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allerdüigs mcht im logischen, sondern im teleologischen Zu-
sammenhange.

Jn dieser Hinsicht nämlich hat die Ethik der Erkenntniß-
theorie einen Grundsatz zu entnehmen, welcher dort aus dem
Systeme der Kategorien in Parallelismus und in theilweis
abhängigem Verhältnisse zum Causalitätsgesetze entwickelt werden
muß. Dieses Axiom der Teleologie lautet: das Wollen des
Zwecks und das Wollen des Mittels sind mit eiuander wechsel-
seitig gesetzt. Es muß hier genügen, diesen an sich evidenten
und deshalb nicht zu bcweisenden Satz kurz zn erläutern. Er
enthält die beiden Untersätze, daß, wer den Zwcck will, auch
das Mittel wollen muß, und daß, wer das Mittel will, auch
den Zweck will, zu dem dasselbe sührt. Durch die Correlation
dieser beiden Sätze werden alle die Schwierigkeiten ausgeglichen,
welche sich daraus ergeben, daß derselbe Zweck durch verschiedene
Mittel zu erreichen und dasselbe Mittel in den Dienst ver-
schiedener Zwecke zu treten im Stande ist. Denn da in jedem
Conflictssalle sür den werthvolleren Zweck entschieden werden
muß, so ist cs nach diesem Axiom niemals möglich, daß ein
Zweck ein Mittel heilige, wodurch ein höherer Zweck verletzt
wird. Aus jenem Axiom aber ergiebt sich von selbst mit lvgi-
scher Consequenz der Satz, der hier zunächst zu verwenden ist:
das unerläßliche Mittel sür den höchsten Zweck muß immer
gewollt, verlangt und gebilligt werden.

Jst nun die Ersülluug der Pflicht, welches auch immer
ihr Jnhalt sei, der höchste Zweck, dessen Realisirung vom sitt-
lichen Gewissen unter allen Umständen verlangt wird, so müssen
mit teleologischer Consequenz auch alle diejenigen besonderen
Formen des Seelenlebens als Pflichten betrachtet werden, welche
als unerläßliche Bedingungen sür die Erfüllung der inhaltlich
bestimmten Pflichten sich erweisen. Aus diesem Wege lassen sich
aus dem Zweck der Ersüllung des Pflichtbewußtseins mit Rück-
 
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