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Antiquitätenhaus Wertheim <Berlin> [Hrsg.]
Sammlung Dr. A. Blumenthal, Stuttgart: altorientalische Knüpfteppiche (1600 - 1800) ; [1. Oktober 1930] — Berlin, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.14189#0004
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BEDINGUNGEN

1. Die Versfeigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in deuischer Reichswährung unter der fach-
männischen Leitung der unterzeichneten Firma.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.

3. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf
den Käufer über.

4. Sämtliche Ankäufe sind spätestens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks
auf Berlin zu bezahlen; spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis der unter-
zeichneten Firma zulässig und bankmäßig zu verzinsen. Die unterzeichnete Firma behält sich das
Recht vor, wenn eine Zahlung innerhalb acht Tagen nach erfolgter Versteigerung nidit stattgefunden
hat, den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren und vom Käufer vollen Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.

5. DieVersfeigerung geschieht in der Regel nach der Reihenfolge der Nummern, doch behält die Auktions-
leitung sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen und außerhalb der Reihenfolge
zu versteigern.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur
Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den
Zuschlag wird der betreffende Gegenstand noch einmal ausgeboten.

7. Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustand der Stücke zu überzeugen. Die Unterzeichnete kann daher nachträgliche Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigen, da auch bei sorgfältigster Bearbeitung des Katalogs
Irrtümer in den Katalogangaben nie ganz ausgeschlossen sind.

8. Alle Zuschreibungen erfolgen nadi sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und
Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.

9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind verpflichtet, für
Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die
Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung
übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr
der Käufer. Die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

10. Vereinbarter Erfüllungsorf für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichtsstand
ist Berlin.

A. WERTHEIM

G. m. b. H.

Berlin W 9, Bellevuesfraße 7.

IUNSTB1BL10THEK
Staatliche Museen
zu Berlin
 
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