Auctions - B edingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen haare Zahlung.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 5°/0
zu entrichten.
Das geringste zulässige Gebot ist eine viertel Mark und kann
auch nicht unter dem gesteigert werden, von 100 Mark an nicht
unter 1 Mark, von 500 Mark an nicht unter 5 Mark u. s. w.
Besichtigung
von Montag den 10. Mai an in unserm Auctions-Salon,
Dresden-A., Schlossstrasse No. 22, I. Stock.
Aufträge
übernehmen die bekannten Kunst- und Buchhandlungen des In- und
Auslandes, in Dresden die Herren:
Ernst Arnold,
F. G. A. Claus,
Franz Meyer,
G. Salomon’s Antiquariat,
sowie die unterzeichnete Firma, welche bereitwillig jede Auskunft
ertheilt und besondere Wünsche bezüglich der Besichtigung nach
Möglichkeit berücksichtigen wird.
v. Zahn & Jaensch, Antiquariat,
Dresden, Schlossstrasse 22, pari. u. I. Etage.