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nach tcleologischer Conscqucnz solgenden svrmalen Pflichten nicht
Legnügen kann. Da aber aus der bloßen Fvrm sich der Jn-
halt nicht ableiten lüßtsi, so müssen die Principien der materialen
Pslichtcn unabhängig von jcnem sormalen Princip sestgestellt
wcrden. Es wiederholt sich damit in der Ethik ganz dieselbe
Zweiheit von Principien, wclche auch die Logik zu statniren
hat. Wenn diese die Normen des Denkens darstellen will, so
begegnet sie aus der einen Scite jencn sormalen Regeln, nach
denen, welches auch immer der gegebene Jnhalt der Borstel-
lungen sein möge, der correcte Fortschritt des Denkens, der aus
Allgcmcingiltigkeit Anspruch häben soll, schlechthin sich vollziehen
muß, auf der andcren Seite aber dcn allgemcinen Axiomen, welche
übcr die Beziehungen aller Ersahrungsgegenstände gewisse Bor-
aussctzungen aussprechcn, worauf allein eine Verarbeitung des
Gegcbenen nach jencn formalen Regeln sich gründen kann.
Beide, die Regeln dcr sormalen Logik und die Grundsätze der
Erkcnntnißthcorie, stehcn völlig unäbhängig neben einander; sie
lassen sich nicht aus einander ableiten, und ste sind beide ersor-
derlich, um die Erkenntnißthätigkeit dcr besonderen Wissenschasten
zu begründen. Dabei vcrtheilen sie sich, in ganz analoger
Weise wie hier von den sorinalen und den materiälen Prin-
cipien der Ethik die Rede ist, aus die Form und den Jnhalt
des Denkens. Die Regeln der formalen Logik gelten sür jeden
bclicbigen Jnhalt: ihre Befolgung hat aber eben deshalb nur
hypothetischen Werth. Geradc so, wie die von den sormalen
Pflichten verlangten Berhältnisse der Mvtivation auch in den
Dienst unsittlicher Zweckinhalte tretcn können, so kann nach den
sormalcn Denkregeln das Thörichtste correct erschlossen werden,

l) Auch Kant hat aus dem kategorischen Jmperativ die besonderen
Pflichten nur dadurch abgeleitet, daß er demselben durch eine Reihe von
Zwischengliedern die materiale Formulirung der Maxime von der
Wahrung der Menschenwürde unterschob.
 
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