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[Kommissionsbericht über die von der zweiten Kammer beschlossene Adresse an Seine Königliche Hoheit den Großherzog, die mit Preußen abgeschlossene Uebereinkunft vom 25. Mai d. J., wegen Stellung und Verpflegung] — 1850

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https://doi.org/10.11588/diglit.47981#0004
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2) daß zwar diejenigen Bestimmungen in Kraft stehen, welche einerseits zur Erhaltung der Sicherheit dienen,
anderseits aber die Staatskasse beschweren, daß dagegen die für die Neubildung der badischen
Heeresabtheilung in Preußen und für die allmählige Erleichterung der erdrückenden Last verab-
redeten Maßregeln nicht zur Ausführung gekommen sind.
Sehr richtig hat der in der zweiten Kammer erstattete Kommissionsbericht daher hervorgehoben, daß sich die
Uebereinkunft sonach in einer Lage befindet, worin sie nicht durch nachträgliche Gutheißung der Stände zu be-
festigen, sondern woraus sie auf eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Umgestaltung zu befreien,
und daß daher hauptsächliches Gewicht auf die Beschaffenheit und Dringlichkeit der vorzuschlagenden Aenderungen
zu legen ist.
Nicht minder kann es Ihre Kommission nur vollkommen billigen, wenn der in der zweiten Kammer erstattete
Kommissionsbericht sich zur Aufgabe gesetzt hat, die Erörterung nicht auf die Uebereinkunft vom 25. Mai zu be-
schränken, sondern auch die Kammer zu veranlassen, der Negierung ihr Urtbeil über zwei andere Gegenstände
nicht vorzuenthalten, welche mit der Uebereinkunft vom 25. Mai in engem Zusammenhänge stehen. Es sind dieß
ass die Frage wegen der Verminderung der Anzahl der Preußischen Truppen und der Besetzung der
deutschen B und esfestun g Rastatt und
b) die Entschädigungsforderung Preußens für die Kosten der Mobilmachung und Unterhal-
tung seines Heeres.
Eben so wie der Kommissionsbericht der zweiten Kammer, so erkennet auch Ihre Kommission es als das
Richtige an, daß bei der Erörterung der vorstehenden Fragen alles Hereinziehen von Betrachtungen über die mög-
lichen Wendungen europäischer Verhältnisse ungeeignet sein würde, daß jedoch zwei Richtpunkte festgehalten werden
müssen: Deutschland und Baden, und die Interessen des Großherzogthumö bei dem Wiederaufbau einer festen
konstitutionellen Staatsordnung eben so dringend die Rücksicht auf die Finanzen und deren Unterlage, den Wohl-
stand und die Erwerbsquellen der Bürger, wie das Festhalten an einer richtigen Politik verlangen, welche den
Interessen der Nation und des Staates genügt, und das einzelne Glied in und mit dem Gesammtkörper zu erhalten
und zu kräftigen geeignet ist.
Der Kommissionsbericht der zweiten Kammer hat sodann, bevor er in die Erörterung der gegenwärtig ob-
schwebenden Fragen eingeht, es mit Recht für angemessen erachtet, auf die Verhandlungen und Beschlüsse der
Stände kurz vor ihrer Vertagung über den nämlichen Gegenstand einen Blick zu werfen. Vollkommen richtig ist
dortselbst angeführt worden, daß die Kammer damals Kenntniß von den Verhandlungen mit der Königl. Preußischen
Negierung erhalten habe
I. wegen Erstattung der Kosten für die militärische Hülfeleistung zur Unterdrückung des Aufstandes in Baden;
II. wegen des Kostenaufwandes für die Unterhaltung der etwa 18,000 Mann starken Preußischen Besatzungs-
truppen im Großherzogthum Baden vom 1. Oktober 1849 an;
HI. wegen der hiermit in Verbindung stehenden zeitweisen Verlegung der Großh. Badischen Truppen in Königl.
Preußische Garnisonsorte.
Es war damals auch den Ständen hinsichtlich der Abgabe von ungefähr 18,000 Mann Besatzungstruppen von
Seite Preußens an Baden, und deren Verpflegung eine in 4 Artikeln begriffene Uebereinkunft vom 1. Mär; vor-
gelegt worden, welche ohne wesentliche Abänderung nachher als die vier ersten Artikel in den Vertrag vom 25. Mai
übergegangen sind.
In der geheimen Sitzung vom 26. März hatte die zweite Kammer beschlossen, die hohe Negierung zu bitten:
Zu I. Die von Preußen für die militärische Hülfeleistung aufgestellte Forderung von 2,096,406 Thlr.
nur in soweit anzuerkennen, als es sich um den Badischen Matrikularbeitrag, zu dem auf das
engere Bündniß, vorbehaltlich näherer Liquidation, zu vertheilenden Aufwand handelt.
 
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