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Zoepfl, Heinrich
Kritische Beleuchtung der aktenmäßigen Darstellung nebst Vertheidigung in Untersuchungssachen gegen den Großherzogl. Hess. Commerzienrath Ernst Emil Hoffmann in Darmstadt wegen Einmischung in die Wahlen der Abgeordneten zum Landtage von 1826: (Darmstadt 1829) Mit Beziehung auf die Beilagen obiger Druckschrift — Heidelberg: Winter, 1829

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https://doi.org/10.11588/diglit.45296#0003
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>2-6 ist eine der erfreulichsten Erscheinungen unserer Zeit,
daß die Verhältnisse der Staatsbürger zu ihren Regierungen
in unserem deutschen Vaterlande als Gegenstände recht-
licher Erörterungen wieder praktisches Interesse zu ge-
winnen anfangen. Sieben drangvolle Jahre lastete die
eiserne Hand des Despotismus mit gleicher Schwere auf
unserem Volke, wie auf unseren Fürsten: Deutschland war
nicht mehr: ein Federzug des allgewaltigen Siegers hatte
es aus der Reihe der europäischen Staaten gestrichen: der
letzte Funke von Gcmcinstnn war erloschen oder unter-
drückt: der Einzelne suchte aus dem allgemeinen Schiff-
bruche nur sich — den Einzelnen — wenn gleich aufKostcn
aller Uebrigen, zu retten. Die deutsche Rcichsverfassung,
dieses alte ehrwürdige Palladium der Rechte der Untertha-
nen gegen unbefugte Eingriffe dcrTerritorial-Regierungcn,
war vernichtet: Gewalt und Willkühr waren an die Stelle
des Gesetzes als das regulirende Princip für die Verhält-
nisse zwischen dem Herrscher und den Beherrschten getreten.
In diesem Zustande allgemeiner Knechtschaft hatte Deutsch-
land den glänzendesten und am meisten ausgebildeten Theil
seines Nationalrechtcs — sein praktisches Staatsrecht
— verloren. Nur in der Theorie fanden die Staats-
wissenschaften noch eine treue Pflegerin: aber je glänzender
sich ihre philosophische Behandlung entwickelte, desto weni-
ger war von ihrer praktischen Anwendung die Rede; wäh-
rend Staatsidcale in Masse geschaffen wurden, vermochte
man in der Wirklichkeit kaum den Schatten eines Staates
aufzufinden.

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