden namentlich
dadurch sehr erschwert, daß sich weder im Atadtarchiv,
noch in der Registratur des Großh. Bezirksamts, noch im
Großh. General-Landesarchiv zu Aarlsruhe Akten über
angeordnet, daß künftig in allen ^ällen, in deiicn es sich um Fcststcl-
luiig bezw. Nciiciiifülirung eines 5tadtwaxxens handelt, von dcr betr.
5tadtgeineinde oder den vorgesetzten ülussichtsbehördcn cin Lrsuchen
uin sdrüfung des tvaxpciientwurfs nicht direkt an das Agl. köeroldsamt
zu richten ist. Der Lntwurs ist vielmehr, nach seiner Aiinabine seitens
der städt. Aörxerschaften, von der Stadtverwaltung an die vorgesetzte
Aufsichtsbehörde (Regiorungspräsidcnt) und von dieser, wenn keine
Einwendniigcn zu erheben sind, durch das Gbcrxräsidiuin durchlausond,
an den Ministcr dcs Innern niit einem entsxrechenden Berichte cin-
zureichen. Der Ministcr wird sodann das Aönigliche keroldsamt
uin sein Gutachten ersuchen und, se nach dem Ausfalle des lctzteren,
das lveitere veranlassen.