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Münchener Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller [Hrsg.]
Katalog / Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller, München: Handzeichnungen, Druckgraphik, illustrierte Bücher des 15. - 19. Jahrhunderts: 20. und 21. Mai 1941 — München, Nr. 27.1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.8856#0008
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ersteigertes Auktionsgut
wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht die Zahlung
nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden Zins- oder Währungs-
verluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen keine Berücksichtigung finden.
Durch die jeder Versteigerung vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der
Eigenschaft und dem Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen.

Die Kataloge sind fachmännisch unter Benütjung der Angaben des Besitjers bearbeitet, jedoch können
die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet
werden.

Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurück-
stellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM. ICK).— um mindestens RM. 1 —S, über RM. 100.—
um RM. 10.—, über RM. 500.- um RM. 20.-, über RM. 1000.— um RM. 50—, bzw. RM. 100—, über
RM. 5000.— um RM. 300.—. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Über-
gebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.

Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht er-
zielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag
wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für etwaige
Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher über. Jeder
Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.

Der Zuschlagpreis zuzüglich 15% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den Ver-
steigerer abzuführen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an le^teren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages oder Schadenersatj wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer
seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers
noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Dagegen hat
er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist München.

Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Versteigerung abzuholen,
andernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne weitere Aufforderung auf Kosten und Gefahr des
Käufers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Käufers.

Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste
erledigt, doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vorBeginn der
Versteigerung schriftlich zu übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht näher bekannte Auf-
traggeber, zu Beginn der Versteigerung ausreichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinter-
legen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt werden können.

MÜNCHENER KUNSTVERSTEIGERUNGSHAUS
ADOLF WEINMÜLLER

MÜNCHEN, LEUCHTENBERGPALAIS- ODEONSPLATZ 4- (EINGANG FÜRSTENSTRASSE)
FERNSPRECHER 2 2962 - 5 16 16 • TELEGRAMM-ADRESSEi KUNSTMITTLER

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