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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft — 10.1915

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Feldkeller, Paul: Der Anteil des Denkens am musikalischen Kunstgenuß, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.3818#0169
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162 PAUL FELDKELLER.

nießens etwas mit dem erkennenden Denken zu tun. Als ein solcher
Faktor aber läßt sich das Denken nicht einmal für die Stimmungs-
künste ausschließen, am wenigsten, wie mir scheinen will, für die
Musik, wenn auch gerade betreffs der mehr formal gehaltenen Künste
(Architektur, Tanz, Musik) Kant mit seinem Protest gegenüber Baum-
garten und seinen Nachfolgern recht hat: daß das ästhetische Ver-
halten es mit keinerlei »verworrener« Erkenntnis (des Vollkommenen)1)
zu tun habe.

Diese Auffassung von dem Fehlen jedes Erkennens hat sich
durchgesetzt. Die »Verworrenheit« aber will man nicht aufgeben. Bis
in die neueste Ästhetik hinein pflegt darauf hingewiesen zu werden,
daß der ästhetische Genuß einen gewissen Mangel an Klarheit und
Deutlichkeit zur Vorbedingung mache. Nun werden wir für jedes
Kunstwerk, aber auch jeden anderen Gegenstand ästhetischen Betrach-
tens, sehr wohl Klarheit fordern, wenn wir die alte Deskartes-Leibniz-
sche Terminologie beibehalten und sie hier sachentsprechend anwenden,
d. h. also Unverwechselbarkeit, Unterscheidbarkeit. Im Sinne derselben
Terminologie kann dann allerdings von »Deutlichkeit«, d. h. durch-
gängiger logischer Bestimmtheit der Bestandteile keine Rede sein.

Die Deutlichkeit überhaupt aber dürfen wir selbst für die Gegen-
stände der ästhetischen Kontemplation nicht ablehnen. Es ist auch
noch eine andere als abstrakt-logische Deutlichkeit, d. h. In-sich-bestimmt-
heit möglich. Sie besitzt besondere Bedeutung für die Musik und ist
in bezug auf diese unser Problem.

Es gibt eben auch eine ästhetische Deutlichkeit, d. h. eine Wohl-
geordnetheit und Gliederung, die positiven ästhetischen Wert besitzt.
Darüber viele Worte zu verlieren, erscheint nicht angebracht, hat man
doch sogar die gefällige Gliederung und dadurch bedingte Überschau-
barkeit des ästhetischen Objekts, welche eben durch unsere beziehende
Tätigkeit (also des Verstandes) zustande kommt, zur ästhetischen Norm
erhoben. In dieser Norm befriedigt sich nach Volkelts Worten (Syst.
d. Ästh. I, 584) die Intelligenz, die Vernunft. Obwohl nun bei der
Musik von ausgesprochenem, aktuellem Denken wie z. B. bei der Wort-
lyrik keine Rede sein kann, müssen wir dennoch für die Erfassung
der Musik die Apperzeption in Anspruch nehmen, die als die
Grundfunktion des Verstandes zu gelten hat. Ohne eine solche Apper-
zeption kommt bekanntlich keine Melodie zustande, da diese mehr ist
als die Summe der Einzeltöne, wie man oft genug dargelegt hat.

f. d. ges. Ps. V, 263—328. Nach Georg Hirth besteht das künstler. Schaffen in
einem log. Denkakt. Vgl. dazu Volkelt, Ästhetik I, 58L
>) Kr. d. Urt. Kehrbach 75.
 
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