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[Kommissionsbericht über die von der zweiten Kammer beschlossene Adresse an Seine Königliche Hoheit den Großherzog, die mit Preußen abgeschlossene Uebereinkunft vom 25. Mai d. J., wegen Stellung und Verpflegung] — 1850

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https://doi.org/10.11588/diglit.47981#0025
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ab zu lösen, und die zurückgezogenen Truppen, als ob sie in Preußen wären, von der mehrgedachten Ent-
schädigung in Abzug zu bringen.
Die Zurückberufung der in Preußen stehenden 2,400 Mann ist demnach durchaus kein Akt der Feindseligkeit
oder Mißstimmung gegen Preußen, dessen schwierige Lage hinsichtlich der Unterbringung unserer Truppen in seinem
Lande Ihre Kommission schon oben (§.8) gebührend anerkannt hat, sondern sie ist nur der Gebrauch eines der Großh.
Negierung ausdrücklich vertragsmäßig, mit Hinsicht auf spätere, zur Zeit des Abschlusses der Uebereinkunft noch
nicht vorhersehbare Eventualitäten vorbehaltenen Rechtes. Durch die Ausübung dieses Rechtes gelangt sodann
die Großh. Negierung am sichersten und am schnellsten zu dem Ziele, welches ihr jetzt vor Allem vor Augen
schweben muß, der Erleichterung der Staatskasse, indem die aus Preußen zurückgezogenen Großh. Truppen, welches
auch ihre Anzahl sein möge, nach dem Art. 5 der Uebereinkunft vom 25. Mai bei der Berechnung der Ent-
schädigung in Abrechnung gebracht werden dürfen, und überdieß eine gleiche Anzahl Preußischer Vesatzungstruppen
aus dem Großherzogthum zurückgezogen werden müssen. Hiermit würden dem Großherzogthum nach Ausweis der
im Kommisfionsbericht der zweiten Kammer ausgestellten Berechnung sofort jährlich doch mindestens 663,500 fl.
erspart werden.

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Im Uebrigen theilt Ihre Kommission, wie schon im §. 13 erwähnt wurde, vollkommen die in dem Kommissions-
berichte und in der Adresse der zweiten Kammer niedcrgelegte Ansicht von der Billigkeit, welche darin liegen
würde, wenn die Königs. Preußische Negierung, in Erwägung, daß wenigstens Vaden hinsichtlich der bisher nicht
erfolgten vollständigen Sendung von 5,000 Mann nach Preußen von gar keinem Verschulden getroffen wird, bei
der Entschädigungsberechnung die nach Preußen abmarschirten 2,400 Mann von dein Tage ihres Eintreffens in
Preußische Garnisonen in Abrecbnuna brinaen lassen würde. Es wird jedenfalls sehr dankbar anzuerkennen sein,
wenn die hohe E S

mch diesem Punkte ihre besondere Thätigkeit zuzuwenden.
l7.
sirt werden kann, hat die seitherige Erfahrung gelehrt,
open) vier volle Bataillone Infanterie, drei Schwadronen
gnie gebildet und so eingeübt worden sind, daß sie
Pen anzuerkennen sind. Nunmehr aber haben sich
sation der Truppen im Großherzogthum selbst wird
ch nach Preußen in unbestimmte Ferne gerückt ist.
ßische Negierung nicht minder als die Badische, aner-
ufschiebliche Pflicht der hohen Regierung, allen Ernstes
Gruppen von dem Augenblicke an, wo sie als dienstfähig
nden Entschädigung in Abzug gebracht werden, und zu-
er Uebereinkunft vom 25. Mai — eine gleiche Anzahl
lese analoge Anwendung der Bestimmung im Art. 5,
oon selbst verstehend, als derselbe Gedanke unverkennbar
Mai zu Grunde liegt.
eswego (wie die vorliegende Adresse der zweiten Kammer
, daß von Großh. Negierung eine Verminderung der
weit sie nöthig werden könnte, um für die Unterbringung
icht beanstandet werde — sondern Ihre Kommission
n eine unaufschiebliche Pflicht der Negierung gegen das
zlichem finanziellen Ruin sei, daß die Großh. Negierung
z selbst gewiß nur zu billigenden, Verlangen hervortrete,
2. '

darauf zu bestehe
erkannt sind, bei
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Absatz 2, erkennt
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