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Kommissionsbericht
über
die von der zweiten Kammer beschlossene Adresse an Seine Königliche Hoheit den Großherzog,
die mit Preußen abgeschlossene Uebereinkunst vom 25. Mai d. I., wegen Stellung und Verpflegung
der Königlich Preußischen Truppen in Baden, und wegen Verlegung Großherzoglich Badischer
Truppen nach Preußen betreffend.
Erstattet
' . - ' ' -
von Hofrath Zoepfl.
Durchlauchtigste, Hochgeehrteste Herren!
Die zweite Kammer hat in geheimer Sitzung vom 28. September d. I., die in der Anlage erfindliche Adresse
an Seine Königliche Hoheit den Großherzog beschlossen, und dem Präsidium der hohen ersten Kammer
zum Behufe der diesseitigen Berathuug mitgetheilt.
Veranlassung zu dieser Adresse hat der zweiten Kammer die Vorlage der zwischen Preußen und Baden hinsicht-
lich der Stellung und Verpflegung der Preußischen Truppen im Großherzogthum und der Verlegung Badischer
Truppen nach Preußen abgeschlossenen Uebereinkunst vom 25. Mai d. I. gegeben, welche Vorlage der
zweiten Kammer in der geheimen Sitzung vom 17. September, wozu auch die Mitglieder der ersten Kammer ein-
geladen worden waren, von der hohen Regierung zur Kenntnißnahme, und soweit erforderlich, zur nachträglichen
Genehmigung gemacht worden war.
Der mit rühmenswerther Vollständigkeit nach den vorgelegten, auch von Ihrer Kommission mit Genauigkeit
geprüften Aktenstücken ausgearbeitete Bericht der Kommission der zweiten Kammer, gehet von folgenden hauptsäch-
lichsten Gesichtspunkten aus:
daß sich seit dem Abschlüsse der Uebereinkunst vom 25. Mai d. I. die Dinge inzwischen so gestaltet haben,
daß der Vertrag in seinem ganzen Umfange nicht zum Vollzug gekommen ist, und voraussichtlich nicht zum
Vollzüge kommen wird:
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Kommissionsbericht
über
die von der zweiten Kammer beschlossene Adresse an Seine Königliche Hoheit den Großherzog,
die mit Preußen abgeschlossene Uebereinkunst vom 25. Mai d. I., wegen Stellung und Verpflegung
der Königlich Preußischen Truppen in Baden, und wegen Verlegung Großherzoglich Badischer
Truppen nach Preußen betreffend.
Erstattet
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von Hofrath Zoepfl.
Durchlauchtigste, Hochgeehrteste Herren!
Die zweite Kammer hat in geheimer Sitzung vom 28. September d. I., die in der Anlage erfindliche Adresse
an Seine Königliche Hoheit den Großherzog beschlossen, und dem Präsidium der hohen ersten Kammer
zum Behufe der diesseitigen Berathuug mitgetheilt.
Veranlassung zu dieser Adresse hat der zweiten Kammer die Vorlage der zwischen Preußen und Baden hinsicht-
lich der Stellung und Verpflegung der Preußischen Truppen im Großherzogthum und der Verlegung Badischer
Truppen nach Preußen abgeschlossenen Uebereinkunst vom 25. Mai d. I. gegeben, welche Vorlage der
zweiten Kammer in der geheimen Sitzung vom 17. September, wozu auch die Mitglieder der ersten Kammer ein-
geladen worden waren, von der hohen Regierung zur Kenntnißnahme, und soweit erforderlich, zur nachträglichen
Genehmigung gemacht worden war.
Der mit rühmenswerther Vollständigkeit nach den vorgelegten, auch von Ihrer Kommission mit Genauigkeit
geprüften Aktenstücken ausgearbeitete Bericht der Kommission der zweiten Kammer, gehet von folgenden hauptsäch-
lichsten Gesichtspunkten aus:
daß sich seit dem Abschlüsse der Uebereinkunst vom 25. Mai d. I. die Dinge inzwischen so gestaltet haben,
daß der Vertrag in seinem ganzen Umfange nicht zum Vollzug gekommen ist, und voraussichtlich nicht zum
Vollzüge kommen wird:
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