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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Héroux, Bruno: An die Künstler- und Kunstvereine
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Preisausschreiben / Staatsaufträge etc. / Aus Akademien und Kunstschulen / Personalien
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0235
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Lieft ^7.

Die Werkstatt der Kunst.

231

zu ordnen und nach jeder gegebenen Gelegenheit die
Erzeugnisse ihrer Korporation als Drucksachen an dieselben
Vereine zu senden. — Neu angekommene Publikationen
müßten in den Sitzungen vorerst ausgelegt werden. —
Vielleicht finden sich auch noch in den Archiven der Ver-
eine ältere Festkarten oder Schriften, Gelegenheitspostkarten
und ähnliches, die auch am besten durch Vermittlung der
„Werkstatt der Kunst" bekannt gegeben und in den Samm-
lungen der anderen Vereine einen würdigen Platz finden
könnten. — Um gleich einen praktischen Ansang zu machen,
erklärt sich der Leipziger Künstlerverein — dessen Vorsitz zu
führen der Unterzeichnete die Ehre hat — bereit, mit
anderen Vereinen in Austausch zu treten.
Auch sind noch eine Anzahl älterer Schöpfungen dieser
Art >— Plakate, Einladungskarten, Festschriften, Postkarten
usw. -— vorhanden, die gegen ähnliche Werke abgegeben
werden könnten. Vruiro Neroux.

Laufende Areisaussckreiben.
Garsten in Langsuhr, Parkweg Nr. 5, zu erfolgen. Für
die drei besten Entwürfe in jedem der beiden Wettbewerbe
setzt der Verein Ehrenpreise, bestehend in Kleinkunstwerken,
aus. Das Preisgericht besteht aus den perren Prof, von
Brandis, Baurat und Prof. Earsten, Stadtrat Goeritz, Geh.
Reg.-Rat Prof. Vr. Matthaei und Landbauinfpektor Renner.
Für den Wettbewerb sind, soweit nicht vorstehend Abwei-
chendes bestimmt ist, die allgemeinen Bestimmungen
für die Wettbewerbe des Vereins für Kunst und Kunstge-
werbe maßgebend. Ein Abdruck derselben wird den Inter-
essenten, denen ein solcher nicht bereits zugegangen ist, aus
Wunsch von perrn Prof. Garsten in Langfuhr, Parkweg
Nr. 5, übersandt.
Klagenfurt. preisansschreibung des Landesaus-
schusses des Herzogtums Kärnten für neue gewerbliche
Fremdenartikel. Zur Erlangung von guten Entwürfen
und Mustern für kleine Gebrauchs- und Iiergegen-
stände, besonders auf dem Gebiete der Holzschnitzerei,
Drechslerei, Korbflechterei, Töpferei, Leder-, Stein- und
Metallindustrie, Stickerei- und Nadelarbeit, welche als eigen-
artige Erinnerung an das Land Kärnten für
Fremde geeignet sind, werden nachstehende Preise aus-
gesetzt: je ein Preis zu ZOO, 200, f50, foo X; zwei Preise
zu 50 X, sechs Preise zu 25 X, zusammen fooo X. Ferner
wurde je ein Ehrenpreis im Betrage von fOO X von der
kärntnerischen Pandels- und Gewerbekammer und von der
Landeshauptstadt Klagenfurt, sowie eine Prämie von je
50 X von der Stadt Villach und von der kärntnerischen
Gewerbehalle gewidmet. Zur Preisbewerbung werden In-
länder und Ausländer zugelassen. Die Perstellung der
Gegenstände soll nicht durch die Fabriksindustrie, sondern
durch das Gewerbe und Kunstgewerbe erfolgen und auch
diebestehende heimischepausindustrie kunstgewerblicher
Richtung beleben. Der Verkaufspreis eines ausgeführten
Gegenstandes soll sich ungefähr zwischen 50 ll bis 20 X
bewegen, besonders erwünscht sind solche Gegenstände, die
sich zur billigen Massenerzeugung eignen und deren Ver-
kaufspreis zwischen 50 ll und Z X liegt. Alle Entwürfe
und Muster müssen in natürlicher Größe gehalten sein.
Die Arbeiten sind bis f 5. März an den kärntnerischen
Landesausschuß kostenfrei einzusenden. Maßgebend für die
Zuerkennung des Preises ist der Lrfindungsgedanke, die
eigenartige kärntnerische Form, oder die Technik im Ver-
fahren und in der Ausschmückung. Ferner die Möglichkeit,
den betreffenden Gegenstand als billigen Massenartikel auf
den Markt zu bringen. Auch neue Verfahrnngsarten,
welche bei Perstellung von Gattungsartikeln Verwendung
finden, können Preise bekommen. Der Erfinder ist eventuell
verpflichtet, allfällige Geheimnisse der Erzeugung dem die
Arbeit ausführenden Gewerbetreibenden mitzuteilen. Der
Landesausschuß hat nach seiner Wahl für die mit den
höheren Preisen bedachten Entwürfe den Musterschutz zu

erwirken. Der Linsender eines mit höheren Preisen aus-
gezeichneten Entwurfes hat das Recht, den Antrag zu
stellen, daß auf jedem, nach diesem Muster oder Entwürfe
hergestellten Gegenstände „nach Tunlichkeit" sein Name
und die Zuerkennung des Preises angebracht wird.
Dieser Anspruch an den Landesausschuß muß jedoch um-
gehend nach erlangter Kenntnis der Preiszuerkennung er-
folgen. Dem Landesausschusse steht das Vorkaufsrecht für
die nicht prämiierten Modelle und Entwürfe zu.

Termin
zur Ein-
lieferung
Gegenstand
Ort der Ein-
lieferung
§
Zl-Ian.
Farbiges Plakat
Dresden
l
Zl-Ian.
Friedrich Eggers-Stiftung
Berlin
Zl-Ian.
Reklame-Plakat
Neukuhren
ls
l-Febr.
Börsengebäude
Duisburg
5
l-Febr.
Wohnhäuser
Berlin
9
t.Febr.
Schützenabzeichen
Nürnberg
9
l-Febr.
Bebauungspläne
Bonn a. Rh.
lo
l-Febr.
Kirchhofsanlage
Berlin
lo
t.Febr.
Fassaden
Zittau
lo
lö.Febr.
Vereinssignet
Danzig
l?
2O.Febr.
Gber-Realschule
Weißenfels
lO
l-März
Bebauungsplan in Stolpe
Anmeldung
9
t.März
Fassadenzeichnungen
Breslau
lo
l-März
Krematorium
Freiburg i.Br.
lo
l-März
Programmtitel
Danzig
l?
l- März
Medaille
Berlin
l6
2. März
Schillerdenkmal
Dresden
2. März
Kirchliche Gebäude
Braunschweig
lv
fo. März
Perrmann-Stiftung
Dresden
l2
f5.März
Katholische Kirche in pamburg
München
l2
^5.März
Kleine Gebrauchsgegenstände
Klagenfurt
l6
t 6. März
Maschinenbau-Schule
Essen
l6
2-^.März
Großer der, Akademie
Berlin
f.April
Schiller-Park
Berlin
lb
f.April
Bayerische Postwertzeichen
München

Z.April
Beersches Stipendium für Malerei
Berlin
-.2
3.April
Beersches Stipendium für Bildhauerei
Berlin
l2
t.5.April
Besuchskarten
Leipzig
>6
5. Mai
Studentenkunst
Stuttgart
VI
zr
l5. Juni
Griechen-Kaiser-Denkmal
Athen

Triest. Ein Lhrenkomitee und Arbeitskomitee zur Er-
richtung eines Denkmals der Kaiserin und Königin Elisa-
beth erläßt folgende Wettbewerb-Ausschreibung:
l. Zum Zwecke der Errichtung eines Denkmals der ver-
ewigten Kaiserin und Königin Elisabeth wird hiermit ein
Wettbewerb mit zwei Abstufungen ausgeschrieben. (Da aus
dieser Bestimmung nicht zu ersehen war, welche Künstler sich
an diesem Ausschreiben beteiligen dürfen, hat der „Künstler-
 
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