Zur Nachricht.
1) Meine Auktionen werden nicht aufgeschoben, es wird deshalb gebeten,
die Aufträge
einige Tage vor Anfang der Auktion
portofrei einzusenden und zur Vermeidung von Irrtum nicht allein Seitenzahl
und Nummer, sondern auch die Anfangsworte jedes Titels zu bemerken. Bei
kurz vor oder während der Versteigerung einlaufenden Aufträgen übernehme
ich nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung der wunschgemässen Besorgung.
2) Die Bücher sind sämtlich gut erhalten, wenn nicht das Gegenteil be-
merkt ist. Sollten sich wider Vermuten Defekte Anden, oder sollten sich
die Angaben des Katalogs bei einem oder dem anderen Buche als irrtümlich
heraussteilen, so werden
begründete Reklamationen bis zur Zeit von 6 Wochen nach Schluss
der Auktion gewissenhaft beachtet, das Fehlende ergänzt oder die Bücher
zuriickgenommen. Jede nach jenem Termin eingehende Reklamation
oder Remission muss dagegen ohne alle Berücksichtigung bleiben, es
kann von dieser Regel unter keiner Bedingung eine Ausnahme ge-
macht werden; zur Vermeidung aller Weitläufigkeiten wird auf diesen
Punkt ganz besonders aufmerksam gemacht.
Ich behalte mir vor, in einzelnen Fällen die Kollation ersteigerter Werke
in meinem Auktions-Lokale bei Entnahme derselben zu bestimmen.
8) Alle Bücher, bei denen kein Einband angegeben ist, sind broschiert.
Die den Titeln in Klammern beigefügten Preise sind die Ladenpreise der Bücher,
ohne Hinzurechnung des Einbandes. Die Abkürzung 8. oder pag. am Schlüsse
des Titels gibt die Seitenzahl des Werkes an.
4) Das Mindestangebot für eine Nummer ist 50 Pf., die Steigerungen beim
Bieten wolle man in den Preislagen von M. 5.— bis M. 20.— um mindestens
je 50 Pf., von M. 21.— bis M. 100.— um mindestens je M. 1.— und darüber
hinaus um je M. 5.— bewirken.
5) Die Versteigerung erfolgt in der vorgeschriebenen Reihenfolge, von
welcher aus Rücksicht auf eventl. Interessenten für bestimmte Nummern nicht
abgewichen werden kann.
6) Sollten beim Zuschlag Differenzen entstehen, so erfotgt in zweifeihaften
Fällen nochmaliges Auflegen der betreffenden Nummer.
7) Für alle Verkäufe wird ein Aufgeld von 10 o/o auf die Erstehungspreise
berechnet, und zwar unbeschadet der üblichen Provision bei Aufträgen, mit
deren Besorgung das Auktions-Institut betraut wird.
Grössere Konvolute wolle man nur vor der Auktion, nicht während
der Versteigerung selbst, prüfen; Inhaltsangaben derselben für Auswärtige bereit-
willigst schriftlich zu Diensten.
8) Auktionsbücher erfordern selbstverständlich unter allen Umständen so-
fortige bare Zahlung, es kann darauf in keiner Weise Kredit gewährt werden.
Alle Nachteile, welche daraus entspringen, wenn das Erstandene nicht sofort abge-
nommen und bar eingelöst wird, fallen allein dem Besteller resp. Empfänger zur Last.
9) An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen
sind, die Zusendung der erstandenen Bücher durch die Post oder Eisenbahn unter
Belastung Ses Portos, der Emballage und der Versicherung, sowie Nachnahme
des Betrages. Die Beträge der in Rechnung gelieferten Bücher werden
80 Tage nach Absendung durch Postnachnahme oder Tratte erhoben, ohne daß
eine Verpflichtung der vorherigen Anzeige dieser Entnahme anerkannt wird.
Leipzig, Königstrasse 1.
Oswald Weigel.
1) Meine Auktionen werden nicht aufgeschoben, es wird deshalb gebeten,
die Aufträge
einige Tage vor Anfang der Auktion
portofrei einzusenden und zur Vermeidung von Irrtum nicht allein Seitenzahl
und Nummer, sondern auch die Anfangsworte jedes Titels zu bemerken. Bei
kurz vor oder während der Versteigerung einlaufenden Aufträgen übernehme
ich nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung der wunschgemässen Besorgung.
2) Die Bücher sind sämtlich gut erhalten, wenn nicht das Gegenteil be-
merkt ist. Sollten sich wider Vermuten Defekte Anden, oder sollten sich
die Angaben des Katalogs bei einem oder dem anderen Buche als irrtümlich
heraussteilen, so werden
begründete Reklamationen bis zur Zeit von 6 Wochen nach Schluss
der Auktion gewissenhaft beachtet, das Fehlende ergänzt oder die Bücher
zuriickgenommen. Jede nach jenem Termin eingehende Reklamation
oder Remission muss dagegen ohne alle Berücksichtigung bleiben, es
kann von dieser Regel unter keiner Bedingung eine Ausnahme ge-
macht werden; zur Vermeidung aller Weitläufigkeiten wird auf diesen
Punkt ganz besonders aufmerksam gemacht.
Ich behalte mir vor, in einzelnen Fällen die Kollation ersteigerter Werke
in meinem Auktions-Lokale bei Entnahme derselben zu bestimmen.
8) Alle Bücher, bei denen kein Einband angegeben ist, sind broschiert.
Die den Titeln in Klammern beigefügten Preise sind die Ladenpreise der Bücher,
ohne Hinzurechnung des Einbandes. Die Abkürzung 8. oder pag. am Schlüsse
des Titels gibt die Seitenzahl des Werkes an.
4) Das Mindestangebot für eine Nummer ist 50 Pf., die Steigerungen beim
Bieten wolle man in den Preislagen von M. 5.— bis M. 20.— um mindestens
je 50 Pf., von M. 21.— bis M. 100.— um mindestens je M. 1.— und darüber
hinaus um je M. 5.— bewirken.
5) Die Versteigerung erfolgt in der vorgeschriebenen Reihenfolge, von
welcher aus Rücksicht auf eventl. Interessenten für bestimmte Nummern nicht
abgewichen werden kann.
6) Sollten beim Zuschlag Differenzen entstehen, so erfotgt in zweifeihaften
Fällen nochmaliges Auflegen der betreffenden Nummer.
7) Für alle Verkäufe wird ein Aufgeld von 10 o/o auf die Erstehungspreise
berechnet, und zwar unbeschadet der üblichen Provision bei Aufträgen, mit
deren Besorgung das Auktions-Institut betraut wird.
Grössere Konvolute wolle man nur vor der Auktion, nicht während
der Versteigerung selbst, prüfen; Inhaltsangaben derselben für Auswärtige bereit-
willigst schriftlich zu Diensten.
8) Auktionsbücher erfordern selbstverständlich unter allen Umständen so-
fortige bare Zahlung, es kann darauf in keiner Weise Kredit gewährt werden.
Alle Nachteile, welche daraus entspringen, wenn das Erstandene nicht sofort abge-
nommen und bar eingelöst wird, fallen allein dem Besteller resp. Empfänger zur Last.
9) An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen
sind, die Zusendung der erstandenen Bücher durch die Post oder Eisenbahn unter
Belastung Ses Portos, der Emballage und der Versicherung, sowie Nachnahme
des Betrages. Die Beträge der in Rechnung gelieferten Bücher werden
80 Tage nach Absendung durch Postnachnahme oder Tratte erhoben, ohne daß
eine Verpflichtung der vorherigen Anzeige dieser Entnahme anerkannt wird.
Leipzig, Königstrasse 1.
Oswald Weigel.