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Zallinger, Otto
Die Ringgaben bei der Heirat und das Zusammengeben im mittelalterlich-deutschen Recht — Wien, Leipzig: Hölder-Pichler-Tempsky, 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.47039#0066
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Otto Z a 11 i n g e r.

wie sonst und später grundsätzlich, vor dem Zusammengehen,
in nächster Beziehung aus die Konsenserklärung stattfindet,
sondern wie in alter Zeit erst mit dem nachfolgenden be-
sonderen Treuvertrag verbunden ist, und so ganz deutlich
noch seinen ursprünglichen Charakter als spezielle Begleit-
form zu diesem aufweist.
Es folgt nun noch der feierliche Zug zum Beilager mit
der Modifikation, daß nur die junge Frau von der Mutter
und einem zahlreichen weiblichen Gefolge in die Kemenate
geführt wird, wohin sich der Mann bereits vorher begeben
hat, dem sie dann mit süßen Segensworten übergeben und
in den Arm gelegt wird. Am nächsten Morgen findet dann
der Gang zur Kirche statt, wo eine ,messe gesungen^ wird.
Hierauf das Hochzeitsmahl:
er Tristan saz zu tisclie hin,
man sazte1 Isöten neben in. (893, 894)
(Vgl. Nib. Str. 617.)
und schließlich das übliche Turnier (buhurt).
VII.
Und nun noch in Anknüpfung an eine vorangeführte
Stelle des Gedichtes ein Schlußwort über die Geschichte
der alten Trauung, der traditio puellae. Ich habe ausführlich
zu zeigen versucht, was sie nicht geworden ist. Ich glaube
nun aber, wir vermögen hier auch noch zu erkennen und
festzustellen, was in Wirklichkeit unmittellbar daraus geworden
ist, wenigstens daraus werden konnte.
Vater und Bruder führen in dem Gedicht die Braut in
den Ring, dem Bischof zu, der sie dann mit dem Bräutigam
vermählt und zusammengibt. Man darf in dieser Zuführung
wohl die letzte Spur, den Nachklang der alten Trauung er-
kennen. Dies läßt sieh wenigstens in den altfranzösischen
Ritualen, wie ich glaube, direkt beweisen.
Die ältesten repräsentieren noch das frühere Stadium.
Ritual von Rennes, 11. Jahrhundert. Ordo ad sponsum et
1 Auch eine Parallele zu dem ,man liiez' in den Heldengedichten, vgl.
meine ,Heirat ohne Trauung4, S. 338.
 
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