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Geistes ]). Wie cliese geistliche Samnung den milden Gaben der
frommen Bürger ihren Bestand und ihren Unterhalt verdankte, so
hatte sie auch ihrerseits Pflichten gegen ihre Wohltäter: die armen
Siechen sollen „ihr Arbeiten, Leiden und Gebet für dieselben zu
Gott setzen“ 2).
Die Zucht und Ordnnng zeigte aber in den ersten Jahrzehnten
der städtischen Yerwaltung bedenldiche Mängel. Die Ordnung v.
J. 1364 war veranlasst durch Unregelmässigkeiten in der Yerteilung
der Seelgerätstiftungen, welche zum Teil den Sieclien abgebrochen
wurden. Der ausserordentlich grosse Zudrang und die Unzuläng-
lichkeit der Mittel mag dieselben entschuldigen, denn wiederholt
fügt die Behörde bei Anordnung besserer Kost die haushälterische
Weisung bei „doch so, dass es das Spital tragen möge“. Bedenk-
licher waren andere Zustände, an welchen die Aufsichtsbehörde teils
durcli Yernachlässigung einer strengen Zuclit, teils durch Aufnahme
nicht hilfsbediirftiger Leute sicherlich auch einen Teil der Schuld
trug. Wenn allerdings, wie dies aus Urkunden 1364 und 1373 her-
vorgeht, auch die Zunftmeister und die Gemeinde Reicher und Ar-
mer an der Spitalverwaltung beteiligt waren, dann musste es in
politisch aufgeregten Zeiten schwer halten, solche von iliren Yer-
wandten geschützte Elemente fernzuhalten. Aus solchen Yerhält-
nissen heraus erklärt es sich, dass manche Pfründner im Spital
oben und unten. Eingekaufte und um Gottes willen Aufgenom-
mene, im Spital wieder heirateten s). Btirgermeister und Rat tra-
ten diesem Missstand, welcher dem Spital neue Lasten für Weib
und Kind auferlegte, entschieden entgegen, indem sie Verlust der
Pfründe auf Eingehung einer Ehe legten. Zugleich wollten sie den
geistlicli-klösterlichen Charakter der Samnung waliren, „damitgaist-
lich Orden und keusches Leben desto mehr in unserm Spital gemert
und gehalten werden“. Diese Missstände, welclie der demokrati-
schen Verwaltung anhafteten, mögen dazu beigetragen haben, dass
die Zunftmeister und die Gemeinde Reicher und Armer von der
Spitalverwaltung verdrängt wurden, und Bürgermeister und Rat,
also eine oligarchische Regierung, die Ordnung in die Hand nahmen.
Ilire Oberhoheit iiber das Spital war im 15. Jahrhundert allgemein
anerkannt. Aucli in die päpstlichen Inkorporationsurkunden (1413.
1419) fand der Satz Aufnahme, „dass Regierung und ganze Ord-
nung des Spitals, Besorgung der Armen, Kranken, Pilgrime und
1) n. 54.
2) nn. 10. 74 u. ä.
3) n. 11.
Geistes ]). Wie cliese geistliche Samnung den milden Gaben der
frommen Bürger ihren Bestand und ihren Unterhalt verdankte, so
hatte sie auch ihrerseits Pflichten gegen ihre Wohltäter: die armen
Siechen sollen „ihr Arbeiten, Leiden und Gebet für dieselben zu
Gott setzen“ 2).
Die Zucht und Ordnnng zeigte aber in den ersten Jahrzehnten
der städtischen Yerwaltung bedenldiche Mängel. Die Ordnung v.
J. 1364 war veranlasst durch Unregelmässigkeiten in der Yerteilung
der Seelgerätstiftungen, welche zum Teil den Sieclien abgebrochen
wurden. Der ausserordentlich grosse Zudrang und die Unzuläng-
lichkeit der Mittel mag dieselben entschuldigen, denn wiederholt
fügt die Behörde bei Anordnung besserer Kost die haushälterische
Weisung bei „doch so, dass es das Spital tragen möge“. Bedenk-
licher waren andere Zustände, an welchen die Aufsichtsbehörde teils
durcli Yernachlässigung einer strengen Zuclit, teils durch Aufnahme
nicht hilfsbediirftiger Leute sicherlich auch einen Teil der Schuld
trug. Wenn allerdings, wie dies aus Urkunden 1364 und 1373 her-
vorgeht, auch die Zunftmeister und die Gemeinde Reicher und Ar-
mer an der Spitalverwaltung beteiligt waren, dann musste es in
politisch aufgeregten Zeiten schwer halten, solche von iliren Yer-
wandten geschützte Elemente fernzuhalten. Aus solchen Yerhält-
nissen heraus erklärt es sich, dass manche Pfründner im Spital
oben und unten. Eingekaufte und um Gottes willen Aufgenom-
mene, im Spital wieder heirateten s). Btirgermeister und Rat tra-
ten diesem Missstand, welcher dem Spital neue Lasten für Weib
und Kind auferlegte, entschieden entgegen, indem sie Verlust der
Pfründe auf Eingehung einer Ehe legten. Zugleich wollten sie den
geistlicli-klösterlichen Charakter der Samnung waliren, „damitgaist-
lich Orden und keusches Leben desto mehr in unserm Spital gemert
und gehalten werden“. Diese Missstände, welclie der demokrati-
schen Verwaltung anhafteten, mögen dazu beigetragen haben, dass
die Zunftmeister und die Gemeinde Reicher und Armer von der
Spitalverwaltung verdrängt wurden, und Bürgermeister und Rat,
also eine oligarchische Regierung, die Ordnung in die Hand nahmen.
Ilire Oberhoheit iiber das Spital war im 15. Jahrhundert allgemein
anerkannt. Aucli in die päpstlichen Inkorporationsurkunden (1413.
1419) fand der Satz Aufnahme, „dass Regierung und ganze Ord-
nung des Spitals, Besorgung der Armen, Kranken, Pilgrime und
1) n. 54.
2) nn. 10. 74 u. ä.
3) n. 11.