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Einleitung.

Zwei pfälzische Landsleute übergeben den ersten Theil pfälzischer Kegesten nunmehr vollendet der
Oeffentlicbkeit. Da mir bei vorliegendem Bande nach Umfang uad Inhalt weitaus der grösste Theil: die Be-
arbeitung des vierzehnten Jahrhunderts und des mühevollen Registers zugefallen ist, so sei mir auch die ange-
nehmste der Pflichten vergönnt, zugleich im Namen meines Mitarbeiters, das vollendete Werk mit einleitenden
Worten zu begleiten. Dasselbe hat bei aller Trennung wiederum viel Gemeinsames, so dass eine genaue äusser-
lich kenntliche Scheidung von dem was ausschliesslich dem einem oder dem andern zukommt, nicht gut möglich
ist. Denn bei den Vorarbeiten, bei Sammlung des gedruckten und angedruckten Materials, insbesondere bei
Durchforschung von Archiven und Bibliotheken, welche beide Bearbeiter nach verschiedenen Eichtungen hin
unternahmen, fand ein stetes Austausehen statt, bei welchem selbstverständlich das vierzehnte Jahrhundert
das grössere Loos gezogen hat. Da fast alle Archive und Bibliotheken in ausserordentlicher Liberalität, Urkunden
und Copialbücher nach. Heidelberg geschickt haben, so war es dem einen Bearbeiter jederzeit möglich, die Bei-
träge des andern zu prüfen und zu bearbeiten. Für die Redaktion und Ausarbeitung muss darum ein jeder für
seinen Theil die Verantwortung übernehmen. Die Sammlung und Bearbeitung des gesammten im k. Geh. Staats-
archiv und Hausarehiv zu München befindlichen Materials ist ausschliesslich Herrn Prof. Koch zugefallen, der
auch die rheinischen Archive besucht hat. während alles auf das vierzehnte Jahrhundert bezügliche, in Karls-
ruhe befindliche, insbesondere das in den dortigen Copialhii ehern niedergelegte Material und alle im Stuttgarter
Copialbuch sowie im Strassburger Bezirks- und Stadtarchiv befindlichen Archivalien wiederum ausschliesslich
von mir bearbeitet worden sind.

Nicht zum ersten Male werden Regesten der Pfalzgrafen hei Rhein veröffentlicht. Johann Prie.drieh
Böhmer, der Vater der Regestenarbeit, hat schon 1854 seineWittelsbachischen RegestenL) herausgegeben. Wie in
seinen Kaiserregesten hat sich Böhmer auch in diesem verdienstvollen Werke ausschliesslich auf die gedruckten
Quellen beschränkt. Während ihm für Baiern eine sehr umfangreiche Litteratur zu Gebote stand, konnte er für die
pfälzischen Verhältnisse, für die damalige Zeit doch nur eine geringe Zahl urkundlicher Publikationen verwerthen.
Ausserdem bat Böhmer nur die von den Landesherren selbst ausgestellten Urkunden in seine Regesten aufge-
nommen uud nur einige „Rh e i n p f ä lz i s e h e S a c h e n* für die Zeit von 1225 bis 1329 in einem Anhange veröffent-
licht. Mit dem Hausvertrage vonPavia (1329), welcher Baicra und Pfalz bis Ende des achtzehnten Jahrhunderts
getrennt hat, scbliesst er seine Arbeit ab. Bis dabin hatte aber die Pfalz als territorialer Begriff noch keine besondere
Bedeutung. Kaum verspüren wir in diesem Zeiträume die Anfänge staatlichen Lebens, zerstreutliegen noch die alten

') Wittelsbaehisetie Regesten von der Erwerbung des Herzogtums Baiern 1180 bis isu dessen erster Wieder-
vereinigung 1340. Stuttgart 1854.
 
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