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Zoepfl, Heinrich
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte: ein Lehrbuch in zwei Bänden (1): Deutsche Volks- und Staatsgeschichte in quellemmäßigem Abrisse bis zur Stiftung des Deutschen Bundes — Stuttgart: Krabbe, 1844

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https://doi.org/10.11588/diglit.47336#0017
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Vorwort.

XIII

vorliegende erste Band gibt, nicht aus dem Lehrbuche selbst verschwinden, damit
der Rechtslehrer darauf, wo es nöthig ist, verweisen und die Sicherheit haben
könne, dass auch wirklich jene politischen Ereignisse dem Zuhörer zur Hand
sind, deren Kenntniss für die Rechtsgeschichte selbst von besonderer Wichtig-
keit ist. Ich muss gestehen, dass ich längere Zeit schwankte, ob ich über-
haupt noch die politische Geschichte Deutschlands in meinem Lehrbuche beibe-
halten, oder ob ich mich mit völligem Ausschlüsse derselben — (was mir in
manchen Beziehungen lieber gewesen und geschehen wäre, wenn ich nicht
äusser meinem subjectiven Gefallen noch andere Rücksichten zu beobachten
hätte) — auf die Darstellung der Rechtsgeschichte allein beschränken sollte.
Allein der vielfach ausgesprochene Wunsch meiner Zuhörer, die politische Ge-
schichte nicht gänzlich aus dem Lehrbuche verbannet zu sehen, musste auch hier
den Ausschlag geben und so fand sich endlich eben in der nunmehr gewählten
Form ein, wie ich glaube, zweckmässiger Ausweg zur Verbindung der Interessen
der Zuhörer und der Wissenschaft.
Dadurch, dass jeder Band, die politische sowohl, als die Rechts-Geschichte,
als ein selbstständiges Buch erscheinet, ist niemand, welchen nur der eine
Band interessiren sollte, genöthiget, auch den anderen anzuschaffen. Somit
wäre das ökonomische Interesse des Publikum’s vollkommen gewahrt. Durch
die Trennung der politischen Geschichte von der Rechts-Geschichte glaube ich
aber eben jenem grösseren Kreise, welcher sich für die erstere allein interessirt,
einen nicht unangenehmen Dienst erwiesen zu haben. Ich habe mir nämlich an-
gelegen sein lassen, die wichtigsten Belegstellen in quellenmässigem Abdrucke
dem Texte beizufügen, um dadurch ein möglichst treues Bild von der Beschaffen-
heit der Quellen selbst zu geben, so weit dies auf beschränktem Raume möglich
ist. Der erste Band dürfte daher auch an anderen höheren Lehranstalten äusser
den Universitäten nicht ungeeignet sein, als Leitfaden bei dem Unterrichte in der
deutschen Geschichte zu dienen, da die beigefügten Quellen dem Lehrer fort-
während Gelegenheit zu Erklärungen und Erörterungen darbieten werden. Auch
habe ich nicht unterlassen, überall die bedeutendere ältere und neuere Literatur
bis zum Ende des Jahres 1843 anzugeben, so dass auch in dieser Hinsicht das
Buch niemanden, der sich über einzelne Zeitabschnitte genauer belehren will,
ohne hinreichende Anleitung lassen wird. Denjenigen aber, welche sich die
Mühe nehmen, oder deren Beruf es ist, Quellen selbst nachzuschlagen und nach-
zulesen, wird es angenehm sein, zu bemerken, dass alle Verweisungen auf Schrift
steiler und Urkunden, welche sich jetzt in den Monumentis Germaniae von
Pertz finden, nach diesem Werke aufgeführt sind.
 
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