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Zoepfl, Heinrich
Kritische Beleuchtung der aktenmäßigen Darstellung nebst Vertheidigung in Untersuchungssachen gegen den Großherzogl. Hess. Commerzienrath Ernst Emil Hoffmann in Darmstadt wegen Einmischung in die Wahlen der Abgeordneten zum Landtage von 1826: (Darmstadt 1829) Mit Beziehung auf die Beilagen obiger Druckschrift — Heidelberg: Winter, 1829

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https://doi.org/10.11588/diglit.45296#0022
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22

Hoffmann verweigerte standhaft jede Erklärung, in-
dem er sich nach so langer Zeit hierauf nicht mehr er-
innern könne.
Der Zweck der vierten Fortsetzung des Verhöres am
27. April 1827 war allein dieser, den Commerzienrath
Hoffmann zu veranlassen, eine bestimmte Erklärung über
die letzte Frage zu geben: er blieb aber fortwährend auf
seiner Behauptung, sich dessen nicht entsinnen zu können,
obschon der Inquirent ihm seine Verbindlichkeit*)
und die Notwendigkeit sich zu erinnern durch eine
wahrhaft originelle Anwendung der Grundsätze des Zivil-
recht e s begreiflich zu machen suchte!!
Gerade im Gegentheile behauptete Herr Commerzien-
rath Hoffmann in der Antwort auf Fr. 55. sich gleichfalls
nicht mehr darauf zu besinnen, ob er das fragliche Mi-
nisterialrescript vor oder nach Absendung seiner Briefe
erhalten habe: gab jedoch, auf den Widerspruch aufmerk-
sam gemacht, in welchen er hierdurch mit seiner auf Fr. 33
crthcilten Antwort gerieth, zu, daß: »wenn er Erste-
res früher bestimmt angegeben habe, es sich
»auch so verhielte, weil ihm die Sache damals so viele
» Monate neuer im Gedächtniße gewesen sey «; und fand
darin, daß er sich setzt nicht mehr darauf zu erinnern ver-
möge, den Beweis, daß er seinem Gedächtniße kein
unbedingtes Vertrauen schenken dürfe.

*) Prot. Fr. 5§. „ Es handelt sich hier von ihrer eigenen Hand-
„lung, und rücksichrlich eigener Handlungen gestatten die
„Gesetze (welche? vielleicht br. 7 sä 80. Veli.?) kein
„Berufen auf Nichtwissen oder Nichterinnern, mithin cr-
„ scheinen Sie zu der Ihnen abverlangten bestimmten
„Antwort vollkommen verpflichtet?" — Aber auch ci-
vilrechtlich betrachtet, möchten l?>. I nr. »r in poss. leAZ-
torum. —kV. ZI con,I. in lieb. II. a. gegen diese voll-
kv mmcne Verpflichtung bedeutende Zweifel gestatten!
 
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