Ludwig II 1249 - 1253.
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Telburg
' von vielen genannten Eheinherrn gegeben wurden. 'Tgl..das folgende. Aßn..Worm,MG.SS.17,
50. 51. — Witt. Eeg. 25. Die folgende Urkunde ergibt, dassinden Ann. Wormat. statt octava
assumptionis == erastino assumpt. gelesen werden muss. 617
verzeiht den bürgern v. Worms die ihm am tage nach MariäMmmelfahrt zugefügten beleidigungen,
schwört,, sich nicht rächen und auch nicht dulden zu wollen, dass sein marschall Zurno deshalb
die bürger belästige. Q. u. Er. 5,103 ex or. Jetzt auch ÜB. der stadt Worms 504. — Vgl.
vorher und oben bei Otto II nr. 550, sowie unten nr. 628. 618
die bfirgersehaft von Worms ersucht H.von Eonecken, ihren mitbürger, die dem pfalzgrafen an
seinen leuten zugefügten Schädigungen, derentwegen ihr der herr Hipharius, palacie Eeni
procurator, Vorhaltungen gemacht hat, entweder wieder gut zu machen oder dafür zu sorgen,
daas sie nichtwegen seiner ahwesenheit und seines wohnens in Worms gefahr laufe. Zeitschr.
f. d. 0. 3,65. Wormser HB. 1,397. Tgl. das folgende. 619
H. von Honeeken verspricht der stadt Worms, so lange nicht die stadt zu betreten als sie es
wünsche; die pfändang aber, welche er vorgenommen, werde er in keinem fall zurücknehmen,
bis ihm nicht sein lohn, um dessentwillen er leib und leben aufs spiel gesetzt, vom pfalzgrafen
ausbezahlt worden sei. Zeitschr. f. d. 0. 3,66. Wormser "OB. 1,398. Tgl. vorher. 620
ersacht den burggrafen von Nürnberg den ritter C. (Zorno ?) v. Alzei, jPalacie nostre apudEenam
et Mosellam procuratorem8, welcher in geheimen und schwierigen geschaffen sieh habe zu ihm
begeben wollen, aaf dieser reise aber, wie er vernommen, von ihm gefangen genommen worden
sei, freizulassen, indem er für etwaige schaden, welche dieser ihm zugefügt hat, volle ent-
schädigang zusichert. Zeitschr. f. d. 0. 3,64 und jetzt aueh Wormser ÜB. 1,397. — Der
barggraf schlägt das ansuchen ab, da ihm der erzbischofv. Mainz ausdrücklich befohlen hat,
diesen ritter, auf dem die reichsacht ruhe, nicht frei zu lassen, bis er der königlichen carie
vorgeführt worden sei. Zeitschr. 1. e. 65. Worms. ÜB. 1,397, -621
urkundet mit seinen eitern; vgl. bei Otto II o. nr. 554. — Witt. Eeg. 25. 622
Friedrich II spricht Ludwig auf bitte seines vaters Otto von den Versprechungen und bürgschaften
los, welche derselbe aus furcht für sein leben gezwungen den bürgern v. Worms geleistet bat.
Wormser ÜB. 1,504. — BF. 3818. Tgl. oben nr. 618. 633
g gegen die österreichischen ministerialen. Belagerung einiger bürgen um Enns und Linz.
Ann. S. Rudb. Salisb. MG. SS. 9,791. Nach Herrn. Alt. ibid. 17,393 hätte L. diese städte
und einen grossen theil des landes sich unterworfen. Dagegen scheinen nachCont. Carstens.
ib. 9,599 seine erfolge nieht eben bedeutend. — Witt. Eeg. 25. 624
Zerstörung der dureh nächtlichen Überfall genommenen barg Teisbach, welche dem bischof Albert
gehörte. Herrn. Altah. MG. SS. 17,395. — Witt. Eeg. 25. — Tgl. Eiezler,
2,95. 625
mit seinem vater; vgl. bei Otto H o. nr. 564. 626
Innocenz IT ermahnt Ludwig den söhn des herzogs v. Baiern zum gehorsam gegen die kirche
und zur befolgung der rathschläge seines beichtvaters, des braders Heinrich. — Dentinger
Beitr. 2,154 nr. 18. Potth. 14179. 62^7 .
itsiegler für Baambarg; vgl. bei Otto II o. nr. 579. 628
wird mit seinem vater and brader zum vogt des kl. Baumburg erwählt; vgl. Otto U o. nr. 580. 629
mitanssteller der Urkunde seines vaters für Schönau. — Witt. Eeg. 25. Tgl. bei Otto H o.
nr. 581. 630
mit&ussteller der Urkunde seines vaters für Seligenthal. — Witt Eeg. 25. Tgl. Otto H o.
nr. 589. . - ^ 631
s. Otto H o. nr. 593. " 632
wehrhaftmaehung mit seinem bruder Heinrich. — Witt. Eeg. 25. Tgl. bei Otto n o. nr. 598.
Diese feierlichkeit ist wenigstens bei Ludwig nnr eine nachträgliche zeremonielle bekräftignng
seiner einführnng in das ritterliehe leben, da er seit jähren (vgl. das vorausgehende) als kriegs-
mann, ja als führer erprobt war. Eiezler, Gesch. Baierns 2,100, ... 633
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Telburg
' von vielen genannten Eheinherrn gegeben wurden. 'Tgl..das folgende. Aßn..Worm,MG.SS.17,
50. 51. — Witt. Eeg. 25. Die folgende Urkunde ergibt, dassinden Ann. Wormat. statt octava
assumptionis == erastino assumpt. gelesen werden muss. 617
verzeiht den bürgern v. Worms die ihm am tage nach MariäMmmelfahrt zugefügten beleidigungen,
schwört,, sich nicht rächen und auch nicht dulden zu wollen, dass sein marschall Zurno deshalb
die bürger belästige. Q. u. Er. 5,103 ex or. Jetzt auch ÜB. der stadt Worms 504. — Vgl.
vorher und oben bei Otto II nr. 550, sowie unten nr. 628. 618
die bfirgersehaft von Worms ersucht H.von Eonecken, ihren mitbürger, die dem pfalzgrafen an
seinen leuten zugefügten Schädigungen, derentwegen ihr der herr Hipharius, palacie Eeni
procurator, Vorhaltungen gemacht hat, entweder wieder gut zu machen oder dafür zu sorgen,
daas sie nichtwegen seiner ahwesenheit und seines wohnens in Worms gefahr laufe. Zeitschr.
f. d. 0. 3,65. Wormser HB. 1,397. Tgl. das folgende. 619
H. von Honeeken verspricht der stadt Worms, so lange nicht die stadt zu betreten als sie es
wünsche; die pfändang aber, welche er vorgenommen, werde er in keinem fall zurücknehmen,
bis ihm nicht sein lohn, um dessentwillen er leib und leben aufs spiel gesetzt, vom pfalzgrafen
ausbezahlt worden sei. Zeitschr. f. d. 0. 3,66. Wormser "OB. 1,398. Tgl. vorher. 620
ersacht den burggrafen von Nürnberg den ritter C. (Zorno ?) v. Alzei, jPalacie nostre apudEenam
et Mosellam procuratorem8, welcher in geheimen und schwierigen geschaffen sieh habe zu ihm
begeben wollen, aaf dieser reise aber, wie er vernommen, von ihm gefangen genommen worden
sei, freizulassen, indem er für etwaige schaden, welche dieser ihm zugefügt hat, volle ent-
schädigang zusichert. Zeitschr. f. d. 0. 3,64 und jetzt aueh Wormser ÜB. 1,397. — Der
barggraf schlägt das ansuchen ab, da ihm der erzbischofv. Mainz ausdrücklich befohlen hat,
diesen ritter, auf dem die reichsacht ruhe, nicht frei zu lassen, bis er der königlichen carie
vorgeführt worden sei. Zeitschr. 1. e. 65. Worms. ÜB. 1,397, -621
urkundet mit seinen eitern; vgl. bei Otto II o. nr. 554. — Witt. Eeg. 25. 622
Friedrich II spricht Ludwig auf bitte seines vaters Otto von den Versprechungen und bürgschaften
los, welche derselbe aus furcht für sein leben gezwungen den bürgern v. Worms geleistet bat.
Wormser ÜB. 1,504. — BF. 3818. Tgl. oben nr. 618. 633
g gegen die österreichischen ministerialen. Belagerung einiger bürgen um Enns und Linz.
Ann. S. Rudb. Salisb. MG. SS. 9,791. Nach Herrn. Alt. ibid. 17,393 hätte L. diese städte
und einen grossen theil des landes sich unterworfen. Dagegen scheinen nachCont. Carstens.
ib. 9,599 seine erfolge nieht eben bedeutend. — Witt. Eeg. 25. 624
Zerstörung der dureh nächtlichen Überfall genommenen barg Teisbach, welche dem bischof Albert
gehörte. Herrn. Altah. MG. SS. 17,395. — Witt. Eeg. 25. — Tgl. Eiezler,
2,95. 625
mit seinem vater; vgl. bei Otto H o. nr. 564. 626
Innocenz IT ermahnt Ludwig den söhn des herzogs v. Baiern zum gehorsam gegen die kirche
und zur befolgung der rathschläge seines beichtvaters, des braders Heinrich. — Dentinger
Beitr. 2,154 nr. 18. Potth. 14179. 62^7 .
itsiegler für Baambarg; vgl. bei Otto II o. nr. 579. 628
wird mit seinem vater and brader zum vogt des kl. Baumburg erwählt; vgl. Otto U o. nr. 580. 629
mitanssteller der Urkunde seines vaters für Schönau. — Witt. Eeg. 25. Tgl. bei Otto H o.
nr. 581. 630
mit&ussteller der Urkunde seines vaters für Seligenthal. — Witt Eeg. 25. Tgl. Otto H o.
nr. 589. . - ^ 631
s. Otto H o. nr. 593. " 632
wehrhaftmaehung mit seinem bruder Heinrich. — Witt. Eeg. 25. Tgl. bei Otto n o. nr. 598.
Diese feierlichkeit ist wenigstens bei Ludwig nnr eine nachträgliche zeremonielle bekräftignng
seiner einführnng in das ritterliehe leben, da er seit jähren (vgl. das vorausgehende) als kriegs-
mann, ja als führer erprobt war. Eiezler, Gesch. Baierns 2,100, ... 633